VII. WIE UNSER
SELBSTBEWUSSTSEIN ZU
VERSCHIEDENEN ARTEN
VON BEWUSSTSEIN WIRD
Gerold Prauss, „Die
Welt und wir“ Metzler, Seite 883
§ 22. Wie unser Selbstbewußtsein zum
Bewußtsein unserer Fremderkenntnis von Objekten wird
Was wir nunmehr zu versuchen haben, werden Sie nur mitverfolgen können, wenn Sie schon von vornherein voll überblicken, welcher Problematik wir uns damit stellen müssen. Kann es doch nicht fraglich sein, daß Selbsterkenntnis eines Selbstbewußtseins auftritt, nämlich jedesmal, wenn ein Subjekt durch »ich« sich auf sich selbst bezieht. Denn was auch immer diesem »ich«, das ja recht eigentlich ein »Ich ...« bedeutet1, dann im einzelnen noch folgen mag, - in jedem Fall nimmt ein Subjekt dadurch Bezug auf sich als Selbstbewußtsein jener in sich dreistufigen Absicht oder Intention. Nur nimmt als diese oder dieses ein Subjekt erst einmal ausschließlich auf etwas Anderes als sich Bezug, auf ein Objekt, um es als den Erfolg für sich auch zu erwirken. Deshalb ist ein Subjekt ein thematisierendes Bewußtsein dabei auch ausschließlich als das Fremdbewußtsein einer Fremderkenntnis vom Objekt als diesem Anderen, wogegen ein Subjekt das Selbstbewußtsein von sich selbst dabei noch nicht als ein thematisierendes Bewußtsein von sich selbst ist. Vielmehr ist genau in diesem Sinn das dreistufige innere Intentionalitätsg<?/Mge jeder Absicht oder Intention auch förmlich ein Intentionalitätsge/aV/e, nämlich weg vom Intendieren hin zum Intendierten: zum Erfolg als dem durch Intendieren erst noch zu verwirklichenden Objekt.
Deshalb heißt es, um
im Bild zu bleiben, dann genau in diesem Sinn auch förmlich gegen einen Strom zu
schwimmen, wie er reißender nicht sein kann, wenn ein Subjekt nicht mehr nur nach
l Vgl. oben § 15, S. 606 ff.
vorwärts auf ein Objekt, sondern zusätzlich auch noch nach rückwärts auf sich selbst als ein Subjekt Bezug nimmt. Tut es dies doch jedesmal, wenn es nicht nur durch »Dies ...« zum Beispiel urteilt »Dies ist rund«, wodurch es ausschließlich ein Objekt intendiert, sondern durch »Ich ...« zum Beispiel noch des weiteren »Ich sehe, dies ist rund«, wodurch es auch sich selbst als das so intendierende Subjekt noch intendiert. Entsprechend gilt, um weiterhin im Bild zu bleiben: Nicht nur fließt es dabei als der Strom dieses Inten-tionalitätsgefälles bloß nach vorwärts, zum Objekt hin, sondern schwimmt zugleich auch umgekehrt und zusätzlich noch gegen diesen Strom nach rückwärts zu sich selbst als Subjekt hin. Und damit strebt es eben auch noch weiter, nämlich zusätzlich auch umgekehrt noch weg von dem ursprünglich intendierten Objekt hin zu sich als dem ursprünglich intendierenden Subjekt, um sich als das zunächst einmal doch nur nach vorwärts intendierende Subjekt auch seinerseits nach rückwärts noch zu intendieren.
Das geradezu nach vorwärts Reißende dieses ursprünglichen Intentionalitätsgefälles werden Sie denn auch wohl nicht als übertrieben ansehen wollen. Ist mit ihm doch nichts geringeres als das zunächst einmal naturwüchsigste Intendieren als ausschließliche Objektbezogenheit bezeichnet. Und das sind nicht nur die Tiere, sondern auch wir Menschen, weil auch wir zunächst einmal doch selber Tiere sind, aus denen Menschen dann erst immer durch das Wissen von sich selbst als Tieren werden, das mit einer Intention wie der durch »Ich ...« ja immer erst entspringt. Und wenn Sie das Naturwüchsigste dieses ursprünglichen Intendierens als Dynamik jener in sich dreistufigen Energieleistung auch weiterhin beachten, werden Sie verstehen: Erst recht kann dann ein zusätzliches Intendieren als die Umkehrung dazu auch seinerseits nur als Dynamik einer weiteren Energieleistung erklärbar werden, die desgleichen nur die Sache jener Spontaneität und Freiheit sein kann, auf die schon die erstere zurückgeht. Jedenfalls kann danach hinter einem Wissen von sich selber, wie ein Subjekt es durch »Ich ...« zustande bringt, von vornherein auch nur ein von sich selber Wissenwollen« stehen, das auch seinerseits in vollem Sinn ein Intendieren sein muß.
Innerhalb der Problematik, der wir uns zu stellen haben, ist daher als erstes problematisch: Dieses neue Rückwärtsintendieren muß aus eben diesem Grund im Zuge jenes alten Vorwärtsinten-
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dierens selber sich vollziehen; und dennoch kann es nicht als eine weitere zu den drei Stufen sich vollziehen, in denen jenes Vorwärtsintendieren sich vollzieht. Zum einen deshalb nicht, weil die drei Stufen jenes Vorwärtsintendierens alle Möglichkeiten für Verhältnisse von Punkt und Ausdehnung als Zeit und Raum im Sinn der Selbstausdehnung dieses Punktes schon erschöpfen. Und zum anderen auch deshalb nicht, weil dieses Rückwärtsintendieren sich schon innerhalb der dritten Stufe jenes Vorwärtsintendierens selbst vollziehen muß. Denn Wissen eines Subjekts von sich selbst muß ja für Wissen dieses Subjekts von einem Objekt als bloßem solchen oder von einem Objekt als einer anderen Person bereits bestehen2, weil das auch mindestens beim menschlichen Subjekt auf dritter Stufe schon der Fall ist. Vielmehr kann sich dieses Rückwärtsintendieren nur noch ohne eine weitere Ausdehnung von Zeit oder von Raum vollziehen und muß gleichwohl auch selbst in irgendeinem Sinn noch ein Verhältnis von der Art jener Verhältnisse ergeben, wie sie unter den Verhältnissen von Punkt und Ausdehnung bestehen. Trotzdem nämlich muß dieses Verhältnis wie ein jedes von den vorigen Verhältnissen als ein synthetisch-faktisches Verhältnis innerhalb von Subjektivität sich bilden. Schon von vornherein ist daher problematisch, wie sich noch ein weiteres Verhältnis dieser Art ergeben kann, weil feststeht, daß es sich ergeben muß.
Doch problematisch daran ist noch weiteres, das Sie vor Augen haben sollten: Dieses Rückwärtsintendieren muß nicht allein genau im Gegenzug zu jenem Vorwärtsintendieren erfolgen, sondern muß als dieses gegenzügliche dann auch noch aus ihm selbst heraus erfolgen. So gewiß es nämlich jenem Vorwärtsintendieren gegenüber als ein zusätzliches und auch gegenzügliches zu ihm ein anderes als es sein muß, so kann doch dieses Rückwärtsintendieren gleichwohl nicht ein solches sein, das zu dem ersten irgend-
2 Wo auch immer hier oder im folgenden die Rede ist von Wissen als Ergebnis von Erkennen, so gerade nicht, als wäre beides nur im Sinn von Wahrheit und Gewißheit aufzufassen. Denn die Umgangssprachen, die das nahelegen, können diesbezüglich einer Spraeh-Kritik nicht standhalten. Zumindest als empirisches kann nämlich beides etwas Wahres ebenso wie etwas Falsches sein. Insofern ist die umfangreiche Diskussion einer Definition für Wissen bisher auch nur deswegen ergebnislos, weil sie buchstäblich gegenstandslos ist, da sie solches Unhaltbare unkritisch voraussetzt. Vgl. dazu jetzt R. Enskat 2005.
wie von außen her hinzutritt. Vielmehr kann es nur ein solches sein, das dann in irgendeinem Sinn von innen her wie auch nach innen hin zu ihm hinzukommt. Denn es ist ja jeweils eines und dasselbe Subjekt, das dabei im einen wie im anderen begriffen ist, weil auch nur so verständlich werden kann, daß es sich dabei insgesamt um seine Selbsterkenntnis seines Selbstbewußtseins handelt, die ein Subjekt als ein Wissen von sich selbst durch »Ich...« zustande bringt. Und problematisch ist das eben nicht allein als ein Zusammenhang von je verschiedenem Intendieren, sondern auch noch insbesondere als ein Zusammenhang von je verschiedenem Bewußtsein.
Denn es kann ja keine Frage sein, daß auch ein Wissen von sich selbst, wie es durch Rückwärtsintendieren mittels »Ich...« zustande kommt, als Selbsterkenntnis eines Subjekts ein Bewußtsein und mithin zuletzt ein Selbstbewußtsein bilden muß. Bei diesem aber kann es sich dann auch nur um ein Selbstbewußtsein eines Selbstbewußtseins handeln. Denn auch dafür gilt, daß dieses zusätzliche Selbstbewußtsein eines Subjekts keines sein kann, das zum Selbstbewußtsein dieses Subjekts irgendwie von außen her hinzutritt. Vielmehr kann es sich auch hier nur um ein Selbstbewußtsein handeln, das in irgendeinem Sinn von innen her wie auch nach innen hin zum Selbstbewußtsein eines Subjekts noch hinzukommt. Ist es doch auch jeweils eines und dasselbe Subjekt, das dabei im einen wie im anderen begriffen ist, weil auch nur so verständlich werden kann, daß es sich dabei insgesamt um das Bewußtsein seiner Selbsterkenntnis seines Selbstbewußtseins handelt. Denn ein Selbstbewußtsein eines Selbstbewußtseins hat ein Subjekt ja desgleichen, wenn es auch von einem fremden Selbstbewußtsein, das ein anderes Subjekt von sich hat, noch ein eigenes Selbstbewußtsein hat, das dann jedoch die eigene Fremderkenntnis davon ist. Die aber bringt ein Subjekt als ein Wissen über dieses fremde Selbstbewußtsein eines anderen Subjekts desgleichen durch ein Vorwärtsintendieren zustande, nämlich durch ein personales »Du ...« bzw. durch ein personales »Er ...«, »Sie ...«, »Es ...«. Nur muß dann einem solchen Vorwärtsintendieren, das als Projizieren ergeht, wie Sie schon wissen, dieses Rückwärtsintendieren durch ein personales »Ich ...« auch immer schon zugrunde liegen, das es denn auch ihm vorweg erst einmal herzuleiten gilt. Als dasjenige Selbstbewußtsein eines Subjekts, das gerade das Bewußtsein seiner
Selbsterkenntnis seines eigenen Selbstbewußtseins ist, wird es sich daher gleichfalls nur als das Verhältnis einer Differenz von Selbstbewußtsein in sich selbst als der Identität von Selbstbewußtsein fassen lassen, ein Verhältnis, wie es sich von Anbeginn als wesentlich für Subjektivität ergeben hat. Denn jegliches Bewußtein eines Subjekts, auch ein jedes Fremdbewußtsein einer Fremderkenntnis, ist Bewußtsein überhaupt nur dadurch, daß ihm jenes ursprüngliche Selbstbewußtsein dieses Subjekts auf der ersten Stufe immer schon zugrunde liegt. Und so macht jenes auch noch das Bewußtsein jener Fremdvergegenständlichung auf zweiter Stufe aus wie auch noch das Bewußtsein jener Fremdverwirklichung auf dritter Stufe.
Damit aber stehen wir gewissermaßen unter einer Art willkommenem Systemzwang, weil er uns zur Überprüfung zwingt, ob diese dreistufige Systematik denn auch dies noch hergibt. Zwingt er uns doch aufzuweisen, welche Möglichkeit denn eigentlich bestehen soll für eine weitere Bewußtseinsbildung innerhalb von dieser dreistufigen Systematik. Müssen wir doch innerhalb derselben folgerichtig weiterhin zugrunde legen, daß dergleichen wie Bewußtsein grundsätzlich zurückgehen muß auf jenes ursprüngliche Selbstbewußtsein, so daß umgekehrt auch jedes andere Bewußtsein grundsätzlich durch Ableitung von ihm aus ihm hervorgehen muß. Denn folgerichtig gilt das insbesondere, wenn es sich dabei um das abgeleitete Bewußtsein einer Selbsterkenntnis eines Subjekts von sich selbst als jenem ursprünglichen Selbstbewußtsein handeln soll. Als dieses nämlich ist ein Subjekt ja zunächst einmal gerade keine Selbsterkenntnis von sich selbst, sondern gerade jene in sich dreistufige Fremderkenntnis vom Objekt im Sinn von etwas Anderem als sich selbst. Auch das Bewußtsein dieser Selbsterkenntnis eines Subjekts also muß dann folgerichtig abgeleitet sein aus jenem ursprünglichen Selbstbewußtsein als der in sich dreistufigen Fremderkenntnis dieses Subjekts vom Objekt. Infolgedessen muß wie das Bewußtsein dieser Fremderkenntnis auch noch das Bewußtsein dieser Selbsterkenntnis als Bewußtsein eine Komplizierung und Differenzierung innerhalb von solchem Selbstbewußtsein bilden.
Nur sollten Sie den Mut davor nicht sinken lassen: Dieser ganze Aufwand ist notwendig, weil es dabei um die Aufklärung der Art von Aufwand geht, den jedes Subjekt treiben muß, das nicht nur
vom Objekt, sondern auch von sich selbst als dem Subjekt noch wissen will. So muß es diesen Aufwand beispielsweise treiben, wenn es nicht nur über ein Objekt urteilen will, wie etwa »Dies ist rund«, sondern auch über sich als ein Subjekt noch, wie etwa »Ich sehe, dies ist rund«. Und dieser Aufwand ist doch immerhin so groß, daß keineswegs ein jedes Subjekt ihn erbringen kann, zum Beispiel nicht ein jedes tierliche Subjekt, ja daß auch ein Subjekt, das ihn erbringen kann, ein menschliches zum Beispiel, ihn nicht ohne weiteres erbringt, weil es nicht ohne weiteres auch von sich selbst noch wissen will. Doch wenn ein Subjekt ihn erbringt, weil es auch von sich selbst noch wissen will, so treibt es eben einen zusätzlichen Aufwand an Intentionalität und an Bewußtseinsbildung, der synthetisch-faktisch über jenen in sich dreistufigen grundsätzlich hinausgeht. Jenem gegenüber hat er dadurch dann auch eine Sonderstellung, und zwar nicht nur als ein Intendieren, nämlich als ein von sich Wissenwo/fo«, sondern auch noch als ein Selbstbewußtsein, nämlich als ein von sich Wissenwollen. Und die Sonderstellung eben dieses Aufwands gilt es nunmehr aufzuklären, wozu wir noch einmal in Kürze jene dreistufige innere Struktur von beidem zu durchlaufen haben, um aus ihr heraus dann auch noch diese zusätzliche Möglichkeit für beides herzuleiten. Und zwar mit dem Ziel, erst einmal wenigstens an einem Beispiel wie »Ich sehe, dies ist rund« die innere Struktur dieses Bewußtseins einer Selbsterkenntnis aufzuklären, was alles andere als einfach ist.
a) Selbstbewußtsein als Bewußtseinsursprung
Der Ausgangspunkt für jene in sich dreistufige Absicht oder Intention eines Subjekts wie »Dies ist rund« war jener Punkt der Zeit als erster Stufe, deren innere Struktur das Zeit-Modell verbürgt. Auch ohne Kreide, Schwamm und Tafel können Sie es konstruieren, wenn Sie zurückgreifen auf jenes Lehrstück, ein »bewegter« Punkt erzeuge eine Linie, und so erzeuge auch eine »bewegte« Linie eine Fläche und eine »bewegte« Fläche einen Körper3. Klar ist nämlich, daß dabei mit der »Bewegung« nur die Selbstausdehnung von etwas gemeint sein kann, wonach die Linie das Ergebnis einer ganz
3 Vgl. Aristoteles, De anima, 409 a 4-5.
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bestimmten Selbstausdehnung eines
Punktes sein soll und die Fläche das Ergebnis einer ganz bestimmten
Selbstausdehnung einer Linie und der Körper das Ergebnis einer ganz bestimmten
Selbstausdehnung einer Fläche.
Implizit enthält dies Lehrstück aber
mindest zwei Voraussetzungen, die zu explizieren sind: erst einmal eine
analytische, weil jede solche Selbstausdehnung eine Ausdehnung in irgendeine
Richtung sein muß, durch die dann auch noch die zu ihr umgekehrte Richtung
festgelegt sein muß; sodann eine synthetische Voraussetzung: Durch solche
Selbstausdehnung (1) eines Punktes, (2) einer Linie oder (3) einer Fläche kommt
es zur Erzeugung (1) einer Linie, (2) einer Fläche oder (3) eines Körpers nur,
wenn beim Entstehen von Ausdehnung in einer Richtung es auch noch zu dem
Bestehen von ihr und nicht etwa auch noch zu dem Vergehen von ihr in
umgekehrter Richtung kommt. Das heißt: Durch solche jeweilige Selbstausdehnung
kommt es zu der Ausdehnung von (1) einer Linie, (2) einer Fläche oder (3) einem
Körper als der räumlichen nur dann, wenn sich an ihr Entstehen auch noch ihr
Bestehen anschließt und nicht etwa auch noch ihr Vergehen.
Doch ist diese letztere, synthetische
Voraussetzung erst einmal explizit gemacht, kann sie genauso explizit auch
unterbleiben, um genauso explizit das Gegenteil derselben zur synthetischen
Voraussetzung zu machen. Das bedeutet, es erfolge solche jeweilige
Selbstausdehnung vielmehr so, daß dem Entstehen von Ausdehnung sich nicht auch
das Bestehen von ihr noch anschließt, sondern auch noch das Vergehen von ihr in
umgekehrter Richtung. Nunmehr dieses Gegenteil vorauszusetzen, ist nicht
widersprüchlich, weil ihm diese Unterscheidung zwischen diesen beiden
Richtungen zugrunde liegt. Von daher läuft das nicht etwa darauf hinaus,
vorauszusetzen, diese jeweilige Selbstausdehnung soll erfolgen und auch nicht
erfolgen, wodurch Ausdehnung entspringen und auch nicht entspringen soll, was
widersprüchlich wäre. Wegen dieser dabei unterschiedenen Richtungen läuft dies
vielmehr darauf hinaus, vorauszusetzen, diese jeweilige Selbstausdehnung soll
auf eine ganz bestimmte Art erfolgen, wodurch Ausdehnung sehr wohl entspringt,
nur eben Ausdehnung von einer ganz bestimmten Art: als zeitliche4. Im Fall der
Selbstausdehnung (1) eines Punktes näm-
4 Und auch für Zeit bleibt dieser Unterschied der Richtungen gewahrt, indem er zum speziellen Unterschied der Richtungen von Zeit wird: Ihm zufolge ist die Ausdehnung von Zeit ausschließlich zum Entstehen hin gerichtet und in keinem Sinn auch zum Vergehen hin, womit die Herleitung der Anisotropie von Zeit gewonnen ist, nach deren Ursprung man bis heute noch vergeblich sucht.
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lich führt das absolut-exakt zur
Konstruktion von jenem Zeit-Modell, die Sie durch Kreide, Schwamm und Tafel
allenfalls veranschaulichen können\
Durch die Selbstausdehnung eines
Punktes ist die Zeit danach die Ausdehnung von ihm, die er nur innerhalb von
sich besitzt, und nicht etwa auch außerhalb von sich, wie diejenige irgendeines
Raumes. Demgemäß ist es zunächst einmal auch dieser Punkt, der durch die Art
der Ausdehnung, die er nur innerhalb von sich besitzt, fortwährend ebenso
entsteht wie auch vergeht und damit eben Punkt und Ausdehnung der Zeit meinem
ist. Und dadurch ist er ständig ebenso Identität wie Differenz, jedoch als
Differenz in sich oder zu sich, bzw. ständig ebenso ein selbiger wie anderer,
jedoch als anderer in sich oder zu sich. Daß er das widerspruchsfrei ist, liegt
denn auch unter anderem an dieser seiner Selbstausdehnung, derzufolge er dies
immer wieder nur dynamisch wird und so gerade niemals etwa statisch ist. Die
Zeit ist danach eben nicht einfach nur Ausdehnung als Nacheinander, wie man
bisher immer wieder fälschlich meinte, sondern eben Ausdehnung als Nacheinander
eines Punktes, was das Zeit-Modell als widerspruchsfrei sicherstellt.
Was sich mit dieser inneren Struktur
der Zeit als widerspruchsfrei halten läßt, ist dann das erste der Verhältnisse,
das allen weiteren Verhältnissen von dieser Art zugrunde liegt, die miteinander
insgesamt die jeweils dreistufige innere Struktur eines Subjekts als Absicht
oder Intention wie »Dies ist rund« gestalten. Schon für diese Zeit als deren
erste Stufe heißt das nämlich weiter: Widerspruchsfrei muß sie ihrer inneren
Struktur nach ontologisch wie bewußtseinstheoretisch eine unlösbare Einheit
einer Selbst-
5 Indem dieses Modell die Widerspruchsfreiheit für eine Selbstausdehnung sichert, setzt es auch noch einen Maßstab für die Rede unserer Kosmologen von der Selbstausdehnung unseres Weltalls. Wie es heißt, erfolge diese nämlich nicht in einen schon bestehenden Raum hinein, sondern gerade so, daß auch der Raum dabei durch Selbstausdehnung erst entstehe. Ist bisher doch alles andere als klar, wie auch noch für die letztere die Widerspruchsfreiheit gesichert werden könnte. Vgl. dazu C. Friebe 2004 c.
Verwirklichung und eines
Selbstbewußtseins dieser Selbstverwirklichung von sich sein, weil sie beide
auch nur miteinander widerspruchsfrei sind, was erst durch die entsprechende
Begrifflichkeit verständlich werden kann6. Je für sich selbst genommen nämlich
scheinen Selbstverwirklichung und Selbstbewußtsein etwas in sich
Widersprüchliches zu sein. Doch das liegt nur daran, daß man sie fälschlich
auseinanderfallen läßt, weil sie recht eigentlich vielmehr eine ursprüngliche
und unlösbare Einheit miteinander bilden.
So erscheint bisher die
Selbstverwirklichung von etwas nur aus dem Grund widersprüchlich, weil man
fälschlich annimmt, Ursache und Wirkung müßten dabei schlicht zusammenfallen,
nämlich schlicht dasselbe sein, was aber gar nicht zutrifft. Denn in diesem
Fall der Zeit als Punkt und Ausdehnung ineinem läßt sich innerhalb von ihr als
dieser Einheit sehr wohl unterscheiden zwischen Ursache und Wirkung. Danach
nämlich ist sie nur als Punkt die Ursache und nur als Ausdehnung die Wirkung.
Denn auch nur durch deren grundsätzliche Unterscheidung, die ja keine Trennung
ist, kann sinnvoll von der Selbstausdehnung eines Punktes als der
Selbstverwirklichung von ihm zu Zeit die Rede sein. Entsprechend handelt es
sich dabei eben nicht um einen Punkt, den es zunächst als einen nicht sich
ausdehnenden geben müßte, weil er angeblich auch erst hernach noch zu einem
sich ausdehnenden werden könnte, sondern umgekehrt: Es handelt sich dabei um
einen Punkt, den es von vornherein und weiterhin nur gibt, indem er als sich
ausdehnender auftritt, weil es auch nur in Gestalt von einem solchen Zeit gibt:
Weder in Gestalt von einem Punkt, der nicht sich ausdehnt, noch auch in Gestalt
von einer Ausdehnung, die nicht als ein sich ausdehnender Punkt zustande kommt,
gäbe es Zeit.
Was es dabei schon immer geben muß, ist
vielmehr nur der hochorganisierte Körper eines Subjekts als die Möglichkeit für
solche Wirklichkeit von Zeit, die als etwas Mentales auf etwas Somatischem
beruht, jedoch nicht in etwas Somalischem besteht. Und tritt sie auf, dann eben
auch von vornherein und weiterhin als Wirklichkeit der Selbstverwirklichung
durch Selbstausdehnung eines Punktes, worin dieser Punkt genauso ursprünglich
zur Wirk-
6 Vgl. hier und weiter die ausführlicheren Herleitungen oben in den
«10-12.
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lichkeit gelangt wie diese Ausdehnung.
Und doch ist asymmetrisch eben er für sie die Ursache, nicht umgekehrt, und
asymmetrisch eben sie von ihm die Wirkung, und nicht umgekehrt, was vielmehr
beidemale sinnlos wäre. Innerhalb von solcher Zeit sind Punkt und Ausdehnung
als Ursache und Wirkung also durchaus unterschiedlich, so daß sich dabei auch
durchaus sinnvoll von der Selbstverwirklichung der Zeit als Subjekt sprechen
läßt.
Doch diese Widerspruchsfreiheit von all
dem hängt dann notwendigerweise auch mit einer weiteren Widerspruchsfreiheit
von all dem noch zusammen, die daher als ein Zusammenhang entfaltet werden
müssen. Daß durch Selbstverwirklichung zu Zeit ein Subjekt ontologisch zu sich
kommt, das heißt: zur Wirklichkeit von sich gelangt, hängt unlösbar damit
zusammen, daß es dabei auch bewußtseinstheoretisch zu sich kommt, das heißt:
auch zum Bewußtsein dieser Wirklichkeit von sich gelangt und damit eben auch
zum Selbstbewußtsein von sich als der Wirklichkeit der Zeit. Daß all dies
widerspruchsfrei ist, liegt nämlich nicht nur an jener Dynamik von all dem,
sondern mit ihr zusammen auch an dieser Asymmetrie von all dem, die nicht nur
die von Punkt als Ursache und Ausdehnung als Wirkung ist: Im Sinn dieser
dynamischen Asymmetrie bzw. asymmetrischen Dynamik hat auch noch der Punkt
dabei den Vorrang und die Ausdehnung dabei den Nachrang, nämlich als die
Ausdehnung, die er in sich hat, und nicht umgekehrt; und so hat auch seine
Identität dabei den Vorrang und ihr gegenüber seine Differenz den Nachrang,
nämlich als die Differenz, die er in sich oder zu sich hat, und nicht
umgekehrt; entsprechend hat auch seine Selbigkeit dabei den Vorrang und ihr
gegenüber seine Andersheit den Nachrang, nämlich als die Andersheit, die er in
sich oder zu sich hat.
Dieser Vorrang aber, den der Punkt
dabei vor seiner Ausdehnung besitzt, ist einer, den der Punkt dabei nicht
einfach nur besitzt, sondern auch stetig neu besitzt, weil Ausdehnung dabei ja
stetig neu aus ihm hervorgeht. Und das heißt, daß er den Vorrang gegenüber
dieser stetig neuen Ausdehnung nicht einfach nur besitzt, sondern auch noch
behält und nicht etwa verliert, wenn diese stetig neu aus ihm hervorgeht, und
mithin auch stetig neu bekommt. In diesem Sinn jedoch ist dieser Vorrang eben nicht
bereits dadurch verbürgt, daß dieser Punkt durch seine Selbstausdehnung Ursache
für seine Ausdehnung als Wirkung von ihm ist. Denn das
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gilt auch für den Fall, daß es durch
die Selbstausdehnung eines Punktes zu der Ausdehnung von einer Linie kommt als
einer räumlichen. In diesem Fall besitzt er nämlich gleichfalls diesen Vorrang,
weil in diesem Fall die Ausdehnung durch seine Selbstausdehnung gleichfalls
stetig neu aus ihm hervorgeht.
Nur besitzt er diesen Vorrang dabei
eben nicht auch noch in dem Sinn, daß er diesen Vorrang dabei auch noch stetig
neu bekommt und so auch noch behält, weil er ihn vielmehr dabei ja verliert. In
diesem Fall schlägt nämlich dieser Vorrang, den der Punkt dabei vor seiner
Ausdehnung besitzt, indem er sie als zeitliche nur innerhalb von sich besitzt,
in einen Nachrang um, indem er sie dabei als räumliche auch außerhalb von sich
besitzt und so als Punkt gerade hinter ihr zurückbleibt. Nur muß solcher
Ausdehnung, die er auch außerhalb von sich besitzt, der räumlichen, schon immer
solche Ausdehnung zugrunde liegen, die der Punkt nur innerhalb von sich
besitzt, die zeitliche. Denn daß er Ausdehnung dabei auch außerhalb von sich
besitzt, als räumliche, setzt ja bereits voraus, daß er dann Ausdehnung dabei
auch innerhalb von sich besitzt, als zeitliche; und so geht strukturell dabei
die zeitliche, die er nur innerhalb von sich besitzt, der räumlichen, die er
auch außerhalb von sich besitzt, bereits vorweg: Auch nur, weil letztere auf
ersterer in diesem Sinn bereits beruht, geht erstere aus letzterer durch
Konstruktion des Zeit-Modells für Reflexion darauf hervor.
Im Fall von seiner Ausdehnung zu Zeit
als der nur innerhalb von sich, um die es demgemäß zuerst zu tun ist, bleibt
der Punkt jedoch durchaus nicht hinter dieser seiner Ausdehnung zurück, weil er
hier seinen Vorrang vor ihr als der stetig neuen stetig neu besitzt, ihn also
stetig neu bekommt und so behält. Dies kann infolgedessen nicht nur daran
liegen, daß durch seine Selbstausdehnung dieser Punkt die Ursache für seine Ausdehnung
und sie die Wirkung von ihm ist, weil das in beiden Fällen gilt. Vielmehr muß
darüber hinaus dann auch zumindest eine weitere Bedingung dafür noch erfüllt
sein, und zwar eine, die dann dieser Punkt als solcher selbst noch zusätzlich
dafür erfüllen muß. Denn innerhalb des Zeit-Modells ist das besondere
Verhältnis zwischen Punkt und Ausdehnung ja nur durch die besondere
Voraussetzung gewährleistet, die wir erbringen. Innerhalb der Zeit als solcher
selbst dagegen muß das durch diese besondere Voraussetzung Vorausgesetzte
dieser Punkt als solcher selbst erbringen, um dieses besondere Verhältnis
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zwischen sich und seiner Ausdehnung,
die er durch seine Selbstausdehnung selbst hervorbringt, zu gewährleisten.
Nun aber einmal angenommen, daß auch
die Erfüllung dieser weiteren notwendigen Bedingung dieser Punkt im Zuge dieser
seiner Selbstverwirklichung als solcher selbst noch zu erbringen hätte. Dieses
wäre gleichbedeutend mit der Annahme: Er hätte als die Wirkung seiner
Selbstausdehnung nicht nur seine stetig neue Ausdehnung hervorzubringen,
sondern auch noch sich als den entsprechend stetig neuen Punkt, so daß er
dadurch diese Ausdehnung dann stetig neu als zeitliche nur innerhalb von sich
besäße und entsprechend auch nicht hinter ihr zurückbliebe. Dies aber wäre für
ihn unausführbar, weil auch gleich in mehr als einer Hinsicht widersprüchlich.
Denn zum einen hieße das, es hätte ausgerechnet aus der Selbstausdehnung, aus
der stetig neue Ausdehnung hervorgeht, dann auch stetig neuer Punkt als
Nichtausdehnung noch hervorzugehen, was nur widersprüchlich sein kann. Und zum
ändern hieße das vor allem auch noch, daß nun doch ein Selbiges sowohl die
Ursache für sich als auch die Wirkung von sich wäre, eben Punkt von Punkt die
Wirkung oder Punkt für Punkt die Ursache, was dann erst recht nur
widersprüchlich sein kann. Preisgegeben wäre damit denn auch nichts geringeres
als das, wodurch die Selbstverwirklichung von etwas widerspruchsfrei sein kann,
nämlich daß sie als die Selbstausdehnung eines Punktes nur die Ausdehnung zur
Wirkung hat und nur den Punkt zur Ursache.
Mit dieser Widersprüchlichkeit ist
somit förmlich hergeleitet: Notwendigerweise muß an solcher
Selbstverwirklichung noch etwas anderes beteiligt sein als bloße
Selbstverwirklichung, das dennoch gleichfalls dieser selbe Punkt erbringen muß,
und zwar noch zusätzlich zu seiner Ausdehnung als seiner Selbstausdehnung.
Diese weitere Leistung muß darin bestehen, daß der Punkt sich dabei nicht nur
ausdehnt, sondern daß er diese Ausdehnung als die durch sich bewirkte dabei
auch noch durch sich als bewirkenden begleitet. Dies jedoch gerade nicht in dem
Sinn, daß er auch noch sich als den begleitenden dabei bewirken müßte, weil das
jenen Widerspruch bedeutete: Zumal der Punkt doch als der diese seine
Ausdehnung bewirkende ja wirklich ist, weil wirksam ist. Auch noch begleiten
muß er sie vielmehr als der genau in diesem Sinn schon wirkliche, und deshalb
auch durch etwas anderes als eine eigene Verwirklichung von sich. Auch noch
begleiten muß er diese
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seine Ausdehnung dann zusätzlich in dem
Sinn, daß er sie nicht einfach nur aus sich heraus bewirkt, sondern gerade so
aus sich heraus bewirkt, daß er sie dabei auch noch auf sich selbst als Punkt
beschränkt bzw. auf sich selbst als Punkt begrenzt. Und dies in dem Sinn, daß er
Ausdehnung zunächst nur innerhalb von sich erzeugt, so daß sie auch zunächst
nicht über ihn hinausgeht und er somit auch zunächst nicht hinter ihr
zurückbleibt, sondern sie begleitet.
Doch synthetisch-faktisch, wie das
alles vor sich geht, erfolgt das letztlich nur, indem der Punkt dabei sich
selbst beschränkt oder begrenzt auf diese Ausdehnung nur innerhalb von sich.
Denn grundsätzlich ist ihm auch jene über ihn hinausgehende Ausdehnung durch
Selbstausdehnung möglich. Deshalb kann dies letztlich nur bedeuten, daß der
Punkt dabei sich selbst bewußt auf sie beschränkt oder begrenzt, indem er dabei
eben auch noch zum Bewußtsein dieser seiner eigenen Ausdehnung gelangt und
damit eben auch noch Se/febewußtsein dieser seiner Selbstverwirklichung zu Zeit
wird. Daß er diese seine Ausdehnung dabei bewußt begleitet, heißt sonach, daß
er dabei zu sich als dem sich ausdehnenden kommt und so hei sich als dem sich
ausdehnenden ist, indem er dabei eben immer wieder zu Beivußtsein als dem
Selbstbewußtsein von sich kommt und damit immer wieder bei Bewußtsein als dem
.S'e/teibewußtsein von sich ist. Derselbe Punkt, der dabei wirklich ist, indem
er dabei der sich ausdehnende ist, tritt dabei folglich auch noch dahingehend
auf, daß er sich dabei seiner selbst als des sich ausdehnenden zusätzlich auch
noch bewußt wird. Denn nur so vermag er es, bei seiner Ausdehnung sich selbst
auch zusätzlich auf seine Ausdehnung nur innerhalb von sich noch zu beschränken
oder zu begrenzen.
Daß die Selbstverwirklichung als
Selbstausdehnung dieses Punktes widerspruchsfrei ist, liegt somit einmal daran,
daß die Ausdehnung als Wirkung und der Punkt als Ursache dabei verschieden
sind. Nur müßte, was von daher widerspruchsfrei ist, gleichwohl noch
widersprüchlich werden, wenn der Punkt als der die Ausdehnung dabei begleitende
auch seinerseits noch zusätzlich durch eine weitere Selbstverwirklichung als
Selbstausdehnung aufzutreten hätte, wie schon aufgewiesen. Daß sie
widerspruchsfrei nicht nur ist, sondern auch bleibt, liegt deshalb daran, daß
es so gerade nicht ist. Vielmehr kommt der Punkt als der die Ausdehnung dabei
auch noch begleitende gerade nicht durch eine zusätzliche SeVostver-
894
zwischen sich und seiner Ausdehnung,
die er durch seine Selbstausdehnung selbst hervorbringt, zu gewährleisten.
Nun aber einmal angenommen, daß auch
die Erfüllung dieser weiteren notwendigen Bedingung dieser Punkt im Zuge dieser
seiner Selbstverwirklichung als solcher selbst noch zu erbringen hätte. Dieses
wäre gleichbedeutend mit der Annahme: Er hätte als die Wirkung seiner
Selbstausdehnung nicht nur seine stetig neue Ausdehnung hervorzubringen,
sondern auch noch sich als den entsprechend stetig neuen Punkt, so daß er
dadurch diese Ausdehnung dann stetig neu als zeitliche nur innerhalb von sich
besäße und entsprechend auch nicht hinter ihr zurückbliebe. Dies aber wäre für
ihn unausführbar, weil auch gleich in mehr als einer Hinsicht widersprüchlich.
Denn zum einen hieße das, es hätte ausgerechnet aus der Selbstausdehnung, aus
der stetig neue Ausdehnung hervorgeht, dann auch stetig neuer Punkt als
Nichtausdehnung noch hervorzugehen, was nur widersprüchlich sein kann. Und zum
ändern hieße das vor allem auch noch, daß nun doch ein Selbiges sowohl die
Ursache für sich als auch die Wirkung von sich wäre, eben Punkt von Punkt die
Wirkung oder Punkt für Punkt die Ursache, was dann erst recht nur
widersprüchlich sein kann. Preisgegeben wäre damit denn auch nichts geringeres
als das, wodurch die Selbstverwirklichung von etwas widerspruchsfrei sein kann,
nämlich daß sie als die Selbstausdehnung eines Punktes nur die Ausdehnung zur
Wirkung hat und nur den Punkt zur Ursache.
Mit dieser Widersprüchlichkeit ist
somit förmlich hergeleitet: Notwendigerweise muß an solcher
Selbstverwirklichung noch etwas anderes beteiligt sein als bloße
Selbstverwirklichung, das dennoch gleichfalls dieser selbe Punkt erbringen muß,
und zwar noch zusätzlich zu seiner Ausdehnung als seiner Selbstausdehnung.
Diese weitere Leistung muß darin bestehen, daß der Punkt sich dabei nicht nur
ausdehnt, sondern daß er diese Ausdehnung als die durch sich bewirkte dabei
auch noch durch sich als bewirkenden begleitet. Dies jedoch gerade nicht in dem
Sinn, daß er auch noch sich als den begleitenden dabei bewirken müßte, weil das
jenen Widerspruch bedeutete: Zumal der Punkt doch als der diese seine
Ausdehnung bewirkende ja wirklich ist, weil wirksam ist. Auch noch begleiten
muß er sie vielmehr als der genau in diesem Sinn schon wirkliche, und deshalb
auch durch etwas anderes als eine eigene Verwirklichung von sich. Auch noch
begleiten muß er diese
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seine Ausdehnung dann zusätzlich in dem
Sinn, daß er sie nicht einfach nur aus sich heraus bewirkt, sondern gerade so
aus sich heraus bewirkt, daß er sie dabei auch noch auf sich selbst als Punkt
beschränkt bzw. auf sich selbst als Punkt begrenzt. Und dies in dem Sinn, daß
er Ausdehnung zunächst nur innerhalb von sich erzeugt, so daß sie auch zunächst
nicht über ihn hinausgeht und er somit auch zunächst nicht hinter ihr
zurückbleibt, sondern sie begleitet.
Doch synthetisch-faktisch, wie das
alles vor sich geht, erfolgt das letztlich nur, indem der Punkt dabei sich
selbst beschränkt oder begrenzt auf diese Ausdehnung nur innerhalb von sich.
Denn grundsätzlich ist ihm auch jene über ihn hinausgehende Ausdehnung durch
Selbstausdehnung möglich. Deshalb kann dies letztlich nur bedeuten, daß der
Punkt dabei sich selbst bewußt auf sie beschränkt oder begrenzt, indem er dabei
eben auch noch zum Bewußtsein dieser seiner eigenen Ausdehnung gelangt und
damit eben auch noch Selbstbewußtsein dieser seiner Selbstverwirklichung zu
Zeit wird. Daß er diese seine Ausdehnung dabei bewußt begleitet, heißt sonach,
daß er dabei zu sich als dem sich ausdehnenden kommt und so bei sich als dem
sich ausdehnenden ist, indem er dabei eben immer wieder zu Bewußtsein als dem
Selbstbewußtsein von sich kommt und damit immer wieder bei Bewußtsein als dem
Selbstbewußtsein von sich ist. Derselbe Punkt, der dabei wirklich ist, indem er
dabei der sich ausdehnende ist, tritt dabei folglich auch noch dahingehend auf,
daß er sich dabei seiner selbst als des sich ausdehnenden zusätzlich auch noch
bewußt wird. Denn nur so vermag er es, bei seiner Ausdehnung sich selbst auch
zusätzlich auf seine Ausdehnung nur innerhalb von sich noch zu beschränken oder
zu begrenzen.
Daß die Selbstverwirklichung als
Selbstausdehnung dieses Punktes widerspruchsfrei ist, liegt somit einmal daran,
daß die Ausdehnung als Wirkung und der Punkt als Ursache dabei verschieden
sind. Nur müßte, was von daher widerspruchsfrei ist, gleichwohl noch widersprüchlich
werden, wenn der Punkt als der die Ausdehnung dabei begleitende auch
seinerseits noch zusätzlich durch eine weitere Selbstverwirklichung als
Selbstausdehnung aufzutreten hätte, wie schon aufgewiesen. Daß sie
widerspruchsfrei nicht nur ist, sondern auch bleibt, liegt deshalb daran, daß
es so gerade nicht ist. Vielmehr kommt der Punkt als der die Ausdehnung dabei
auch noch begleitende gerade nicht durch eine zusätzliche Selbstfer-
896
wirklichung zustande, sondern durch das
zusätzliche Selbstbewußtsein von sich als genau der Wirklichkeit, zu der er
durch die Selbstverwirklichung als Selbstausdehnung wird: der Wirklichkeit von
sich als Zeit. Was solche Selbstverwirklichung als Selbstausdehnung vollends
widerspruchsfrei macht, ist somit das noch zusätzlich mit ihr einhergehende
Selbstbewußtsein dieses selben Punktes, der sich als der selbe dabei nicht nur
ausdehnt und dadurch verwirklicht, sondern sich als den sich ausdehnenden und
dadurch verwirklichenden zusätzlich auch noch bewußt begleitet.
Doch zugleich ist es dabei auch
umgekehrt gerade solche Selbstverwirklichung, was wiederum ein solches
Selbstbewußtsein widerspruchsfrei macht, und zwar auch ohne jeden fehlerhaften
Zirkel, weil in grundverschiedener Hinsicht. Eine solche Selbstverwirklichung wird
nämlich widerspruchsfrei nur, weil das, was ihr zu ihrer Widerspruchsfreiheit
noch fehlt, zu ihr nicht ebenfalls durch Selbstverwirklichung von diesem Punkt
hinzukommt, sondern bloß durch Selbstbewußtsein dieses Punktes. Umgekehrt
dagegen wird ein solches Selbstbewußtsein widerspruchsfrei nur, weil das, was
ihm zu seiner Widerspruchsfreiheit noch fehlt, zu ihm nicht ebenfalls durch
Selbstbewußtsein dieses Punktes beigesteuert wird, sondern desgleichen
umgekehrt durch Selbstverwirklichung von diesem Punkt. Nur dadurch nämlich ist
ein solches Selbstbewußtsein widerspruchsfrei, daß es das Bewußtsein dessen
ist, was innerhalb von solcher Selbstverwirklichung zu Zeit verschieden
voneinander ist und bleibt: Bewußtsein eines Punktes und Bewußtsein einer
Ausdehnung als das Bewußtsein einer Ursache und das Bewußtsein einer Wirkung in
Gesamtgestalt von Zeit und Zeitbewußtsein.
Um dies einzusehen, brauchen Sie sich
nämlich nur noch einmal in Erinnerung zu rufen, weshalb man bisher nicht nur
die Selbstverwirklichung von etwas, sondern auch das Selbstbewußtsein von etwas
als widersprüchlich angesehen hatte. Müsse doch, so hatte man sich klargemacht,
zum Sinn eines Bewußtseins wesentlich, das heißt: als solchem selbst, der
Unterschied gehören zwischen etwas, das dabei bewußt, und etwas, dem dabei
etwas bewußt sei, was in keinem Sinn zusammenfallen könne. Also könne ein
Bewußtsein letztlich auch nur zwischen zueinander Anderem bestehen, von denen
eines ein Bewußtsein von dem ändern habe, und nicht umgekehrt, doch keines ein
Bewußtsein von sich selbst,
897
was demnach letztlich widersprüchlich
sei7. Nur setzt man dabei eben stillschweigend voraus, der Grundsinn von
Bewußtsein sei der Sinn von Fremdbewußtsein, so daß Selbstbewußtsein dann nur
wegen dieser selbstgemachten falschen Annahme unmöglich wird: Zumal doch auch
ein Selbstbewußtsein ohne Zweifel möglich sein muß, weil es wirklich ist. Der
Grundsinn von Bewußtsein ist vielmehr der Sinn von Selbstbewußtsein, welches
allem Fremdbewußtsein immer schon zugrunde liegen muß. Und jener Unterschied,
der zu Bewußtsein wesentlich gehören müsse, nämlich zwischen etwas, das bewußt,
und etwas, dem etwas bewußt sei, ist im Rahmen dieses Selbstbewußtseins auch
gewährleistet: wenngleich gerade nicht sofort als einer zwischen zueinander Anderem
wie bei Fremdbewußtsein.
Was bis heute fehlt, ist eben jede
Einsicht: Etwas derart Einzigartiges wie ein Bewußtsein hat gerade darin seine
Einzigartigkeit, daß es die unlösbare Einheit eines ursprünglichen
Selbstbewußtseins einer ursprünglichen Selbstverwirklichung in der Gestalt von
Zeit und Zeitbewußtsein ist. Nicht zufällig sind deshalb alle drei auch noch
bis heute die drei größten ungelösten Rätsel, weil noch immer unbekannt ist:
Ohne Selbstbewußtsein keine Selbstverwirklichung und ohne Selbstverwirklichung
kein Selbstbewußtsein sowie ohne beides keine Zeit und auch kein
Zeitbewußtsein. Und der Unterschied von etwas, das bewußt, und etwas, dem etwas
bewußt sei, ist dabei der durch die Selbstverwirklichung verbürgte Unterschied
von Ausdehnung als Wirkung und von Punkt als Ursache, so daß Bewußtsein davon
eben Selbstbewußtsein davon ist. Denn solche Ausdehnung ist dabei eben die des
Punktes selbst, die deshalb, weil er sie von vornherein und weiterhin nur
innerhalb von sich besitzt, die punktuelle Ausdehnung der Zeit ist. Dieser
Ursprung von so etwas wie Bewußtsein ist daher auch unlösbar gebunden an die
Punktualität von Ausdehnung der Zeit. Denn ihrerseits wird diese nur verbürgt,
indem der Punkt dabei sich selbst bewußt auf solche punktuelle Ausdehnung der
Zeit beschränkt oder begrenzt. Infolgedessen kann auch immer wieder nur entlang
an solcher punktueller Ausdehnung so etwas wie
7 In dieser Hinsicht ist man über Kant
(vgl. Bd. 20, S. 270) bis heute letztlich nicht hinausgekommen.
898
Bewußtsein als ein Zeitbewußtsein oder
Selbstbewußtsein dieses Punktes überhaupt erstehen. Entsprechend kann auch
immer wieder nur als reines Zeitbewußtsein und mithin als reines
Selbstbewußtsein so etwas wie ein Bewußtsein seinen Ursprung haben. Innerhalb
von dieser in sich unlösbaren Einheit aber ist und bleibt der Unterschied von
Punkt und Ausdehnung so ausgeprägt, daß überhaupt erst dadurch so etwas wie ein
Bewußtsein als ein in sich einheitliches und auch in sich einsinniges seinen
Ursprung haben kann. Denn in der Tat ist das dabei entspringende Bewußtsein das
Bewußtsein eines Punktes ebenso wie das Bewußtsein einer Ausdehnung, weil dabei
nicht nur diese Ausdehnung »etwas Bewußtes« ist oder »bewußt« ist, sondern auch
noch dieser Punkt »etwas Bewußtes« ist oder »bewußt« ist. Und tatsächlich hat
doch in »bewußt begleitend« (Punkt) und in »bewußt begleitet« (Ausdehnung)
dieses »bewußt...« jeweils denselben einheitlichen Sinn. Doch die bisherige
Auffassung, die zwischen etwas, das bewußt, und etwas, dem etwas bewußt ist, im
genannten Sinn ja unterscheidet, müßte dies bestreiten. Denn sie könnte dabei
als bewußt nur das betrachten, was dabei bewußt ist, nicht jedoch auch das
noch, dem dabei etwas bewußt ist, weil das letztere dabei ja nicht das erstere
sein kann, so daß das letztere dabei auch nicht im Sinn des ersteren bewußt
sein könnte.
Vielmehr könnte dann das letztere, wenn
dabei überhaupt bewußt sein, so auch nur in einem Sinn, der sich von dem des
ersteren, das ja bewußt im Sinn von Fremclbewußtsein ist, auch nur als der von
etwas unterscheiden könnte, das bewußt im Sinn von Selbstbewußtsein ist: Im
Unterschied zu demjenigen Etwas, das dabei bewußt im Sinn von Frewcfoewußtsein
wäre, könnte dasjenige Etwas, dem das erstere dabei bewußt im Sinn von diesem
Fremdbewußtsein wäre, nur im Sinn von Se/fc&ewußtsein auch noch seinerseits
bewußt sein. Denn tatsächlich ist Bewußtsein als ein Fremd- und als ein
Selbstbewußtsein jeweils ein spezifisch unterschiedliches Bewußtsein. Nur kann
dieser Auffassung, die zwischen etwas, das bewußt, und etwas, dem etwas bewußt
ist, derart unterscheidet, ein spezieller Sinn von &/fe£bewußtsein eben
prinzipiell nicht zur Verfügung stehen. Der spezielle Sinn des
Selbstbewußtseins aber, das aus unserer Herleitung hervorgeht, stellt sich wie
von selber zur Verfügung, weil sich trotz des Unterschiedes zwischen Punkt und
Ausdehnung im Rahmen dieses
899
Selbstbewußtseins ein Bewußtsein als
ein einheitliches und auch einsinniges einstellt.
Ja recht eigentlich gerade wegen dieses
Unterschiedes — der zu jenem Unterschied von etwas, das bewußt, und etwas, dem
etwas bewußt ist, in Entsprechung steht — ist Selbstbewußtsein dabei als
Bewußtsein einer Ausdehnung und eines Punktes als Bewußtsein jeweils
einheitlich und einsinnig. Das heißt: Es ist gerade nicht etwa wie je
spezielles Fremd- und Selbstbewußtsein als Bewußtsein jeweils zweiheitlich und
zweisinnig. Denn voll und ganz genügt dem Unterschied von Punkt und Ausdehnung
dabei bereits der Unterschied, wonach die Ausdehnung dabei bewußt begleitet und
der Punkt dabei bewußt begleitend ist, nicht umgekehrt. Gerade deshalb nämlich
ist sie dabei in demselben Sinn bewußt begleitet wie auch er dabei bewußt
begleitend ist. Der Unterschied, der hier besteht, ist eben der zwischen
»begleitend« und »begleitet«, also einer von »begleiten«, aber keiner von
»bewußt«. Entsprechend ist dabei bewußt oder etwas Bewußtes dieser Punkt
genauso wie auch diese Ausdehnung, weil so etwas wie ein Bewußtsein als ein
Selbstbewußtsein sich auch nur durch beides miteinander bildet. Deshalb hängen
innerhalb von ihm etwas Bewußtes als etwas Bewußt-Begleitendes sowie etwas
Bewußtes als etwas Bewußt-ßfg/eztefes auch unlösbar zusammen. Und gleichwohl
ist - diesem Unterschied zwischen »begleitend« und »begleitet« voll gemäß — die
Ausdehnung das, was dabei dem Punkt bewußt ist, und nicht etwa umgekehrt, oder
der Punkt das, dem dabei die Ausdehnung bewußt ist, und nicht etwa umgekehrt.
Anders nämlich als bei jenem
Unterschied von etwas, das bewußt, und etwas, dem etwas bewußt sei, ist mit
diesem Unterschied gerade nicht auch noch ein Unterschied zwischen »bewußt« im
einen Fall verbunden und »bewußt« im ändern Fall, wie zwischen Fremd- und
Selbstbewußtsein. Und dies eben weil hier zwischen Punkt und Ausdehnung ein
Fremdverhältnis auch noch nicht besteht. Vielmehr besteht dazwischen nur das
reine Selbstverhältnis einer Selbstausdehnung zu der punktuellen Ausdehnung der
Zeit als Nacheinander eben dieses einen stetig neuen Punktes selber. Sein
Bewußtsein davon ist entsprechend auch sein Selbstbewußtsein davon, das als ein
ursprüngliches Bewußtsein auch ein in sich einheitliches sowie einsinniges ist.
Ein andersartiges Bewußtsein wie sein Fremdbewußtsein kann der Punkt daher auch
immer
900
erst aus diesem seinem Selbstbewußtsein
selbst heraus gewinnen, nämlich durch Bewußtseinsbildung als bestimmte
Weiterbildung dieses seines Selbstbewußtseins selbst. Infolgedessen muß es in
ein andersartiges Bewußtsein wie sein Fremdbewußtsein dann auch immer schon
miteingehen, so daß jedes andersartige Bewußtsein wie sein Fremdbewußtsein ein
-bewußtsein überhaupt nur sein kann durch den Anteil dieses seines
Selbstbewußtseins.
b) Fremdvergegenständlichungsbewußtsein
Demgemäß erreicht der Punkt dies denn
auch nur durch ganz bestimmte Weiterbildung seiner Selbstverwirklichung als
seiner Selbstausdehnung selbst: nur dadurch nämlich, daß er sich nicht bloß zu
Zeit und Zeitbewußtsein bildet, sondern daran anschließend sowohl wie darüber
hinausgehend auch noch zu Raum und Raumbewußtsein. Und das ist dann eben ein
Zusammenhang von erster und von zweiter Stufe seiner Selbstverwirklichung als
seiner Selbstausdehnung selbst. Als unlösbar zusammenhängende erweisen diese
beiden Stufen sich denn auch insofern, als der Raum dabei zunächst einmal nur
Zeit-Raum sein kann und das Raumbewußtsein dabei auch entsprechend nur
Zeit-Raumbewußtsein, jeweils also eine unlösbare Einheit beider. Denn die
Ausdehnung des Raumes kann dann durch die weitere Selbstausdehnung dieses
selben Punktes nur als eine Ausdehnung entspringen, die er nicht »nur innerhalb
von sich« besitzt, sondern auch »außerhalb von sich«, so daß es eine Ausdehnung
sein muß, die er auch »innerhalb von sich« besitzt, die also räumliche und
zeitliche meinem sein muß.
Und das ist durchaus nicht
widersprüchlich, wie Sie auf den ersten Blick vielleicht vermeinen könnten.
Denn als Gegensatz zum Nacheinander bloßer Zeit muß Raum zwar ein Zugleich
sein, nämlich eine Ausdehnung, von der ein jeder Teil zugleich mit jedem
anderen sein muß. Doch ohne jeden Widerspruch kann dieser Raum so ein Zugleich
durchaus auch als ein Nacheinander von Zugleich sein, in genau dem Sinn, in
welchem jene bloße Zeit ein Nacheinander eines Punktes ist: im Sinn eines
Zugleich, das gleich dem Punkt als einem stetig neuen auftritt als ein stetig
neues. Denn nur ein Zugleich von Nacheinander wäre wider-
901
sprüchlich, doch ein solches
Nacheinander von Zugleich ist widerspruchsfrei. Förmlich schlagend nämlich
können Sie sich das vor Augen stellen, indem sie mitverfolgen, inwieweit sich
die besondere Voraussetzung, die unser Zeit-Modell herbeiführt8, weiterführen
läßt, so daß sich dadurch dieses Zeit-Modell auch zum Zeit-Raum-Modell noch
weiterbilden läßt. Denn das ergibt einen Gesamtzusammenhang von derart
überwältigender Evidenz, daß dies Ergebnis schwerlich Zufall sein kann.
Dazu müssen Sie sich erst einmal im
einzelnen verständlich machen: Was genau kann diese weitere Selbstausdehnung
dieses Punktes zu der weiteren Ausdehnung des Raumes im genannten Sinn denn
eigentlich bedeuten? Ist doch eine solche Ausdehnung durch Selbstausdehnung
dieses selben Punktes schon erreicht, wenn er dabei sich selbst bewußt auf die
Erzeugung eines Minimums an solcher Ausdehnung beschränkt oder begrenzt,
sprich: auf das Minimum an Raum, zu dem er sich zumindest auszudehnen hat, um
überhaupt zu Raum sich auszudehnen. Das muß nämlich mindestens der
eindimensionale Raum der Linie sein9, und der ist in der Tat schon ein Zugleich
in dem Sinn, daß ein jeder
8 Vgl. oben S. 888 ff.
9 Dem steht nicht im Wege, daß zum Beispiel die »Fraktale Geometrie«
nicht nur ganzzahlige Dimensionen
kennt, sondern auch bruchzahlige.
Diese nämlich kann sie nur vertreten,
weil sie Ausdehnung als »Punkt
menge« voraussetzt, was für uns nicht
in Betracht kommt. Kann doch
Ausdehnung, wie sie als
Selbstausdehnung eines Punktes auftritt, prinzipi
ell zu keinen Punkten führen, weil
das widersprüchlich wäre: und zwar
nicht nur generell, was Punkte
überhaupt betrifft, wie schon erwähnt;
vielmehr auch noch speziell, weil es
den nächsten Punkt zu einem Punkt
nicht geben kann. Denn welchen ändern
Sie auch wählen, - immer liegt
noch einer zwischen ihnen, der dem
ersten näher als der andere ist, weil es
ja einen ändern Punkt zu einem Punkt
nur geben kann durch eine Ausdeh
nung als Abstand zwischen ihnen. Doch
sehr wohl gibt es die nächste
Ausdehnung zu einem Punkt, die
nämlich, die als räumliche die an ihn
anschließende ist. Denn welche (und
das heißt: eine wie große) Sie auch
wählen, - niemals liegt noch eine
zwischen ihr und diesem Punkt, weil
eine, die als kleinere sie überlappt,
für eine zwischen ihr und ihm nicht in
Betracht kommt. Ja als zeitliche ist
eine Ausdehnung sogar so grundsätz
lich zu einem Punkt die nächste, daß
er sie im Unterschied zur nächsten
räumlichen sogar zunächst besitzt,
nämlich sogar nur »innerhalb von sich«.
Durch diese Einsicht in die
Ausdehnung durch Selbstausdehnung eines
Punktes läßt sich denn auch erstmals
diskursiv begründen, was bis heute
nur intuitiv verständlich ist, daß
nämlich jede Auffassung der Kontinuität
902
Teil von ihm zugleich mit jedem ändern
ist. Insoweit hat der Punkt mit solcher räumlichen tatsächlich eine Ausdehnung
aus sich heraus erzeugt, die einerseits schon derart über ihn als Punkt
hinausgeht, daß er anderseits als Punkt insoweit auch schon hinter ihr
zurückbleibt. Und genau insoweit steht der Punkt zu solcher räumlichen
Ausdehnung, die er durch noch weiter gehende Selbstausdehnung aus sich selbst
heraus gewinnt, denn auch zum ersten Mal in einem Fremdverhältnis.
Um dies Fremdverhältnis seiner Art nach
zu erfassen, müssen Sie jedoch beachten, daß es sich bei diesem Punkt, für den
das alles richtig ist und bleibt, gerade um den Punkt der Zeit als Nacheinander
handelt. Nur aus sich als diesem Nacheinander dieser Zeit heraus erzeugt er
nämlich durch noch weitere Selbstausdehnung die noch weitere Ausdehnung der
räumlich-eindimensionalen Linie. Doch als dieses Nacheinander dieser Zeit
bleibt dieser Punkt dabei durchaus nicht etwa hinter dieser seiner weiteren
Ausdehnung zu dieser räumlich-eindimensionalen Linie zurück. Als dieses
Nacheinander dieser Zeit geht dieser Punkt vielmehr in diese
räumlich-eindimensionale Linie mitein.
Das sehen Sie nicht nur daran, daß die
räumlich-eindimensionale Ausdehnung der Linie ja ihrerseits gerade eine
punktuelle, eben die punktdünne Ausdehnung der Linie ist. Das sehen Sie vor
allem auch noch daran, daß dies gar nicht anders sein kann, weil die
räumlich-eindimensionale Ausdehnung der Linie eine punktuelle Ausdehnung gerade
deshalb sein muß, weil sie nur eine aus diesem Punkt heraus erzeugte Ausdehnung
sein kann. Als eine aus dem Punkt hervorgehende aber kann sie dann auch nur
eine mit diesem Punkt einhergehendc sein. Sie muß daher, wie dieser Punkt ein
stetig neuer ist, auch eine stetig neue Linie sein und damit eben Nacheinander
von Zugleich als Zeit-Raum. Und dies einerlei, von welcher Länge diese Linie
als räumlich-eindimensionale Ausdehnung sein mag.
Am klarsten sehen Sie das, wenn Sie zu
diesem Zweck versuchen, diese Linie aus der Perspektive dieses Punktes zu
betrachten,
Selbstbewußtsein als Bewußtsein unserer
l:remderkenntnis
wozu Sie sich vorstellen müssen, daß er
nur ein Auge habe, was noch weiter zu behandeln sein wird10. So gewiß es sich
dabei um eine räumlich-eindimensionale Linie handelt, so gewiß erscheint sie
diesem Punkt doch nur gleich einem Punkt, weil sie als Projektion von diesem
Punkt für diesen Punkt um eine Dimension verdeckt bleibt: Nur das Punktuelle
solcher Ausdehnung erscheint dabei für diesen Punkt, wogegen das
Nichtpunktuelle dieser Ausdehnung als Linie für ihn verdeckt bleibt. Zum Erscheinen
einer Linie kommen könnte es aus dieser Perspektive dieses Punktes nämlich nur
unter der zusätzlich-speziellen Annahme, daß diese Linie eine krumme statt eine
gerade sei. Und eine zusätzlichspezielle wäre diese Annahme ja deshalb, weil,
»sich auszudehnen«, analytisch, »sich geradeauszudehnen«, heißt, so daß ein so
erzeugter auch nur ein gerader oder ungekrümmter Raum sein kann, was auch für
jede weitere Dimension noch gilt. Und aus der Perspektive dieses Punktes als
des stetig neuen wird für Sie auch förmlich evident, daß die aus ihm heraus
erzeugte Linie ebenfalls nur eine stetig neue sein kann.
Daß dies gleichfalls widerspruchsfrei
ist, wird Ihnen denn auch gleichfalls durch unser Modell gesichert, das als
Zeit-Modell sich ohne weiteres zum Zeit-Raum-Modell erweitern läßt. Sie
brauchen dazu lediglich jene besondere Voraussetzung, die wir zunächst nur auf
den Punkt anwendeten, nun auch noch auf die Linie anzuwenden. Denn verkürzt
gesprochen, führt auch Selbstausdehnung (2) einer Linie zu (2) einer Fläche
nur, wenn beim Entstehen von Ausdehnung in einer Richtung es auch noch zu dem
Bestehen von ihr und nicht etwa auch noch zu dem Vergehen von ihr in
umgekehrter Richtung kommt. Wenn aber doch, so die besondere Voraussetzung,
dann kommt es dabei eben statt zu einer räumlichen Ausdehnung wie der Fläche
nur zu einer zeitlichen Ausdehnung dieser Linie selbst, indem sie dadurch eine
stetig neue Linie wird und damit eben Nacheinander von Zugleich als Zeit-Raum.
Und genau in diesem Sinn ist solche räumliche Ausdehnung eben eine, die der
Punkt auch »innerhalb von sich« besitzt, das heißt: auch innerhalb von sich als
Nacheinander. Und
von Ausdehnung als »Punktmenge«, von
welcher »Mächtigkeit« auch immer, grundsatzlich verfehlt ist. Demgemäß
gestattet diese Einsicht auch nicht zufällig, zum ersten Mal sowohl die Zeit
wie auch den Raum von Grund auf nachvollziehbar herzuleiten.
10 Vgl. unten S. 915.
wohl kaum noch evidenter können Sie vor
Augen haben, wie unlösbar Zeit mit Raum hier immer wieder als die Einheit eines
Zeit-Raums auftritt.
Diese Evidenz erstreckt sich nämlich
noch viel weiter, weil genau Entsprechendes zu diesem eindimensionalen Raum der
Linie auch noch für den zweidimensionalen Raum der Fläche gilt, der deshalb
abgekürzt behandelt werden kann. Auch den erzeugt der selbe Punkt der Zeit als
Nacheinander durch noch weitere solche Selbstausdehnung. Das erreicht er
dadurch, daß er sich dabei nicht auf Erzeugung solcher eindimensionaler
Ausdehnung der Linie beschränkt, sondern aus ihr heraus und über sie hinaus noch
eine weitere Dimension von solcher Ausdehnung erzeugt, die dann die
zweidimensionale Ausdehnung der Fläche ist, in der die eindimensionale
Ausdehnung der Linie bruchlos schon enthalten ist. Bereits zum zweiten Mal und
so erst recht steht daher dieser selbe Punkt zu solcher
räumlich-zweidimensionalen Ausdehnung in einem Fremclverhältnis, weil sie als
das räumliche Zugleich der Fläche über ihn als Punkt hinausgeht, so daß er als
Punkt auch hinter ihr zurückbleibt.
Aber so gewiß es sich dabei bereits um
eine weitere Dimension von Ausdehnung des Raumes handelt, so ist doch auch
diese Ausdehnung noch immer eine punktuelle, nämlich so wie die punktdünne
Ausdehnung der Linie die punktflache Ausdehnung der Fläche. Eben daher ist auch
sie noch als die punktuelle eine stetig neue und mithin auch sie noch
Nacheinander von Zugleich als Zeit-Raum. Auch als solche noch läßt sie sich
deshalb nicht nur am Zeit-Raum-Modell als widerspruchsfrei konstruieren,
sondern aus der Perspektive jenes Punktes auch mit Evidenz noch kontrollieren.
Jene Linie nämlich blieb aus dieser Perspektive jenes Punktes als die
Projektion von ihm um eine Dimension für ihn verdeckt, so daß sie ihm gleich
einem Punkt erschien. Genau entsprechend aber bleibt jetzt diese Fläche als die
Projektion der Linie, folglich als die Projektion der Projektion des Punktes,
ebenfalls um eine Dimension für ihn verdeckt, so daß sie ihm gleich einer Linie
erscheint. Erneut gilt also: Nur das Punktuelle solcher Ausdehnung erscheint
dabei für diesen Punkt, wogegen das Nicht-punktuelle dieser Ausdehnung als
Fläche für den Punkt verdeckt bleibt. Deshalb wird aus dieser Perspektive auch
nicht minder evident für Sie: Als das Ergebnis einer zweiten solchen Selbstaus-
dehnung jenes Punktes ist auch noch die
räumlich-zweidimen-sionale Ausdehnung der Fläche eine punktuelle und als solche
eine Ausdehnung, die jener Punkt auch »innerhalb von sich« besitzt, das heißt:
auch innerhalb von sich als Nacheinander. -
Wie auf einen Schlag — und damit
schlagend evident — wird dies jedoch von Grund auf anders bei der dritten
solchen Selbstausdehnung dieses Punktes, die genauso wie die erstere und
zweitere erfolgt und damit einen dreidimensionalen Raum erzeugt, in dem der
ein- und zweidimensionale bruchlos schon enthalten sind. Denn auf dieselbe
Weise, wie aus jenem Punkt der eindimensionale Raum der Linie hervorging und
aus diesem wiederum der zweidimensionale Raum der Fläche, so geht auch aus
diesem wiederum der dreidimensionale Raum des Körpers noch hervor, sprich: als
die Projektion der Fläche als der Projektion der Linie als der Projektion des
Punktes und mithin zuletzt als (Dreifach-)Projektion des Punktes selbst.
Bereits zum dritten Mal steht daher dieser selbe Punkt zu solcher
räumlich-dreidimensionalen Ausdehnung in einem Fremdverhältnis, weil sie als
das räumliche Zugleich des Körpers über ihn als Punkt hinausgeht, so daß er als
Punkt auch hinter ihr zurückbleibt. Dennoch ist auch diese
räumlich-dreidimensionale Ausdehnung noch eine, die durch Selbstausdehnung
jenes Punktes und sonach aus jenem selben Punkt hervorgeht.
Schlagend anders als beim ersten und
beim zweiten aber tut sie das bei diesem dritten Mal zum ersten Mal gerade so,
daß dieser Punkt dabei auch noch in dem Sinn hinter dieser seiner Ausdehnung
zurückbleibt, in dem er beim ersten und beim zweiten Mal durchaus nicht hinter
ihr zurückblieb. Denn als jenes Nacheinander jener Zeit blieb dieser Punkt bei
seiner ersten Ausdehnung zur eindimensionalen Linie und bei seiner zweiten
Ausdehnung zur zweidimensionalen Fläche ja durchaus nicht hinter dieser seiner
jeweiligen Ausdehnung zurück, ging dieser Punkt vielmehr in diese seine
jeweilige Ausdehnung mitein: Als jeweils punktuelle war auch jede dieser
räumlichen Ausdehnungen noch so wie er ein Nacheinander, nämlich als ein
Nacheinander von Zugleich ein Zeit-Raum.
Diese nunmehr dreidimensionale
Ausdehnung des nunmehr dreidimensionalen Raumes aber ist, obwohl auch sie
gleich jenen beiden letztlich aus dem selben Punkt hervorgeht, keineswegs auch
ihrerseits gleich jenen beiden nochmals eine punktuelle Ausdeh-
nung. Und dies sogar obwohl in solchem
dreidimensionalen Raum die jeweils punktuelle Ausdehnung des ein- und
zweidimensiona-len Raumes gleichfalls bruchlos schon enthalten ist. Denn in
genau dem Sinn, in dem sowohl der ein- wie auch der zweidimensionalc Raum ein
jeweils punktueller war, ist dieser dreidimensionale Raum jetzt schlechterdings
kein punktueller mehr. Und damit ist er auch nicht mehr ein Nacheinander von
Zugleich als Zetf-Raum, sondern nur noch ein Zugleich und damit nur noch Raum.
Dagegen ist ein Zeit-Raum gegenüber diesem bloßen Raum und gegenüber jener
bloßen Zeit ein Zwischen-Raum, den es von dieser bloßen Zeit und diesem bloßen
Raum auch grundsätzlich zu unterscheiden gilt.
Auf diese Art ergeben sich sonach genau
drei Grundverhältnisse, in denen dieser selbe Punkt zu dieser seiner Ausdehnung
durch Selbstausdehnung stehen kann, von denen jedes sich als Grundverhältnis
auch exakt bestimmen läßt. Die Ausdehnung der bloßen Zeit ist danach diejenige
Ausdehnung, die er nur »innerhalb von sich« besitzt. Die Ausdehnung des
Z<?#-Raums wiederum ist danach diejenige, die er nicht nur »innerhalb von
sich«, sondern auch »außerhalb von sich«, mithin auch »innerhalb von sich«
besitzt. Die Ausdehnung des bloßen Raumes wiederum ist danach diejenige
Ausdehnung, die er nur »außerhalb von sich« besitzt. Gerade darin ist der
dreidimensionale Raum kein punktueller mehr. Für solche Grundverhältnisse von
einem Punkt zu einer Ausdehnung durch seine Selbstausdehnung sind daher mit
diesen drei Verhältnissen auch alle Möglichkeiten schon erschöpft. Und evident
für Sie wird dadurch: Dieser dreidimensionale Raum muß gegenüber dem bloß
punktuellen ein- bzw. zweidimensionalen Raum dann das besondere Ergebnis einer
dritten Stufe solcher Selbstausdehnung jenes selben Punktes sein, die sich von
jener zweiten und von jener ersten Stufe solcher Selbstausdehnung auch von
Grund auf unterscheiden muß.
Der dreidimensionale Raum tritt danach
auf als einer, der zwar ebenfalls aus jenem selben Punkt hervorgeht, doch zum
ersten Mal als einer, in den jener selbe Punkt in keiner Hinsicht mehr
miteingeht, vor dem jener selbe Punkt vielmehr in jeder Hinsicht voll
zurückbleibt. Dieser dreidimensionale Raum ist sonach einer, der mit diesem
selben Punkt nur noch einhergeht und mit dem dann umgekehrt auch dieser selbe
Punkt nur noch einhergeht, weil sie
zueinander sich zum ersten Mal wie
Zweierlei verhalten, das als zueinander Wirklich-Anderes sich wechselseitig
gegenübersteht. Entsprechend steht der selbe Punkt zu diesem dreidimensionalen
Raum zum ersten Mal in einem Fremdverhältnis, das von jenem Fremdverhältnis, in
dem er zu einem punktuellen Raum stand, sich dann ebenfalls von Grund auf
unterscheiden muß, was Sie sich gleichermaßen evident vor Augen führen können.
Dazu müssen Sie zunächst einmal sich
vergewissern, daß tatsächlich dieser dreidimensionale Raum kein punktueller
Raum mehr ist und deshalb auch kein Zeit-Raum mehr. Das können Sie am besten so
erreichen, daß Sie prüfen, ob sich nicht auch noch auf diesen dreidimensionalen
Raum jene besondere Voraussetzung anwenden ließe, um auch ihn noch dem
Zeit-Raum-Modell zu unterwerfen. Denn sobald Sie das versuchen, sehen Sie
förmlich vor sich, daß dies ausgeschlossen ist, gerade weil es für diese
besondere Voraussetzung am dreidimensionalen Raum von vornherein schon keine
Ansatzmöglichkeit mehr gibt. Bestand doch jeweils eine Ansatzmöglichkeit für
sie nur darin, daß es jeweils Punktuelles gab, das sich auch noch bei seiner
Selbstausdehnung durch diese besondere Voraussetzung als Punktuelles
aufrechthalten ließ: Gerade dadurch wurde jenes Punktuelle einer Linie statt zu
einer weiteren räumlichen Ausdehnung vielmehr zu der zeitlichen Ausdehnung
dieser Linie selbst; entsprechend wurde auch gerade dadurch jenes Punktuelle
einer Fläche statt zu einer weiteren räumlichen Ausdehnung vielmehr zu der
zeitlichen Ausdehnung dieser Fläche selbst. Gerade dadurch nämlich wurde auch
all dem zuvor schon jenes Punktuelle eines Punktes statt zu einer ersten
räumlichen Ausdehnung vielmehr zu der reinen zeitlichen Ausdehnung dieses
Punktes selbst. Im Rückblick darauf wird für Sie denn auch noch evident, daß
wie das Zeit-Modell auch das Zeit-Raum-Modell an Punkt bzw. Punktuelles
unlösbar gebunden ist und bleibt.
Dergleichen aber liegt beim dreidimensionalen
Raum nicht vor. Sie dürfen nämlich dieses Punktuelle einer Ausdehnung - das es
in ein- und zweidimensionaler gibt, in dreidimensionaler aber nicht mehr -
nicht etwa verwechseln mit der Grenze einer Ausdehnung. War doch die
eindimensionale Ausdehnung der Linie und die zweidimensionale Ausdehnung der
Fläche eine punktuelle Ausdehnung nicht dadurch, daß die Linie oder Fläche eine
Grenze
908
hatte, sondern als die jeweilige
Ausdehnung gerade diesseits jeder Grenze. Solches Diesseits jeder Grenze aber
ist beim dreidimensionalen Raum jetzt eben eine Ausdehnung, die keine
punktuelle Ausdehnung mehr ist und sich daher auch nicht jener besonderen
Voraussetzung mehr unterwerfen läßt. Entsprechend würde es auch niemals das
Zeit-Raum-Modell für ihn herbeiführen, mit jener besonderen Voraussetzung
ersatzweise beim Punktuellen einer Grenze von ihm anzusetzen. Auch im Fall der
eindimensionalen Ausdehnung der Linie und der zweidimensionalen Ausdehnung der
Fläche nämlich wäre das Zeit-Raum-Modell nicht dadurch zu bewerkstelligen, daß
jene besondere Voraussetzung bei einer ihrer Grenzen ansetzte. Sie setzt
vielmehr bei demjenigen Punktuellen einer Linie oder Fläche an, das keineswegs
die Grenze dieser Linie oder Fläche ist, sondern das Punktuelle ihrer
jeweiligen Ausdehnung im ganzen, und gerade solches Punktuelle fehlt der
Ausdehnung des dreidimensionalen Raumes von Grund auf.
Das schlagend Evidente daran sehen Sie
vollends, wenn Sie noch miteinbeziehen: Für jenen selben Punkt, aus dem auch
dieser dreidimensionale Raum hervorgeht, bleibt auch er um eine Dimension
verdeckt. Wie aus der Perspektive dieses Punktes jener eindimensionale Raum der
Linie nur gleich einem Punkt für diesen Punkt erscheinen kann und jener
zweidimensionale Raum der Fläche nur gleich einer Linie, so auch dieser
dreidimensionale Raum des Körpers nur gleich einer Fläche. Trotzdem aber
unterscheidet letzterer sich von den beiden ersteren grundsätzlich. Denn in
deren Fall erschien für diesen selben Punkt jeweils das Punktuelle dieses ein-
bzw. zweidimensionalen Raumes, während das Nicht-punktuelle ihrer Ausdehnung
für ihn verdeckt blieb. Doch obwohl auch dieser dreidimensionale Raum um eine
Dimension für diesen selben Punkt verdeckt bleibt, kann in diesem Fall für ihn
nicht mehr das Punktuelle einer Ausdehnung erscheinen, sondern nur noch das
Nichtpunktuelle dieser Fläche, das in diesem Fall für ihn erscheint. Im
Unterschied zu jener Fläche nämlich, von der nur das Punktuelle ihrer
Ausdehnung gleich einer Linie für diesen selben Punkt erscheinen kann, kann diese
Fläche nur als das Nichtpunktuelle ihrer Ausdehnung für ihn erscheinen: eben
nur als Fläche. Kommt es zum Erscheinen dieser Fläche doch für einen solchen
Punkt gerade dadurch, daß auch noch das Punktuelle jener Fläche, das gleich
einer Linie für ihn erscheint, durch seine Selbstaus-
909
dehnung sich zu einer Fläche für ihn
ausdehnt, so daß die nicht-punktuelle Ausdehnung von dieser neuen Fläche auch
nicht mehr verdeckt für ihn sein kann.
Verdeckt für ihn bleibt dabei vielmehr
nur, was hinter diesem neuen zweidimensionalen Raum von dieser neuen Fläche
sich verbirgt, wohinter es ein dreidimensionaler Raum als Raum von einem Körper
wäre, dessen Vorderfläche diese Fläche wäre. Und dies so grundsätzlich, daß es
auch für jede Art von Gliederung noch gilt, die dabei innerhalb von solcher
Fläche kontingenterweise sich noch mitergeben mag. Erst damit nämlich ist
nunmehr durch Herleitung gewonnen, was als Form dafür in jedem Fall zugrunde
liegen muß: als Fläche des »Gesichtsfelds«. Deshalb gilt das auch für jede Fläche,
die sich dabei kontingenterweise als eine bestimmte Fläche gegenüber einer
anderen bestimmten Fläche innerhalb von dieser Fläche des »Gesichtsfelds«
mitergeben mag, und so auch noch für jede Linie als Grenze zwischen solchen
Flächen wie auch noch für jeden Punkt als Grenze zwischen solchen Flächen oder
solchen Linien: Nicht allein, was hinter einer solchen Fläche sich verbirgt,
wenn sie als Vorderfläche eine »Oberfläche« eines dreidimensionalen Körpers
wäre, bleibt dabei für jenen selben Punkt verdeckt. Für ihn verdeckt bleibt
vielmehr auch, was hinter einer solchen Linie sich verbirgt, wenn sie als
Vorderlinie etwa eine »Kante« eines dreidimensionalen Körpers wäre, oder was
sich hinter einem solchen Punkt verbirgt, wenn er als Vorderpunkt zum Beispiel
eine »Ecke« eines dreidimensionalen Körpers wäre.
Wie auf einen Schlag wird nämlich
innerhalb von diesem dreidimensionalen Raum, der nur als Fläche in Erscheinung
tritt und somit »Tiefendimension« derselben ist, auch jener eindimensionale
Raum, der nur als Punkt erscheint, zur »Tiefendimension« desselben, wie auch
jener zweidimensionale Raum, der nur als Linie erscheint, zur »Tiefendimension«
derselben: Auch von jenem bloßen ein- bzw. zweidimensionalen Raum bereits als
einer »Tiefendimension« zu sprechen, wäre ohne jeden Sinn, weil das bedeuten
würde, fälschlich diesen dreidimensionalen Raum bereits vorauszusetzen, während
er doch allererst aus jenem ein- und zweidimensionalen Raum heraus erzeugt
wird. Und als diese »Tiefendimension« ist dieser dreidimensionale Raum denn
auch gerade das, was hinter jedem solchen Punkt und jeder solchen Linie und
910
jeder solchen Fläche dann für jenen
selben Punkt verdeckt und damit grundsätzlich verdeckt bleibt. Was für ihn
verdeckt bleibt, ist mithin auch nichts geringeres als dies, ob es zu dem, was
er durch solche drittmalige Selbstausdehnung zu erzeugen unternimmt, das heißt:
zu einem dreidimensionalen Raum als »Tiefendimension«, tatsächlich kommt. Denn
daß auch diesen dreidimensionalen Raum noch jener selbe Punkt durch seine
Selbstausdehnung zu erzeugen unternimmt, heißt eben nicht mehr, daß es dadurch
wie zu jenem ein- und zweidimensionalen auch zu diesem dreidimensionalen Raum
noch kommt.
Entsprechend heißt dies, daß selbst
dann, wenn es dadurch tatsächlich auch zu diesem dreidimensionalen Raum noch
kommt, auch dieser dreidimensionale Raum noch grundsätzlich für jenen selben
Punkt verdeckt bleibt. Grundsätzlich für ihn verdeckt bleibt deshalb auch, wenn
es dadurch gerade nicht auch noch zu diesem dreidimensionalen Raum kommt. Und
das heißt: Verdeckt für ihn bleibt auch, wenn es sich bei der Ausdehnung von
dieser neuen Fläche, hinter der dies alles sich in jedem solchen Fall verbirgt,
gerade nicht um eine Vbrcferfläche als die »Oberfläche« eines Köpers handelt,
sondern wenn es sich auch noch bei ihr vielmehr um eine bloße Fläche handelt,
nämlich auch noch ihrerseits um einen bloßen punktnellen Raum. Genau
entsprechend nämlich, wie das Dreidimensionale als das nicht mehr Punktuelle
einer »Tiefendimension« zu dieser Fläche hinter ihr verdeckt bleibt, so in
diesem Fall dann umgekehrt auch noch das Punktuelle dieser bloße Fläche. Denn
von jener bloßen Fläche, die für jenen selben Punkt gleich einer bloßen Linie
auftritt, unterscheidet diese bloße Fläche, die als Fläche für ihn auftritt,
sich gerade dadurch, daß sie nicht mehr als das Punktuelle ihrer Ausdehnung
erscheinen kann, sondern nur noch als das Nichtpunktuelle ihrer Ausdehnung: nur
noch als Fläche. Bei dem Unternehmen der Erzeugung eines dreidimensionalen
Raumes nämlich ist sie auch das Mindeste, was dieser Punkt durch seine
Selbstausdehnung zu erzeugen hat, um dadurch diesen Raum als dreidimensionalen
zu erzeugen. Diese bloße Fläche ist daher als das dadurch zunächst Erzeugte
etwas, wozu es durch solche Selbstausdehnung dieses Punktes kommen muß, auch
wenn es dadurch zur Erzeugung dieses dreidimensionalen Raumes nicht kommt,
sondern nur zu diesem zweidimensionalen Raum als punktuellem dieser bloßen
Fläche.
911
Davon aber unterscheidet dieser
dreidimensionale Raum sich dann von Grund auf, nämlich als das erstmalige nicht
mehr Punktuelle gegenüber jedem Punktuellen: gegenüber jedem punktuellen Raum
als bloßem Zeit-Raum wie erst recht auch gegenüber jenem Punktuellen jenes
Punktes bloßer Zeit. Und diesen grundsätzlichen Unterschied erfassen Sie, wenn
Sie sich überlegen, was genau es überhaupt bedeuten kann, daß jener selbe Punkt
der Zeit auch diese dritte Ausdehnung des dreidimensionalen Raumes noch durch
seine Selbstausdehnung zu erzeugen unternimmt. Was nämlich von der einen Seite
diese drittmalige Selbstausdehnung ist, ist nach der ändern Seite eine
erstmalige Selbstausdehnung. Unternimmt er doch durch sie nun erstmalig eine
Erzeugung einer Ausdehnung, die nicht mehr wie die Ausdehnung des ein- und
zweidimensionalen Raumes eine ist, die er auch »innerhalb von sich« besitzt.
Erstmalig unternimmt er dadurch vielmehr die Erzeugung einer Ausdehnung, die er
nur »außerhalb von sich« und so in keinem Sinn mehr »innerhalb von sich«
besitzt. Und dies bedeutet eben, daß er diese Ausdehnung als die nur »außerhalb
von sich« dadurch auch nicht mehr so wie die auch »innerhalb von sich« noch zu
gewährleisten vermag.
Bloß das vielmehr vermag er dabei zu
gewährleisten, was er dabei in jedem Fall erzeugen muß, und das ist eben diese
neue Fläche, die dabei in jedem Fall für ihn erscheint. Bloß die Erzeugung
einer Ausdehnung, die er zumindest auch noch »innerhalb von sich« besitzt, ist
es, was er dabei allein durch seine Selbstausdehnung aus sich selbst heraus
noch zu gewährleisten vermag, und somit bloß noch diese neue Fläche. Und
gleichwohl ist es ausschließlich dreidimensionaler Raum, was jener selbe Punkt
durch die Erzeugung dieser neuen Fläche zu erzeugen unternimmt und was er zu
erzeugen ja auch überhaupt nur dadurch unternehmen kann. Sie tritt
infolgedessen auch noch dann auf, wenn der dreidimensionale Raum, den dieser
selbe Punkt durch die Erzeugung dieser neuen Fläche zu erzeugen unternimmt,
dabei gerade nicht auch seinerseits noch auftritt. Auch noch diese neue Fläche
bleibt daher in diesem Fall ein zweidimensionaler als ein punktueller Raum und
damit eine Ausdehnung, die jener selbe Punkt dann immer noch auch »innerhalb
von sich« besitzt. Denn als aus diesem selben Punkt der Zeit heraus erzeugte
ist wie jene bloße Fläche dann auch diese bloße Fläche des »Gesichtsfelds« noch
ein bloßes
912
Nacheinander von Zugleich als bloßer
Zeit-Raum. Und das gilt entsprechend auch für jede Einzelfläche innerhalb von
dieser Fläche und für jede Linie als Grenze zwischen solchen Flächen. Ja das
gilt sogar auch noch für jeden Punkt als Grenze zwischen solchen Linien oder
Flächen, der dann seinerseits wie jener Punkt der bloßen Zeit ein Nacheinander
ist, nur eben jetzt zum ersten Mal in einer räumlichen Umgebung. Dem genau
gemäß läßt sich daher auch diese neue, zweite Fläche dem Zeit-Raum-Modell noch
unterwerfen und mit ihr auch alles innerhalb von ihr.
Denn damit ist auch sie noch eine
Ausdehnung, die jener selbe Punkt als räumliche zwar außerhalb von sich
besitzt, doch keineswegs nur außerhalb von sich, sondern als zeitliche auch
innerhalb von sich. Entsprechend liegen Punkt und Ausdehnung auch dabei noch
nicht wechselseitig außerhalb einander, stehen sich mithin auch hier noch nicht
wie zueinander Wirklich-Anderes gegenüber, sondern erst im Fall eines tatsächlich
dreidimensionalen Raumes. Und das heißt zuletzt: Zu einer Ausdehnung, die jener
selbe Punkt nur außerhalb von sich besitzt, wird diese Fläche erstund ««runter
einer Bedingung, welche jener selbe Punkt hier nicht mehr, wie bisher, durch
seine bloße Selbstausdehnung zu erfüllen vermag. Denn dazu wird sie erst und
nur, wenn ihre Ausdehnung, die von der einen Seite her aus jener
Selbstausdehnung jenes selben Punktes herrührt, nach der ändern Seite hin
tatsächlich auch noch zu der Vorderfläche als der »Oberfläche« eines
Dreidimensionalen wird, weil sie auch erst und nur als solche dann in dieses
Dreidimensionale eingeht und sonach zu diesem selbst gehört. Und das
Entsprechende gilt dann auch noch für alle Einzelflächen innerhalb von ihr und
damit auch für alle Linien oder Punkte als die Grenzen innerhalb von ihr, die
erst und nur in diesem Fall in etwas Dreidimensionales eingehen und so zu ihm
selbst gehören. Erst und nur in diesem Fall läßt sich all dies daher auch nicht
mehr dem Zeit-Raum-Modell oder dem Zeit-Modell noch unterwerfen. Denn das
könnte nur noch heißen, mit jener besonderen Voraussetzung bei einer dieser
Grenzen eines Dreidimensionalen anzusetzen, was jedoch bei keiner dieser
Grenzen möglich ist, wie ausgeführt, weil jedes solche Punktuelle als die
Grenze eines Dreidimensionalen jedem solchen Zugriff prinzipiell entzogen
bleibt. Entsprechend ist auch erst und nur mit solchem dreidimensionalen Raum
ein reiner Raum gewonnen, der sich gegenüber bloßem
913
Zeit-Raum wie erst recht auch gegenüber
bloßer Zeit von Grund auf unterscheidet.
Denn gewonnen ist er dann - sofern er
dadurch überhaupt gewonnen ist - auch nur in einem ganz bestimmten Sinn, was
wir auf diese Weise nunmehr rein formal, das heißt: durch Vollentfaltung rein
formaler Zeit- und Raumstrukturen, hergeleitet haben. Denn was Ihnen hier mit
letzter Evidenz geradezu ins Auge springt, ist nichts geringeres als das
Gesamtverhältnis zwischen einer Intention auf einer Seite und ihrem Erfolg bzw.
Mißerfolg auf anderer Seite, das hier seinen Ursprung hat. Und das ist eben das
Gesamtverhältnis eines intendierenden Subjekts und eines dadurch intendierten
Objekts, dessen Fremdverwirklichung zu etwas Wirklich-Anderem als diesem
Subjekt durch die Selbstverwirklichung von diesem Subjekt selber intendiert
wird. Und als Selbstausdehnung jenes selben Punktes reicht die letztere denn
auch bis einschließlich der durch sie noch gewährleisteten zweiten Fläche, so
daß sie als Selbstverwirklichung bis einschließlich von dieser zweiten Fläche
dann auch eine unfehlbare ist.
Nur intendiert sie dadurch, daß sie
ihrer inneren Struktur nach solche Selbstausdehnung ist, als solche
Selbstverwirklichung gerade Fremdverwirklichung von etwas Wirklich-Anderem.
Denn durch Erzeugung auch noch dieser zweiten Fläche unternimmt sie, auch noch
etwas Dreidimensionales zu erzeugen, und genau von hier ab ist sie dann als
Fremdverwirklichung auch keine unfehlbare mehr, sondern gerade eine fehlbare
Verwirklichung. Denn ist auch die Erzeugung dieses Zweidimensionalen dieser
zweiten Fläche dabei noch gewährleistet, so ist doch dadurch keineswegs auch
die Erzeugung eines Dreidimensionalen noch gewährleistet, die dadurch vielmehr
nur noch intendiert ist, aber nicht mehr garantiert ist. Kommt es dabei auch
noch zur Erzeugung dieses dadurch intendierten Dreidimensionalen, so auch nur
als einem faktischen Erfolg für solches Intendieren, das genauso faktisch auch
zu einem Mißerfolg führen kann; und dabei bleibt das durch es intendierte
Dreidimensionale eben aus, so daß es dann beim Zweidimensionalen dieser zweiten
Fläche bleibt als dem, wodurch zuletzt das Dreidimensionale intendiert wird.
Denn tatsächlich wäre solches Dreidimensionale als die Ausdehnung, die jener
selbe Punkt nur »außerhalb von sich« besitzt, ein reiner Raum. Und damit wäre
es tatsächlich etwas Wirklich-Anderes gegenüber jenem bloßen Zeit-
914
Raum oder gegenüber jener bloßen Zeit
als einer Ausdehnung, die jener selbe Punkt auch »innerhalb von sich« oder
sogar nur »innerhalb von sich« besitzt.
Das Fremdverhältnis, in dem jener selbe
Punkt zu solchem dreidimensionalen Raum als reinem Raum steht, unterscheidet
sich daher grundsätzlich von dem Fremdverhältnis, in dem er zu einem bloßen
Zeit-Raum steht. Zum dreidimensionalen Raum steht nämlich dieser selbe Punkt
danach im Fremdverhältnis einer Fremdverwirklichung. Denn hat er dadurch etwas
Dreidimensionales in der Tat erzielt, so hat er dadurch eben etwas Anderes als
sich verwirklicht und mithin durch seine Selbstverwirklichung auch eine
Fremdverwirklichung erreicht. Durch seine Selbstverwirklichung zu einem bloßen
Zeit-Raum aber, wie bis einschließlich von dieser zweiten Fläche, steht dann
dieser selbe Punkt zu diesem Raum zwar ebenfalls bereits in einem
Fremdverhältnis, weil er ihn als Ausdehnung grundsätzlich »außerhalb von sich«
besitzt, indem er hinter ihm als Ausdehnung zurückbleibt. Im Vergleich zu jenem
aber ist dann dieses noch kein Fremdverhältnis einer Fremdwr-wirklichung von
etwas Anderem, sondern vorerst nur ein Fremdverhältnis einer
Yremdvergegenständlichung von etwas Anderem, die einer fiemdverwirklichung von
etwas Anderem auch immer schon zugrunde liegen muß. Gerade hier besteht denn
auch der grundsätzliche Unterschied von zweiter Stufe solcher Selbstausdehnung
jenes selben Punktes und von dritter, nämlich zwischen seinem Fremdverhältnis
einer bloßen Fiemdvergegenständlichung von etwas Anderem und seinem
Fremdverhältnis auch noch einer Vremdverwirklichimg von solchem Anderen zu
etwas Wirklich-Anderem.
Was nämlich dieser selbe Punkt bis
einschließlich von dieser zweiten Fläche als dem zweidimensionalen Raum aus
sich heraus erzeugt, ist nichts geringeres als die Form, durch die ihm etwas
Dreidimensionales als ein Wirklich-Anderes überhaupt erscheinen kann: die
Fläche als die Grenze dieses Dreidimensionalen oder Wirklich-Anderen. Das gilt
denn auch entsprechend noch für jede Gliederung, die kontingenterweise
innerhalb derselben auftritt, wie durch Linien oder Punkte. Denn gerade die
Erzeugung dieser Form ist es, durch die dann dieser selbe Punkt zuletzt auch
etwas Dreidimensionales noch als etwas Wirklich-Anderes zu erzeugen unternimmt,
so daß auch erst durch beides miteinander der Ge-
915
samtsinn von Verwirklichung als der
intentionalen sich ergibt. Durch eben diese Form, durch die er als der hinter
ihr zurückbleibende etwas Anderes als sich schon immer vor sich hat, eben
vergegenständlicht hat, versucht er dieses Andere auch zu verwirklichen, indem
er es durch diese Form als etwas Dreidimensionales hinstellt und mithin als
etwas Wirklich-Anderes hinstellt, um es dadurch als ein solches
Dreidimensionales herzustellen.
Deshalb kann es auch nur so, das heißt:
nur hingestelltenveise und dadurch dann faktisch auch nur hergestellterweise
für ein Subjekt ein Objekt als etwas Wirklich-Anderes geben. Und tatsächlich
ist, wenn ein Subjekt mit dieser seiner Intention erfolgreich ist, ein solches
Gegenständlich-Anderes auch noch ein Wirklich-Anderes gerade dann, wenn solche
Form das Zweidimensionale eines Dreidimensionalen ist und eine Gliederung in
ihr entsprechend die von etwas Dreidimensionalem ist. Die Drei-dimensionalität
von solchem Anderen ist so geradezu Kriterium der Wirklichkeit von solchem
Anderen, weshalb es auch kein Zufall ist, daß einem Wirklich-Anderen wie seine
Wirklichkeit auch seine Dreidimensionalität nicht einfach angesehen werden
kann. Vielmehr kann beides immer erst im größeren Zusammenhang des weiteren
Umgangs mit ihm sich ergeben, der recht eigentlich ein Experimentieren mit ihm
ist. Und Ursprung davon ist bekanntlich der Versuch, das eine und das andere
unserer beiden Augen, die wir nur empirisch-faktisch haben, abwechselnd zu
öffnen und zu schließen, um durch solchen Perspektivenwechsel11 eine
zweidimensionale Flächengliederung als die Erscheinungsform von etwas
Dreidimensionalem zu ermitteln12.
Die drei Stufen dieser inneren Struktur
von jedem Subjekt als dem ursprünglichen Intendieren eines dadurch intendierten
Ob-
Vgl. oben S. 903.
Dabei sollten Sie beachten, daß wir mit
der Dreidimensionalität jetzt
ein Kriterium für Wirklichkeit von
Außenwelt gewinnen, das von der
Beharrlichkeit als dem Kriterium derselben unabhängig bleibt. Das ist nicht
unwichtig, weil das Beharren als das Überdauern einer Zeit als Spanne
allenfalls für makroskopische Objekte gilt. Dagegen gilt es nicht mehr
ohne weiteres auch noch für mikroskopische Objekte, wie sie durch die
Quantentheorie behandelt werden und sich nicht mehr als Zeitspannen-,
sondern nur noch als Zeit/wn&fobjekte fassen lassen (vgl. C. Friebe 2001,
Kap. 2 und 3). Etwas Objektives waren sie danach nicht dadurch, daß auch
solche Punkte für sich selbst noch jeweils als Substanz und Akzidens eine
916
jekts haben wir bisher rein ontologisch
hergeleitet: in Begriffen einer Selbstverwirklichung zur Fremdverwirklichung,
wodurch allein das Ganze daraus das Gesamtverhältnis des Erfolgs bzw.
Mißerfolgs von einer Intention ist. Die mit solcher Wirklichkeit von Subjekt
und Objekt verbundene Evidenz jedoch verstärkt sich noch einmal entscheidend
weiter, wenn wir nunmehr dazu übergehen, diese Herleitung auch noch
bewußtseinstheoretisch durchzuführen. Diesbezüglich hatten wir sie nur bis
einschließlich der ersten Stufe durchgeführt, auf der ein solches Subjekt
vorerst bloßes Selbstbewußtsein seiner bloßen Selbstverwirklichung zu bloßer
Zeit und bloßem Zeitbewußtsein ist und damit bloßes Selbstverhältnis. Dies war
allerdings gerechtfertigt, weil in der Tat so etwas wie Bewußtsein nur als
solches Selbstbewußtsein solcher Selbstverwirklichung zu Zeit und
Zeitbewußtsein seinen Ursprung hat und damit auch nur im Subjekt als einem so
sich aufbauenden Selbstverhältnis.
Dann jedoch gilt es erst recht noch
herzuleiten, daß und wie aus einem so sich aufbauenden Selbstverhältnis eines
Subjekts auch ein Fremdverhältnis dieses Subjekts noch hervorgeht; und dies
eben nicht nur ontologisch, wie schon durchgeführt als jene Fremdverwirklichung
durch Eremdvergegenständlichung von etwas Anderem als sich: vielmehr auch noch
als das Bewußtsein davon, das als Fremdbewußtsein sich daher genau entsprechend
gliedern müßte. Eben dies ergibt sich denn auch Zug um Zug, wenn Sie mitein-beziehen,
daß und wie dann auch mit jedem solchen Fremdverhältnis jenes Selbstbewußtsein
noch einhergehen muß, wodurch dann
komplexe innere Struktur besäßen.
Vielmehr wären sie das nur, wenn sie als solche Punkte grundsätzlich die
Grenzen eines Dreidimensionalen bildeten: sei es auch nur die Grenzen, die
durch jeweilige Messung als die Teilung (vgl. G. Friehe 2004 b) eines
Dreidimensionalen allererst in ihm geschaffen würden. Denn bloß dadurch wären
sie auch nicht sogleich wie »Ecken« eines Korpers Grenzen, sondern etwa Grenzen
eines »Feldes«, das dann aber mindestens als das Geteilte auch bestehen müßte.
Oder muß etwas beharren, um geteilt werden zu können? - Von Bedeutung aber ist
die Dreidimensionalität des Raumes als Kriterium der Wirklichkeit von Außenwelt
auch für die Relativitätstheorie. Denn es kann dann offen, nämlich der Empirik
überlassen bleiben, ob nun innerhalb von solcher grundsätzlichen
Dreidimensionalität des Raumes das Zugleich des Zwei-dimensionalen dieser
zweiten Fläche auf das Dreidimensionale dieses Raumes einfach übergeht, wie man
bis Einstein meinte, oder nicht.
917
auch ein jeweiliges Fremdbewußtsein
noch aus ihm hervorgehen muß, so daß entsprechend unterschiedliche
ßewußtseinsarten unterschieden werden müssen. Aus dem reinen Selbstverhältnis
auf der ersten Stufe nämlich geht das erste Fremdverhältnis auf der zweiten
Stufe so hervor, daß jene Selbstausdehnung jenes selben Punktes nicht allein zu
Zeit, sondern aus Zeit heraus auch noch zu Raum als Zeit-Raum führt, wie er bis
einschließlich von jener zweiten Fläche auftritt. Solche Ausdehnung von Raum
als Zeit-Raum nämlich hat dann jener selbe Punkt als zeitlich-räumliche zum
ersten Mal auch »außerhalb von sich« und bleibt insofern erstmals hinter ihr
zurück, wenngleich er sie als 2«Y/zc/7-räumliche dann immer noch auch
»innerhalb von sich« besitzt, so daß auch sie noch immer eine punktuelle ist.
Mit jener Zeit auf jener ersten Stufe
muß nun aber auch das Zeitbewußtsein als das Selbstbewußtsein jenes selben
Punktes noch einhergehen. Folglich muß, wenn aus der Zeit heraus auf dieser
zweiten Stufe dann auch Raum als Zeit-Raum noch hervorgeht, das mit ihr
verbundene Zeitbewußtsein als das Selbstbewußtsein jenes selben Punktes auch
noch übergehen auf diesen Raum, weil er ja Zeit-Raum ist und damit das
entsprechende Bewußtsein auch Zeit-Raum-Bewußtsein. Dadurch aber muß dann jenes
Selbstbewußtsein dieses selben Punktes von sich selbst auch noch zu einem
Fremdbewußtsein dieses selben Punktes werden, wodurch er auch noch von etwas
Anderem als von sich selbst Bewußtsein ist. Ergab doch jenes Selbst- als
Zeitbewußtsein dieses selben Punktes auf der ersten Stufe sich gerade dadurch,
daß er auftritt als der seine Ausdehnung, die er als Zeit nur »innerhalb von
sich« besitzt, bewußt begleitende und sie sonach als die durch ihn bewußt
begleitete.
Gerade diese Ausdehnung der Zeit ist es
nun aber, was auf zweiter Stufe dann genausoweit, wie hier auch Ausdehnung des
Raumes noch aus ihr hervorgeht, auch in diese Ausdehnung des Raumes noch
miteingeht, da er ja gerade Zeit-Raum ist. Genausoweit entspringt daher aus
jenem Zeit-Bewußtsein jenes selben Punktes hier dann auch noch Raum-Bewußtsein
als Zeit-Raum-Bewußtsein dieses selben Punktes. Denn als ein bewußt
begleitender tritt er dann eben auch noch weitergehend auf, das heißt, als ein
auch diese Ausdehnung des Raumes noch bewußt begleitender und so auch sie noch
als eine durch ihn bewußt begleitete. Und das
918
obwohl er diese weitere Ausdehnung
durch seine Selbstausdehnung jetzt nicht mehr nur »innerhalb von sich« besitzt,
wie reine zeitliche, sondern als zeitlich-räumliche bereits auch »außerhalb von
sich«.
Gerade dadurch aber geht aus bloßem
Zeit- als bloßem Selbstbewußtsein dieses Punktes von sich selbst dann eben auch
ein solches Selbstbewußtsein noch hervor, das als ein Selbstbewußtsein auch ein
Fremdbewußtsein dieses Punktes noch von etwas Anderem als von sich selbst ist.
Denn indem es dadurch auch noch dieser Raum als Zeit-Raum ist, was diesem Punkt
dabei bewußt ist, wird ihm dadurch auch noch solche Ausdehnung bewußt, die er
auch »außerhalb von sich« besitzt. Und dadurch wird ihm eben auch noch eine
Form bewußt, die nur die Form für etwas Anderes als ihn sein kann, weil er als
Nacheinander ja gerade Zeit ist, auch wenn dieses nunmehr auch noch Nacheinander
von Zugleich als Zeit-Raum ist. Kann doch ein Nacheinander von Zugleich gerade
kein Zugleich von Nacheinander sein, sondern nur ein Zugleich von etwas Anderem
als Nacheinander, weil ein Nacheinander von Zugleich ja widerspruchsfrei ist,
wogegen ein Zugleich von Nach-einader widersprüchlich wäre. Und genauso
widerspruchsfrei, wie sonach die unlösbare Einheit dieses Nacheinander von
Zugleich als Zeit-Raum ist, wird auch die ihm entsprechende Bewußtseinsbildung
als die unlösbare Einheit jenes Selbstbewußtseins, das dann auch noch dieses
Fremdbewußtsein ist. Denn auch nur scheinbar stehen dabei »Selbst...« und
»Fremd...« im Widerspruch.
Genausoweit, wie Raum dabei gerade
Zeit-Raum ist, ist das entsprechende Bewußtsein nämlich Selbstbewußtsein, das
jedoch genausoweit, wie Zeit dabei als Nacheinander von Zugleich gerade Zeit
von Raum ist, auch noch Fremdbewußtsein ist. Und daß dies auch
bewußtseinstheoretisch widerspruchsfrei ist, macht die damit verbundene Evidenz
auch nur noch schlagender, weil eben dies für die erforderliche Unterscheidung
von verschiedenen Bewußtseinsarten unentbehrlich ist. Soweit dieses Bewußtsein
innerhalb von seiner in sich unlösbaren Einheit nämlich Fremdbewußtsein ist,
ist es ein fremdvergegenständlichungsbewußtsein, für das etwas Anderes gerade
in dem Sinn bewußt wird, daß es gegenständlich für es wird. Soweit dieses
Bewußtsein innerhalb von seiner in sich unlösbaren Einheit aber
Selbstbewußtsein ist, ist es gerade nicht etwa
919
auch seinerseits bereits ein
Selbstvergegenständlichungsbewußtsein, innerhalb von dem das, was dabei bewußt
wird, etwa auch schon seinerseits wie etwas Anderes bewußt im Sinn von
gegenständlich würde, was vielmehr nur widersprüchlich werden könnte.
Gilt das doch bereits für jene erste
Stufe jenes reinen Selbstbewußtseins, innerhalb von dem die Ausdehnung als die
bewußt begleitete dem Punkt als dem bewußt begleitenden bewußt wird, aber eben
ohne daß sie ihm wie etwas Anderes als er etwa bewußt im Sinn von
gegenständlich würde. Denn als Ausdehnung durch ursprüngliche Selbstausdehnung,
die der Punkt als zeitliche nur »innerhalb von sich« besitzt, ist sie gerade
keine, die er »außerhalb von sich« besäße, nämlich nicht einmal auch »außerhalb
von sich«, wie zeitlich-räumliche. Und zu etwas Bewußtem wird er dadurch auch
nur als die innerliche Zweiheit von etwas Bewußt-Beglei-tendem und von etwas
Bewußt-Begleitetem, wodurch etwas Bewußtes allererst entspringt, und zwar als
etwas Selbstbewußtes. Denn indem er auftritt als ein Punkt mit Ausdehnung nur
»innerhalb von sich«, muß er dabei auch zum ursprünglichen Bewußtsein von sich
selbst als Zeit und so zum Zeit- als Selbstbewußtsein von sich werden13. Und
als das in diesem Sinn notwendige Bewußtsein solcher ursprünglichen
Selbstausdehnung dieses Punktes ist es eben auch ein reines
Sdbstverwirklichungsbewußtsein, das als Selbstvergegenständlichungsbewußtsein
nicht verständlich werden kann. Als jenes nämlich ist es das Bewußtsein einer
Selbstverwirklichung, die, eben weil sie eine ursprüngliche ist, als
Selbstvergegen-ständlichung nur unverständlich bleiben könnte. Denn im Fall von
einem Selbstverhältnis hat das Selbstbewußtsein seiner Selbstver-wirklichung
dem Selbstbewußtsein seiner Selbstvergegenständli-chung schon immer strukturell
vorauszugehen. Sonst könnte es in diesem Fall doch etwas zu
Vergegenständlichendes gar nicht geben. Reines Selbstbewußtsein, wie wir es als
reines Selbstverwirklichungsbewußtsein hergeleitet haben, ist daher im Sinn
einer begrifflichen Bestimmung festzuhalten, die jetzt weiterführt zur
Abgrenzung von jeglichem Vergegenständlichungsbewußtsein, das als solches
überhaupt erst herzuleiten ist. Und wirklich herleitbar sein kann es eben auch
nur aus einem Bewußtsein, das wie dieses Selbstbewußtsein kein
Vergegenständlichungsbewußtsein ist, weil
13 Vgl. oben S. 888 ff.
umgekehrt ein Selbstbewußtsein aus
einem Vergegenständlich-ungsbewußtsein herleitbar nicht sein kann, da es so nur
widersprüchlich werden kann.
Das gilt jedoch auch noch für diese
zweite Stufe dieses nicht mehr reinen Selbstbewußtseins, das vielmehr auch noch
ein Fremdbewußtsein ist. Als Selbstbewußtsein ist es nämlich gleichfalls eines,
innerhalb von dem die Ausdehnung als die bewußt begleitete dem Punkt als dem
bewußt begleitenden bewußt wird, aber eben ohne daß sie ihm wie etwas Anderes als
er etwa bewußt im Sinn von gegenständlich würde. Und das könnte Sie zunächst
einmal befremden, weil doch hier auf zweiter Stufe nunmehr in der Tat etwas
bewußt im Sinn von gegenständlich werden soll. Dies nämlich könne doch nur das
sein, was als das Bewußt-Begleitete dem Punkt als dem Bewußt-Begleitenden
bewußt wird, und das sei die Ausdehnung als nunmehr zeitlich-räumliche, so
überlegen Sie vielleicht. Sei sie doch auch das Einzige, was auf der zweiten
Stufe dafür überhaupt in Frage kommen könne, weil hier außer dieser Ausdehnung
ja auch noch überhaupt nichts dafür zur Verfügung stehe.
Damit aber hätten Sie etwas
Entscheidendes verfehlt, das auch der Überlieferung bisher entgangen ist und
das hier erstmals wirklich greifbar für Sie werden kann. Denn so gewiß auch
diese Ausdehnung auf dieser zweiten Stufe etwas ist, das hier durch diesen
Punkt als den bewußt begleitenden bewußt begleitet wird, so ist sie doch
gleichwohl nicht etwas, das bloß deshalb auch sogleich als solches selbst schon
gegenständlich wird. Das müßte sonst aus diesem Grund auch schon für jene
Ausdehnung von Zeit auf jener ersten Stufe gelten, die ja ihrerseits durch
jenen Punkt als den bewußt begleitenden bewußt begleitet wird. Durchaus nicht
aber wird sie dadurch schon bewußt im Sinn von gegenständlich, was daher auch
noch für diese weitere Ausdehnung von Raum auf zweiter Stufe gilt, der ja
gerade Zeit-Raum ist. Als solcher nämlich ist er zwar schon eine Ausdehnung,
die dieser Punkt als zeitlich-räumliche nunmehr auch »außerhalb von sich« besitzt.
Als zeitlich-räumliche jedoch ist sie noch immer eine, die er grundsätzlich
auch »innerhalb von sich« besitzt, weil innerhalb von sich als Nacheinander
dieser Zeit. Nur deshalb nämlich ist auch diese Ausdehnung von Raum als
Zeit-Raum noch bis einschließlich von jener zweiten Fläche eine punktuelle.
921
Miteinander miteinhergehend sind sonach
dieser Punkt sowohl wie diese punktuelle Ausdehnung von Raum als diesem
Zeit-Raum jeweils nur ein Nacheinander, und das heißt: wie dieser Punkt ein
stetig neuer, so auch diese mit ihm miteinhergehende Ausdehnung von Raum als
diesem Zeit-Raum eine stetig neue. Also steht dabei die Ausdehnung dem Punkt
zwar gegenüber, weil der Punkt die Ausdehnung dabei auch »außerhalb von sich«
besitzt, so daß er auch insofern hinter ihr zurückbleibt. Dieses Gegenüber zu
ihm bildet sie jedoch gerade als ein Gegenüber innerhalb von grundsätzlichem
Nacheinander beider, nämlich innerhalb von Zeit und damit innerhalb von
Subjektivität, mithin auch innerhalb von deren grundsätzlicher Selbstverwirklichung
und deren grundsätzlichem Selbstbewußtsein. Beide miteinander stehen somit auch
noch gänzlich innerhalb von Subjektivität — und stehen eben darum innerhalb von
Subjektivität auch beide miteinander schon für etwas Anderes als Subjektivität,
das dadurch umgekehrt dann für sie als die innere Struktur aus beiden
miteinander auch bewußt im Sinn von gegenständlich wird. Indem durch diesen
Punkt als den bewußt begleitenden nun auch noch diese Ausdehnung als
zeitlich-räumliche bewußt begleitet wird, ist dadurch nämlich auch noch eine
Form bewußt, die nur die Form für etwas Anderes als Subjektivität sein kann,
und dadurch eben auch noch solches Andere bewußt im Sinn von gegenständlich.
Wie schon jene Ausdehnung als bloße zeitliche ist deshalb auch noch diese
Ausdehnung als zeitlich-räumliche nur in dem Sinn von Selbstbewußtsein als dem
Selbstverwirklichungsbewußtsem dieser Subjektivität bewußt, das
SelbsWergegenständlichungsbewußtsein aus genanntem Grund nicht sein kann, was
daher noch weiter wichtig bleibt.
Nur wird die Selbstverwirklichung,
indem sie nunmehr auch noch die zu Raum als Zeit-Raum ist, als eine
Selbstvenvirklichung auch noch zu einer Fremdvergegenständlichung von etwas
Anderem: dies aber eben ohne daß sie damit auch schon eine Fremd-verwirklichung
von diesem Anderen sein würde; vielmehr ist sie nach wie vor nur eine
&/fe£verwirklichung. Und das mit ihr verbundene Selbstbewußtsein wird denn
auch entsprechend noch zu einem Fretndbewußtsein davon, das ein
fremdvergegenständ-lichungsbewußtsein davon ist: dies aber eben ohne daß es
damit auch bereits ein Fremdverwirklichungsbcwußtsein davon wäre. Vielmehr ist
es auch als Fremdvergegenständlichungsbe'wußtsein
922
davon nach wie vor nur
,Selbstverwirklichungsbewußtsein Handelt es sich doch bei all dem nach wie vor
auch nur um Selbst-verwirklichung und somit auch bei diesem Anderen nur um ein
Gegenständlich-Anderes, nicht etwa auch schon um ein Wirklich-Anderes. Und in
der Tat ist ja bis einschließlich von jener zweiten Fläche diese Selbstverwirklichung
als Selbstausdehnung dieses Punktes eine unfehlbare. Demgemäß ist auch ihr
Selbstbewußtsein noch bis einschließlich von diesem Fremdbewußtsein als
Bewußtsein dieses Gegenständlich-Anderen ein unfehlbares Selbst- und
Fremdbewußtsein. All dies nämlich muß zunächst einmal zugrunde liegen, weil es
auch allein auf Grund von all dem dann auch noch zu einer fehlbaren
Verwirklichung und einem fehlbaren Bewußtsein von ihr kommen kann. Denn nur auf
Grund von all dem kann es dann auch noch zur Fehlbarkeit der Fremdverwirklichung
von etwas Gegenständlich-Anderem zu etwas Wirklich-Anderem sowie zur
Fehlbarkeit des Fremdverwirklichungsbewußtseins davon kommen, was dann aber als
ein in sich vollständiges Intendieren mit Erfolg bzw. Mißerfolg erst auf der
dritten Stufe auftritt. Erstmals greifbar für Sie wird mit all dem denn auch in
der Tat gerade jener »Gegenstand« als der »transzendentale« (Kant) oder
»intentionale« (Husserl) wie vor allem auch seine »intentionale Inexistenz«
innerhalb von Subjektivität (Brentano): Womit man bis heute noch nicht wirklich
etwas anzufangen weiß, ist danach nämlich als der Zeit-Raum mit
Zeit-Raum-Bewußtsein herleitbar notwendig für den Ursprung eines Intendierens.
c) Fremdverwirklichungsbewußtsein
Die Gesamtstruktur von all dem ist denn
auch bewußtseinstheoretisch in sich widerspruchsfrei, weil verschiedene
Bewußtseinsarten innerhalb von ihr zu unterscheiden sind. So ist das reine
Selbstbewußtsein auf der ersten Stufe reines Selbsiverwirklichungs-bewußtsein,
das noch nicht ein Selbstvergegenständlichungsbe-wußtsein bilden kann und
deshalb widerspruchsfrei ist. Doch auch das nicht mehr reine Selbstbewußtsein
auf der zweiten Stufe, das auch noch ein Fremdbewußtsein ist, dem dieses
Selbstbewußtsein von der ersten Stufe her zugrunde liegt, ist widerspruchsfrei.
Denn auch noch ein Fremdbewußtsein ist es nur als Fremdvergegen-
ständlichungsbewußtsein, während es als
Selbstbewußtsein nach wie vor ein reines Se\bstverwirklichungsbewußtsein ist,
das noch kein Selbstvergegenständlichungsbewußtsem ist. Das gilt jedoch sogar
auch noch für Selbstbewußtsein, wie es auf der dritten Stufe auftritt, wo es
gleichfalls auch noch Fremdbewußtsein ist; doch ist es hier nun nicht mehr
bloßes Fremdvergegenständlichungsbewußt-sein, sondern auch noch Fremdverwirklichungsbewußtsein.
Denn auch dieses ist so etwas wie Bewußtsein nur durch seinen Anteil jenes
ursprünglichen Selbstbewußtseins, dem auch dieses weitere Fremdbewußtsein noch
entspringt, das nunmehr dieses Fremdver-wirklichungsbewußtsein ist. Gleichwohl
ist jenes Selbstbewußtsein auch noch hier, wo es auch noch in dieses
Fremdverwirklichungsbewußtsein eingeht, bloßes Selbstverwirklichungsbewußtsein.
Also ist es hier nun &/fefSelbstverwirklichungs- und
Fremdverwirklichungs-bewußtsein unlösbar ineinem, was dann aber ebenfalls nur
scheinbar widersprüchlich ist. Denn so wie Selbst- und Fremd Verwirklichung
dabei als eine unfehlbare und als eine fehlbare gerade nicht im selben Sinn
Verwirklichung ist, so ist auch entsprechendes Bewußtsein als ein fehlbares und
als ein unfehlbares nicht im selben Sinn Bewußtsein, worauf wir sogleich noch
weiter eingehen werden. Jedenfalls sind schon von zweiter Stufe an, wo
Selbstbewußtsein erstmals auch noch Fremdbewußtsein wird, die beiden nicht im
selben Sinn Bewußtsein, so daß ihre in sich unlösbare Einheit auch kein
Widerspruch sein kann.
Im Gegenteil: Mit dieser Einheit von
Bewußtsein ist etwas gewonnen, was nach Kant als das Bewußtsein von »Begriff
und Anschauung« notwendig ist und nur verständlich werden kann als das
Bewußtsein dieser zweiten Stufe. Denn indem aus jenem selben Punkt nicht nur
die Ausdehnung der Zeit hervorgeht, sondern auch die Ausdehnung von Raum als
Zeit-Raum noch, ist zwischen diesem Punkt als dem sich bloß zu Zeit
verhaltenden und dem sich auch zu Raum als Zeit-Raum noch verhaltenden zu
unterscheiden. Das wird klar, wenn Sie miteinbeziehen: Als jener Punkt kann ein
Subjekt sich schon durch seine Selbstausdehnung bloß zu Zeit in deren
Ausdehnung hinein dann diesen oder jenen Inhalt zuziehen. Das Agieren dieser
seiner Selbstausdehnung nämlich ruft je nach jeweiliger Beschaffenheit des
Körpers, dem es je und je entspringt, auch dieses oder jenes Reagieren dieses
Körpers auf dieses Agieren noch hervor und damit auch noch diesen oder
924
jenen Inhalt in ihm. Innerhalb von
bloßer Zeit jedoch muß solcher Inhalt in genau dem Sinn ein unbestimmter
bleiben, daß er hier noch keine Form annehmen kann, worin er je und je auf
einmal als ein Etwas gegenüber einem ändern Etwas auftritt, weil er hier ja nur
als Nacheinander auftritt.
Das vermag er vielmehr nur, wenn er
nicht bloß in Form von Zeit, sondern auch noch in Form von Raum als Zeit-Raum
auftritt, nämlich auch in Form von ihm als dem Zugleich noch, auch wenn
letzteres bloß Nacheinander von Zugleich ist. Denn gleichwohl vermag ein Inhalt
in der Form dieses Zugleich dann je und je auf einmal als ein Etwas gegenüber
einem ändern Etwas aufzutreten, nämlich als ein Inhalt gegen einen Gegeninhalt
(so wie »rot« zu »nichtrot«) oder auch als eine Form zu einer Gegenform (so wie
»konkav« gegen »konvex«), und damit jeweils als bestimmtes Etwas. Eben dabei
nämlich treten innerhalb von jener zweiten Fläche dann auch jene Linien oder
Punkte noch als jene Grenzen zwischen solchem Inhalt in Erscheinung. Nur ist
all dies eben reine Kontingenz, die damit aber hergeleitet wird, wonach bereits
als erstes reine Kontingenz ist, ob ein Inhalt nun in Form von bloßer Zeit oder
auch noch in Form von Raum als Zeit-Raum auftritt. Das ist nämlich
gleichbedeutend damit, ob ein Inhalt, wie etwa »Gefühle«, »Stimmungen« und
»Wünsche«, als ein reiner subjektiver auftritt oder ob auch noch wie
»Anschauungen«, die als etwas Subjektives auch noch etwas Objektives sind,
indem sie »Sinnesdatenmaterial« für »Wahrnehmungen« von Objekten bilden.
Grundlegend für diesen Unterschied von solchem Inhalt aber ist, daß er dabei in
jedem Fall gerade nicht einfach nur innerhalb von Ausdehnung, sei es von bloßer
Zeit oder auch noch von Raum als Zeit-Raum, auftritt, sondern eben damit
jeweils auch noch innerhalb von Punkt. Nur dadurch nämlich kann für Sie
erklärlich werden, daß es sich bei jedem solchen Inhalt um einen bewußten
handelt oder um etwas Bewußtes.
So ist beispielsweise solch ein Inhalt
überhaupt nur dann als ein »Gefühl« vorhanden, wenn er als ein solches auch
»gespürt« wird, also auch bewußt ist. Ein »Gefühl«, das nicht »gespürt« wird,
also nicht bewußt ist, wäre nämlich keines. Daß es eines ist, liegt somit auch
nur daran, daß derselbe Inhalt dabei einer innerhalb von Zeit als Ausdehnung
genauso ist wie einer innerhalb von Zeit als Punkt, weil Zeit gerade auftritt
als die Ausdehnung, die jener Punkt nur
925
»innerhalb von sich« besitzt. Und auch
nur dadurch ist ein solcher Inhalt ein bewußter, nämlich ein in Form von dieser
Ausdehnung bewußt begleiteter und ein in Form von diesem Punkt bewußt
begleitender. Es geht mithin derselbe Inhalt dabei ebenso in diese Ausdehnung
wie auch in diesen Punkt ein, nimmt sonach die Form von dieser Ausdehnung
genauso an wie auch die Form von diesem Punkt. Bereits als so etwas wie ein »Gefühl«
ist darum jeder Inhalt ein Gefübhbewußtsein, das als solches nicht allein ein
Aus-dehnungsbewußtsein, sondern auch ein Pz/M&fbewußtsein ist. Vermag doch
etwas als etwas Bewußtes auch nur innerhalb der innerlichen Zweiheit zu
entspringen zwischen Punkt als dem Be-wußt-Begleitenden und Ausdehnung als dem
Bewußt-Begleiteten. Als ein Bewußtsein ist dann ein Gefühl ein Punktgefühl
genauso-sehr wie auch ein AusdehnungsgcKM, weil es Bewußtsein als
Bewußtseins/7z<;z&/; oder als Funktbewußtsein dann genauso ist wie auch
als Ausdehnungsbewußtsein oder als Rewußtseinsausdeh-nung. Nur bildet diese
Ausdehnung zu diesem Punkt im Fall von bloßer Zeit, wo er sie noch nicht
»außerhalb von sich«, nämlich noch nicht einmal auch »außerhalb von sich«
besitzt, auch noch kein Gegenüber zu ihm. Dementsprechend ist ein Inhalt dabei
auch gerade deshalb nur ein Inhalt von Gefühl, weil das mit ihm verbundene
Gefühhbewußtsein eben reines Selbstbewußtsein ist; das heißt: Es ist in keinem
Sinn auch noch ein Fremdbewußtsein, für das auch noch etwas Anderes als ein
Subjekt bewußt im Sinn von gegenständlich würde. In der Form von bloßer Zeit
ist so ein Inhalt deshalb im genannten Sinn auch nur ein unbestimmter Inhalt.
Davon aber unterscheidet sich ein
Inhalt eben grundlegend, sobald er kontingenterweise nicht nur in die Form von
bloßer Zeit, sondern auch noch in die von Raum als Zeit-Raum eingeht. Auch in
diesem Fall gilt nämlich: Dabei tritt er nicht bloß innerhalb von Ausdehnung,
das heißt jetzt: nicht bloß innerhalb der Ausdehnung von Zeit und Raum als
Zeit-Raum auf, sondern desgleichen eben damit auch noch innerhalb von Punkt.
Denn diese Ausdehnung von diesem Raum ist, weil sie die von ihm als ZezY-Raum
ist, auch ihrerseits noch immer eine Ausdehnung, die jener Punkt dann »innerhalb
von sich« besitzt, da er sie ja, wenngleich nicht mehr ;zz/r »innerhalb von
sich«, so doch auch »innerhalb von sich« besitzt. Nur deshalb nämlich ist auch
solche Ausdehnung von Raum als
926
Zeit-Raum noch bis einschließlich von
jener zweiten Fläche eine punktuelle. Und nur dadurch wird für Sie erklärlich,
daß es sich dann auch bei jedem solchen Inhalt um einen bewußten handelt oder
um etwas Bewußtes. Gleich einem Gefühl ist nämlich auch ein jeder solche Inhalt
nur vorhanden, wenn er auch wie ein Gefühl »gespürt« wird, also auch wie ein
Gefühl bewußt ist. Folglich muß er auch wie ein Gefühl etwas Bewußtes in dem
Sinn sein, daß er als ein Punkt etwas Bewußt-Begleitendes ist und als eine
Ausdehnung etwas Bewußt-Begleitetes, was er, wie schon gezeigt, tatsächlich
ist. Derselbe Inhalt geht daher wie ein Gefühl auch hier noch in die Form von
Ausdehnung genauso ein wie in die Form von Punkt.
Doch wohlgemerkt: nur so wie ein
Gefühl, und nicht etwa auch dabei noch als ein Gefühl.
Sowohl in Punkt wie auch in Ausdehnung
geht dabei dieser Inhalt nämlich so ein, daß er in die Ausdehnung von Zeit
sowohl wie auch noch in die Ausdehnung von Raum als Zeit-Raum eingeht. Und so
geht er zwar, indem er dabei in die Zeit eingeht, auch in den Punkt ein; doch
indem er auch noch in den Raum als Zeit-Raum eingeht, geht er eben auch noch
über diesen Punkt hinaus, der ihn dadurch dann ebenso wie innerhalb von sich
zum ersten Mal auch außerhalb von sich besitzt. Und damit hat er diesen Inhalt
ebenso wie in sich dann auch vor sich. Denn er hat ihn dadurch vor sich als ein
Gegenüber zu sich oder für sich, vor dem er dann auch zurückbleibt, ja recht
eigentlich zurücktritt, weil zuletzt dies alles insgesamt nur das Ergebnis
seiner Selbstausdehnung ist. Tritt doch dies alles insgesamt nur innerhalb von
Zeit als Nacheinander auf, das heißt: nur innerhalb von Subjektivität, so daß
auch wie zuvor im Fall eines Gefühls derselbe Inhalt grundsätzlich nur
innerhalb von Zeit als Nacheinander auftritt.
Nur tut solcher Inhalt dies jetzt nicht
mehr wie im Fall eines Gefühls nur einfach, sondern eben zweifach. Tut er dies
doch nunmehr nicht nur dahingehend, daß er innerhalb von bloßer Zeit als einem
Nacheinander eines Punktes auftritt. Vielmehr tut er dies jetzt auch noch
dahingehend, daß er auch noch innerhalb von Raum als Zeit-Raum auftritt. Und
das heißt, daß solcher Inhalt nunmehr innerhalb von einem Nacheinander
auftritt, das als solches selbst auch Nacheinander noch eines Zugleich vor
diesem Punkt oder für diesen Punkt ist. Und als eines vor ihm oder für ihn ist
es denn auch eines, das dann mit ihm miteinhergehend gerade
so, wie er ein stetig neuer ist, auch
selbst ein stetig neues ist. Und dabei ist es eben dieser Punkt als solcher
selbst, der sich durch seine Selbstausdehnung zu ihm dies Zugleich als Gegenüber
vor sich oder für sich selber schafft; und dadurch stellt er eben etwas Anderes
als sich, wie es zurecht dann heißt, sich vor, wodurch er es für sich zu jenem
Gegenstand als jenem Gegenständlich-Anderen gewinnt.
In Form von einem Punkt und einer Ausdehnung
in dieser Art von unlösbarer Einheit miteinander aber ist ein Inhalt dann
gerade der eines »Begriffs« und einer »Anschauung« von etwas eben dadurch
Gegenständlich-Anderem. In Form von Punkt als Punktfo?-wußtsein nämlich ist
dabei derselbe Inhalt dann gerade das Begriffsbewußtsein und in Form von
Ausdehnung als Ausdehnungs-bewußtsein auch das Anschauungsbewußtsem innerhalb
von einer in sich unlösbaren Einheit von Bewußtsein. Deren Bildung nämlich
bildet dann gerade das Gesamtbewußtsein einer Vorstellung als der
Vergegenständlichung von etwas Anderem, die damit erstmals Selbst- als
Fremdbewußtsein von ihm ist. Denn der Begriff als das Bewußt-Begleitende ist
hier zusammen mit der Anschauung als dem Bewußt-Begleiteten dann dasjenige
Selbstbewußtsein, dem ausschließlich solches Andere bewußt im Sinn von
gegenständlich ist: Als ein Begriff und eine Anschauung desselben Inhalts ist
etwa ein »rot«-Begriff und eine Rotanschauung oder auch ein »rund«-Begriff und
eine Rundanschauung ausschließlich die Anschauung und der Begriff von etwas
Gegenständlich-Anderem, weil auch nur etwas Anderes als beide etwas Rotes oder
Rundes sein kann. Ist doch dabei weder der Begriff als solcher selbst etwa ein
roter oder runder, noch die Anschauung als solche selber etwa eine rote oder
runde, sondern beides eben nur Begriff
und Anschauung von etwas Rotem oder Rundem als dem Gegenständlich-Anderen für
beides. Und dies auch bis einschließlich von jener zweiten Fläche noch, in
deren zweidimensionaler Ausdehnung ein Inhalt jeweils eine Anschauung als
Gegenüber zu einem Begriff als Punkt ist. Dadurch ist dann etwas Anderes als
beide für sie beide auch bewußt im Sinn von gegenständlich, nämlich etwas
Anderes, das etwas auch noch Wirklich-Anderes als beide erst als etwas auch
noch Dreidimensionales sein
kann. Denn als letzte punktuelle Ausdehnung tritt auch
noch diese zweite Fläche und so auch noch diese Anschauung in Form von ihr nur
auf als etwas innerhalb von
928
Zeit als Nacheinander und mithin auch
nur als etwas innerhalb von Subjektivität. Doch innerhalb von sich tritt
dadurch diese eben auch noch so weit in sich auseinander, daß sie als ein
Selbstbewußtsein in Gestalt der in sich unlösbaren Einheit von Begriffs-und
Anschauungsbewußtsein eben erstmals auch noch Fremdbewußtsein wird, so daß ihr
erstmals etwas Anderes als sie bewußt im Sinn von gegenständlich wird.
Was über diese zweite Stufe noch hinaus
als dritte Stufe auftritt, unterscheidet sich von ihr dann aber nicht nur
ontologisch, sondern auch bewußtseinstheoretisch. Ontologisch hatten Sie sich
diesen Unterschied bereits in ersten Zügen klargemacht: Jene Verwirklichung des
Zweidimensionalen jener zweiten Fläche ist das Unternehmen der Verwirklichung
von etwas Dreidimensionalem durch sie. So eine Verwirklichung ist dann auch
erstmals eine fehlbare Verwirklichung. Denn sie ist erstmals eine
Fremdverwirklichung von etwas Gegenständlich-Anderem zu etwas Wirklich-Anderem,
dessen Verwirklichung sich dadurch nur noch intendieren, aber nicht mehr
garantieren läßt. Dagegen ist jene Verwirklichung bis einschließlich des
Zweidimensionalen jener zweiten Fläche eine unfehlbare. Denn auch sie ist noch
ein Aufbaustück der tS'e//«fverwirklichung zum Intendieren selbst, wie es mit
ihm als letztem Aufbaustück zum in sich vollständigen Intendieren wird, das
allererst ein durch es zu verwirklichendes Anderes als es zu seinem
Intendierten hat. Und solches Intendieren der Verwirklichung von etwas
Gegenständlich-Anderem zu etwas Wirklich-Anderem geht eben dahin, dieses je und
je bestimmte Gegenständlich-Andere hinzustellen als etwas Wirklich-Anderes:
dahin also, jenes Zweidimensionale jener zweiten Fläche hinzustellen als etwas
Dreidimensionales wie das eines Körpers oder Feldes. Und wenn, solches Andere
in diesem Sinn als wirklich hinzustellen, dazu führt, es auch als wirklich
herzustellen, nämlich zu verwirklichen, ist solches Wirklich-Andere dann eben
auch der faktische Erfolg von solchem Intendieren, das jedoch genauso faktisch
auch zum Mißerfolg führen kann. Und das ist eben insgesamt auch in der Tat ein
ontologisch zu beschreibendes Verwirklichungsgeschehen, nämlich das Geschehen
jener Selbstausdehnung jenes Punktes.
Das zu diesem Ontologischen
entsprechende Bewußtseinstheoretische hat es dann aber noch viel weitergehend
in sich als bisher
entfaltet. Denn zunächst einmal
erwächst daraus die allergrößte Problematik. Diese ist denn auch erst einmal
durchzustehen, um schließlich weiter herzuleiten, daß und wie für ein Subjekt
auch noch die Möglichkeit zu einem Fremdi/erw'/VMc^ttMgsbewußtsein von etwas
besteht, das heißt: auch noch von etwas Wirklich-Anderem als von sich selbst
und nicht etwa nur von sich selbst. Denn auch sein
Fremdvergegenständlichungsbewußtein von etwas als etwas Gegenständlich-Anderem
ist ja noch immer Selbstbewußtsein dieses Subjekts von sich selbst, weil auch
noch immer Selbstverwirklichungsbewußtscin. Daß von etwas Anderem als von sich
selbst für ein Subjekt so etwas wie Bewußtsein als ein Fremd-bewußtsein
überhaupt entspringen könne, sei es auch nur als ein Fremdvergegenständlichungsbewußtsein,
war daher auch überhaupt nur dadurch zu erklären, daß es sich dabei
grundsätzlich um ein Selbstbewußtsein als ein Selbstverwirklichungsbc'wuiltsem
handle. Und so etwas wie Bewußtsein war es dabei eben nur, weil mit der
fortschreitenden Selbstausdehnung jenes Punktes, kurz gesprochen, auch das
Selbstbewußtsein jenes Punktes noch mit fortschritt, nämlich sich auch auf die
Ausdehnung von Raum als Zeit-Raum noch mit ausdehnte, indem der Punkt als der
bewußt begleitende auch diese Ausdehnung noch mit bewußt begleitete. Dies aber
eben auch nur so weit, wie auch sie als Ausdehnung noch eine punktuelle war,
weil jener Punkt auch sie noch mindestens auch »innerhalb von sich« besaß. Und
dies war ja bis einschließlich von jener zweiten Fläche auch tatsächlich noch
der Fall. Denn all das hing ja - und hängt auch noch weiter - davon ab, daß nur
bezüglich von grundsätzlich punktueller Ausdehnung der Ursprung von so etwas
wie Bewußtsein als dem Selbstbewußtsein für die Widerspruchsfreiheit von
Selbstverwirklichung notwendig wird14.
Dann aber wird von Grund auf
problematisch: Wie denn soll auch noch bezüglich einer Ausdehnung, die keine
punktuelle Ausdehnung mehr ist, Bewußtsein als ein grundsätzliches
Selbstbewußtsein möglich werden können? Ist und bleibt doch dieses
notwendigerweise nur ein Se/fe/verwirklichungsbewußtsein, das jedoch als ein
Bewußtsein, welches nunmehr auch noch das von dieser nicht mehr punktuellen
Ausdehnung sein soll, auch noch ein
14 Vgl. oben S. 888ff.
Frcwdverwirklichungsbewußtsein bilden
müßte. Denn die Ausdehnung von etwas Anderem im Sinn von etwas nicht bloß
Gegenständlich-, sondern auch noch W/V&fc^-Anderem, ist als die erstmals
nicht mehr punktuelle Ausdehnung gerade diejenige, die der Punkt nur »außerhalb
von sich« besitzt, und so auch diejenige von etwas gerade Dreidimensionalem.
Zum bewußtseinstheoretischen Verständnis dieses Unterschiedes zwischen Selbst-
und FrewJverwirklichungsbewußtsein reicht es deshalb auch nicht, er-steres als
unfehlbares gegenüber letzterem als fehlbarem Bewußtsein aufzufassen. Denn so
richtig dieser Unterschied auch ist und bleibt, so ist und bleibt dies
ursprünglich doch auch nur eine Unterscheidung, die spezifisch ontologisch ist,
weil sie Verwirklichung betrifft. Und so gewiß dann dieser Unterschied von
daher auch auf das entsprechende Bewußtsein übergeht, so ist die bloße
Übertragung dieser Unterscheidung auf dieses entsprechende Bewußtsein doch
nicht auch sogleich bewußtseinstheoretisch noch
spezifisch.
Bloßer Verbalismus wäre es daher, etwa
zu sagen: Die Verwirklichung von etwas
Dreidimensionalem unternehme jener
Punkt gerade mittels der Verwirklichung von etwas Zweidimensionalem: jener
zweiten Fläche; deshalb gehe sie in etwas Dreidimensionales, wenn es dadurch in
der Tat verwirklicht wird, als dessen Oberfläche dann auch in der Tat mit ein;
infolgedessen gehe auch das diese Fläche noch begleitende Bewußtsein jenes
Punktes, das sein Selbstbewußtein seiner Selbstverwirklichung als seiner
Selbstausdehnung zu ihr bilde, dann auch noch auf dieses Dreidimensionale über,
weil der Punkt als der bewußt begleitende dann eben auch die Ausdehnung von
diesem Dreidimensionalen noch bewußt begleite. — Denn das gilt von jener
zweiten Fläche eben ausschließlich als derjenigen Ausdehnung, die jener Punkt
noch mindestens auch »innerhalb von sich« besitzt. Als diejenige Ausdehnung
dagegen, die dann in der Tat die Oberfläche eines Dreidimensionalen ist, ist
diese Fläche dann auch ihrerseits wie dieses eine Ausdehnung, die jener Punkt
nur »außerhalb von sich« besitzt. Als Grenze dieses Dreidimensionalen nämlich
ist sie dann mit ihm zusammen etwas Wirklich-Anderes als jener Punkt.
Infolgedessen sind mit ihr auch alle Grenzen innerhalb von ihr, wie Linien oder
Punkte zwischen Flächen, dann die Grenzen dieses Dreidimensionalen, wie etwa
die »Kanten« oder »Ecken« von ihm, und sonach mit ihm zusammen
etwas Wirklich-Anderes als jener Punkt.
Und die Erklärung dafür, daß auch davon so etwas wie ein Bewußtsein als ein
Fremdver-wirklichungsbewußtsein möglich werde, hätte deshalb auch noch
ihrerseits eine speziell bewußtseinstheoretische zu sein, die dann auch noch
speziell bewußtseinstheoretisch miterklären müßte, daß dieses Bewußtsein nur
ein fehlbares sein könne.
Jenen bloßen Verbalismus können Sie
sich denn auch evident vor Augen stellen, indem Sie einmal wirklich ausführen,
was das heißen müßte. Daß angeblich jener Punkt auch dieses Dreidimensionale
noch bewußt begleite, könnte nämlich nur bedeuten: Ebenso, wie jener Punkt auf
erster Stufe jene Ausdehnung von Zeit und auch auf zweiter Stufe jene
Ausdehnung von Raum als Zeit-Raum noch bewußt begleitet, nämlich noch bis
einschließlich von jener zweiten Fläche, ebenso bewußt begleite er auch noch
die Ausdehnung der dritten Dimension von diesem Dreidimensionalen, wie sie über
das bloß Zweidimensionale dieser zweiten Fläche noch hinausgeht: letztlich also
auch noch diese dritte Dimension als solche selbst. Und das ist eben nicht der
Fall. Denn diese dritte Dimension geht über diese Zweidimensionalität durchaus
nicht etwa ebenso hinaus, wie diese Zweidimensionalität über die
Ein-dimensionalität der Linie hinausging, gleich der jene erste Fläche in
Erscheinung trat, und wie auch diese Eindimensionalität hinausging über jene
Nulldimensionalität des Punktes, gleich dem jene erste Linie in Erscheinung
trat.
Genau in diesem Sinn geht vielmehr
diese Ausdehnung der dritten Dimension gerade nicht als solche selbst auch über
diese zweite Fläche noch ein weiteres Mal hinaus und tritt mithin gerade nicht
auch ihrerseits in diesem Sinn noch einmal in Erscheinung. Etwas also, das in
diesem Sinn sich noch einmal bewußt begleiten ließe, gibt es dabei überhaupt
nicht mehr, so daß sich diese Ausdehnung der dritten Dimension, wenn überhaupt,
dann auch nur noch in einem anderen und neuen Sinn bewußt begleiten lassen
kann. Verglichen mit all dem, was im genannten Sinn tatsächlich in Erscheinung
tritt, ist etwas Dreidimensionales nämlich seiner dritten Dimension nach
seinerseits etwas grundsätzlich Anderes und Neues: eben erstmals etwas
W/VMc/;-Anderes, nicht mehr nur etwas Gegenständlich-Anderes. Verglichen damit
nämlich tritt all das, was im genannten Sinn tatsächlich in Erscheinung tritt,
dann als die Form von diesem Dreidimensionalen auf und macht da-
932
durch an ihm als etwas Wirklich-Anderem
dann auch das Inhaltlich-Bestimmte von ihm aus. Und wenn durch jenes
Unternehmen einer Selbstausdehnung jenes Punktes bis zu jener zweiten Fläche
eine dritte Dimension zu ihr sich faktisch einstellt, so ist dadurch in der Tat
genauso faktisch diese Fläche und auch jede Gliederung von ihr durch Grenzen,
wie durch Linien oder Punkte, eine Form und damit etwas Inhaltlich-Bestimmtes
an dem oder von dem Dreidimensionalen als dem Wirklich-Anderen: Aus eben diesem
Grund ist letzteres mit ihm zusammen dann etwas durch es als Form Erformtes,
sprich Erwirktes: ist mithin auch nur als der Erfolg von jener Selbstausdehnung
als dem Intendieren etwas Wirklich-Anderes als es.
Und wie grundsätzlich dies auch gar
nicht anders sein kann, wird für Sie noch weiter evident, wenn Sie noch mit in
Rechnung stellen: Zu all dem Inhaltlich-Bestimmten als der Form dieses durch
sie Erformten kann es bei so weit ergehender Selbstausdehnung ja nur
kontingenterweise kommen, nämlich nur, indem sich jener Punkt dabei all dies
durch jenes Reagieren seines Körpers auf dieses Agieren seiner Selbstausdehnung
faktisch selber zuzieht. Und das gilt für alles, nämlich auch für das im
engsten Sinn dann Inhaltlich-Bestimmte, wie etwa für Farbgehalte: Anders als
jene Gefühlsgehalte treten alle diese kontingenterweise auch noch innerhalb von
jener zweiten Fläche in Erscheinung und sind hier als zueinander
unterschiedliche genauso kontingenterweise dann durch Linien oder Punkte
voneinander abgegrenzt. Doch so gewiß all dies auch noch in jene zweite Fläche
eingeht, so gewiß geht es dann auch nur noch in jene zweite Fläche ein, und
nicht etwa auch noch in diese Ausdehnung der dritten Dimension von etwas
Dreidimensionalem.
Denn als ein Ergebnis, das sich jener
Punkt durch seine Selbstausdehnung faktisch selber zuzieht, kann ein jedes
solche Inhaltlich-Bestimmte eben nur in solche Ausdehnung noch eingehen, die
der Punkt noch mindestens auch »innerhalb von sich« als Zeit besitzt, und das
ist eben nur noch jene zweite fläche als die letzte punktuelle Ausdehnung des
letzten Zetf-Raums. Schlechthin ausgeschlossen ist es deshalb, daß ein solches
Inhaltlich-Bestimmte etwa auch noch in die Ausdehnung der dritten Dimension von
etwas Dreidimensionalem eingehen könnte oder sogar eingehen müßte: etwa weil es
auch nur so das Inhaltlich-Bestimmte eines
933
solchen Dreidimensionalen bilden
könnte. Das ist vielmehr so verfehlt, daß es geradezu grotesk absurd ist. Denn
das wäre gleichbedeutend mit der Forderung, es könne etwas beispielsweise eine
Statue nur sein, wenn dieses Etwas, beispielsweise Marmor, seine Form nicht
bloß zu seiner zweidimensionalen Oberfläche habe, sondern darüber hinaus auch
jeweils noch hinein in seine dritte Dimension. Und das ist eben schlechthin
widersinnig: Seine Form als seine Oberfläche ist und bleibt vielmehr nur etwas
Zweidimensionales, auch wenn es »in« etwas Dreidimensionales »eingebettet« ist,
weil es durchaus nicht auch noch selbst dadurch zu etwas Dreidimensionalem
wird.
Deshalb gilt das auch für jedes
Inhaltlich-Bestimmte, so daß es unmöglich ist, es könnte eines davon etwas
sein, das auch oder gar nur in dieser dritten Dimension das
Inhaltlich-Bestimmte eines Dreidimensionalen bildete. Denn als etwas durch eine
Form Er-formtes und mithin durch sie Erwirktes hat ein jedes Dreidimensionale
als ein Wirklich-Anderes sein Inhaltlich-Bestimmtes eben immer nur in seiner
Form und nicht in etwas über diese Form hinaus. Und dennoch ist es dieses und
nur dieses Dreidimensionale, das durch seine jeweilige Form ein
inhaltlich-bestimmtes ist: zum Beispiel eine Statue oder etwas Rundes oder
etwas Rotes. Somit hat es dieses Inhaltlich-Bestimmte auch grundsätzlich nur in
seiner Form als seiner Grenze, und das heißt bei ihm als etwas
Dreidimensionalem eben: nur in seiner zweidimensionalen Oberfläche oder einer
eindimensionalen Linie oder einem nulldimensionalen Punkt in ihr. Und welches
Inhaltlich-Bestimmte Sie als Beispiel auch herausgreifen, Sie werden immer
finden, daß es sich in irgendeinem solchen Sinn als bloße Form an oder von
etwas erweist15: auch solches wie die Farben. Denn die Farbe eines Drei-
15 Diese Voraussage ist als Behauptung
eine notwendige Folge dieser ganzen Theorie, die deshalb mit ihr steht und
fällt und sonach an ihr überprüfbar ist: Der Nachweis eines
Inhaltlich-Bestimmten für die dritte Dimension als solche brächte diese Theorie
zu Fall. Doch nicht einmal die Masse ist ein Gegenbeispiel. So gewiß sie
nämlich die von etwas Dreidimensionalem ist, so ist sie etwas
Inhaltlich-Bestimmtes doch grundsätzlich nur an seiner Oberfläche: wo zum
Beispiel eine Waage an es angrenzt, die es wiegt, indem sie seine Schwere
feststellt (»schwere Masse«); oder dort, wo es gegen Beschleunigung den
Widerstand der Trägheit leistet (»träge Masse«), zwischen denen ja »Äquivalenz«
besteht.
934
dimensionalen unterscheidet sich von
seiner Form nur wie unaufgelöste Form von aufgelöster, weil die Farbe für die
Kristallisationsstruktur von seiner Oberfläche steht, deren Unaufgelöstheit
eben gleichsam nebelhaft als Farbe auftritt.
Was aus diesem Grund an dieser Stelle systematisch seinen Ursprung
hat, ist somit, daß ein jedes Inhaltlich-Bestimmte dabei stets nur eine
»Eigenschaft« bzw. einen »Zustand« bilden kann, sprich: stets nur eine
Eigenschaft bzw. einen Zustand von oder an etwas, das dann diese Eigenschaft
bzw. diesen Zustand auch nur hat, nicht etwa diese Eigenschaft bzw. dieser
Zustand ist. Und das ist eben insgesamt der Ursprung des Verhältnisses von Ding
und Eigenschaft oder Substanz und Akzidens. Doch wirklich hergeleitet ist dies
Grundverhältnis freilich auch erst hier als das Verhältnis zwischen etwas
Dreidimensionalem und der Grenze als der Form desselben, welche maximal nur
etwas Zweidimensionales an ihm sein kann, nämlich höchstens eine Oberfläche an
ihm, aber minimal auch etwas Nulldimensionales an ihm sein muß, nämlich mindestens
ein Punkt an ihm. Denn auch erst so ist dieses Grundverhältnis von der einen
Seite her dann wirklich rein formal und apriori nur aus Subjektivität heraus
gewonnen und auch so erst nach der ändern Seite hin dann wirklich
allgemeingültig für jede Objektivität: nicht bloß für die des Makroskopischen.
Erst so ist nämlich dieses Grundverhältnis auch von aller Materialität bzw.
Stofflichkeit sowie von jeglicher Beharrlichkeit des Makroskopischen noch
unabhängig und gilt dann erst so auch
noch für Mikroskopischstes. Kann doch auch dieses grundsätzlich nur Fläche oder
Linie oder Punkt als Grenze von oder an etwas Dreidimensionalem sein, und sei
es auch nur als die Grenze, die durch Messen als das Teilen eines
Dreidimensionalen die durch uns gesetzte Grenze darin ist. Und dieses
Dreidimensionale ist hier eben grundsätzlich nur noch ein Wellenfeld, von dem
es keinen Sinn mehr hat, zu sagen, es beharre, und auch nicht mehr, daß es wie
ein Körper etwas Stofflich-Materielles sei.
Und damit haben wir jetzt nicht nur
diese Dreidimensionalität zugleich als das Kriterium für Substanzialität und
Wirklichkeit von etwas Anderem, die der Beharrlichkeit als des Kriteriums für
sich nicht mehr bedarf. Wir haben damit vielmehr erstmals auch noch die
Begründung einer wesentlichen Einsicht, die Kant selbst nur als Behauptung
aufstellen konnte, aber unbegründet lassen mußte:
935
»Sein ist [...l kein reales
Prädikat«16, wobei »real« soviel wie »inhaltlich« und »Sein« soviel wie
»Dasein«, »Existenz« und »Wirklichkeit« bedeutet. Daß das in der Tat so ist,
ergibt sich nämlich für die Wirklichkeit von etwas Wirklich-Anderem der
Außenwelt als Dreidimensionalität auch mit Notwendigkeit: Kann etwas
Inhaltlich-Bestimmtes als die bloße Form von etwas Dreidimensionalem stets nur
maximal in etwas Zweidimensionales an ihm eingehen, so gerade nicht auch noch
in dessen dritte Dimension als Dimension der Wirklichkeit desselben, die sonach
als solche selbst auch ohne jedes Inhaltlich-Bestimmte bleiben muß.
Und das liegt eben daran: Als das
»Affektionsergebnis«, das sich jener Punkt durch seine Selbstausdehnung selber
in sich zuzieht, kann sich etwas Inhaltlich-Bestimmtes eben stets nur maximal
in eine solche Ausdehnung von Raum noch einstellen, die als punktu-elle
Ausdehnung noch Zeit-Raum ist, und das ist eben stets nur maximal noch jene
zweite Fläche. Schlechthin widersinnig nämlich ist, es könnte so etwas wie eine
»Affektion« mit ihrem »Affektionsergebnis« auch noch in die nicht mehr
punktuelle Ausdehnung hinein erfolgen, welche jener Punkt nicht einmal mehr
auch »innerhalb von sich«, sondern nunmehr nur »außerhalb von sich« besitzt,
wie die von dieser dritten Dimension. Das wäre nämlich gleichbedeutend damit,
daß ein Subjekt auch noch gänzlich außerhalb von sich etwas »empfinden« oder
»spüren« könnte, was absurd ist. Und so gilt: Als Wirklichkeit von etwas
Wirklich-Anderem ist diese dritte Dimension von ihm als etwas Dreidimensionalem
vielmehr das, was immer nur noch Sache eines bloßen Hinsteilens sein kann und
niemals etwa ihrerseits noch einmal die eines Erscheinens, wie bis
einschließlich von jener zweiten Fläche. Über letztere hinaus ist dieses
Hinstellen vielmehr gerade der Versuch des Herstellern von etwas
Wirklich-Anderem, dem etwas inhaltlich-bestimmtes Gegenständlich-Anderes, als
das Ergebnis des Erscheinens innerhalb von dieser zweiten Fläche, immer schon
zugrunde liegen muß. Und nur durch solches Zweidimensionale als das immer schon
Zugrundeliegende wird solches Dreidimensionale dann, wenn dieses Herstellen
durch dieses Hinstellen gelingt, auch seinerseits noch etwas
Inhaltlich-Bestimmtes.
Nicht jedoch wird es dies etwa dadurch,
daß auch darüber
16 Vgl. A 598 B 626.
936
hinaus noch zusätzlich die dritte
Dimension als Wirklichkeit von ihm dann ihrerseits zu etwas
Inhaltlich-Bestimmtem würde. Diese ist und bleibt als solche selbst vielmehr
nur etwas Unbestimmtes-Inhaltsloses, weil nur etwas innerhalb von etwas
Dreidimensionalem. Und nur dieses ist dann etwas Inhaltlich-Bestimmtes als
etwas durch eine Form erformtes und dadurch erwirktes Wirklich-Anderes. Denn
insgesamt ist jene Selbstausdehnung jenes Punktes, der sich dabei etwas
Inhaltlich-Bestimmt-Erscheinendes noch in sich selber zuzieht, ja gerade
folgendes: Bis einschließlich von jener zweiten Fläche ist sie dann ein
Z^w-Erscheinen-Bringen von etwas, um über dieses
Inhaltlich-Bestimmt-Erscheinende und dadurch Gegenständlich-Andere hinaus auch
etwas Wirklich- Anderes daraus noch zu verwirklichen: zu intendieren.
Dem entspricht denn auch genau der
Sinn, in dem ein solches Intendieren insgesamt dann auch noch ein bewußtes oder
ein Bewußtsein ist. Das ist es nämlich erstmals als thematisierendes Bewußtsein
von etwas, das für dieses Bewußtsein erstmals als etwas thematisiert Bewußtes
auftritt, was als eine eigene Weise von Bewußtsein und Bewußtem damit erstmals
auch noch definierbar wird. Denn etwas zu thematisieren, heißt danach, zusammen
mit Vergegenständlichung von etwas Anderem zu etwas Gegenständlich-Anderem, das
dadurch noch kein Wirklich-Anderes ist, auch noch Verwirklichung von diesem
Anderen zu etwas Wirklich-Anderem zu intendieren. Und als Ganzes ist das eben
ein Zusammenhang der Se/fosZverwirklichung durch S'e/fefausdehnungen bis hin zu
jener zweiten Fläche noch, durch deren letzte Selbstausdehnung jener Punkt dann
erstmals auch noch eine Fremdverwirklichung von etwas Dreidimensionalem
unternimmt. Nur kann er dadurch die Verwirklichung von ihm zu etwas
Wirklich-Anderem auch nur noch intendieren, aber nicht mehr garantieren, wie
der Punkt dabei noch die Verwirklichung des Zweidimensionalen dieser zweiten
Fläche garantieren kann, weil sie als letzte punktuelle Ausdehnung noch ganz
und gar nur eine Sache seiner Selbstausdehnung ist. Und insgesamt bedeutet dies
dann eben, etwas Zweidimensionales hinzustellen als etwas Dreidimensionales, um
es dadurch herzustellen, und damit die Verwirklichung von etwas
Wirklich-Anderem zu intendieren.
Die Gesamtbedeutung davon, solches
Gegenständlich-Andere hinzustellen als solches Wirklich-Andere, um dadurch die
Verwirk-
lichung von ihm zu intendieren, ist
dann aber nicht nur diese ontologische, sondern zugleich auch noch eine
bewußtseinstheoretische. Denn nicht nur ontologisch, sondern auch
bewußtseinstheoretisch handelt es sich dabei eben darum, etwas
Zweidimensionales hinzustellen als etwas Dreidimensionales, um es dadurch
herzustellen, und damit die Verwirklichung von etwas Wirklich-Anderem zu
intendieren. Auch nur dies ist nämlich die Bedeutung des dabei auch noch
entspringenden Bewußtseins, das als ein thematisierendes Bewußtsein von etwas
dadurch thematisiert Bewußtem überhaupt nichts anderes als das Bewußtsein ist,
das Sie als Urteil oder als Behauptung kennen1'.
Denn, etwas zu urteilen oder etwas zu
behaupten, heißt ursprünglich und bei angemessener Definition, etwas als
wirklich hinzustellen. Und das ist eben jenes Dreidimensionale, als das jenes
Zweidimensionale jener zweiten Fläche hingestellt wird, welche zu verwirklichen
gerade jene Intention ist, dadurch etwas Dreidimensionales zu verwirklichen.
Und ein Bewußtsein als Behauptung oder Urteil bildet eine solche Intention dann
auch genau in diesem Sinn als ein thematisierendes Bewußtsein. Denn durchaus
nicht ist es etwa dieses Zweidimensionale, das etwa als solches selbst dabei
thematisiert, nämlich als wirklich hingestellt wird, was auch widersinnig wäre,
weil es dabei ja schon immer wirklich wird. Das Urteilen oder das Behaupten
bleibt daher als solches Hinstellen auch nicht etwa solipsistisch stehen bei
diesem Zweidimensionalen, was entsprechend widersinnig wäre, sondern geht
gerade über es hinaus. Denn dieses Zweidimensionale ist dabei nur das, wodurch
etwas thematisiert, nämlich als wirklich hingestellt wird, das daher auch etwas
Anderes als es ist. Und das ist dabei ausschließlich dieses Dreidimensionale,
weil ja auch erst dieses dann, wenn es dadurch tatsächlich wirklich wird, als
etwas Anderes wirklich wird,
17 Dazu sollten Sie beachten: Ausdrücke
wie »etwas Zweidimensionales hinzustellen als etwas Dreidimensionales« sind nur
scheinbar widersprüchlich. Wirklich widersprüchlich wären sie nur dann, wenn
dabei so wie dieses Dreidimensionale dieses Zweidimensionale ebenfalls bereits
thematisiert bewußt sein würde, was jedoch nicht zutrifft. Denn das ist es erst
und nur für Reflexion auf es. Das scheinbar Widersprüchliche daran ist vielmehr
nur das wirklich Wagnishafte daran, das ein jedes solche Urteil in der Tat ist.
als das es in Gestalt von diesem bloßen
Zweidimensionalen ja nur gegenstandlich wird.
Und das bestätigt Ihnen jede
Wahrnehmung von Außenwelt als das ursprüngliche Bewußtsein von ihr, das als ein
elementares in Gestalt von Urteil oder von Behauptung auftritt wie »Dies ist
ein Baum« und »Dies ist rund« und »Dies ist rot«. Durch jedes solche
Wahrnehmungsbewußtsein nämlich ist von vornherein nur etwas in der Außenwelt
thematisiert. Denn indiziert durch »Dies ...« und prädiziert durch »... Baum«
und »... rund« und »... rot« ist darin auch von vornherein nur etwas
Außenweltliches, durchaus nicht etwa solipsistisch etwas Innenweltliches, das
als Bewußtsein und Bewußtes dabei vielmehr bloß zugrunde liegt und somit auch
nur unthematisiert bewußt ist. Und das gilt denn auch bis einschließlich des
Zweidimensionalen jener zweiten Fläche, die als solche selbst dabei nur
unthematisiert bewußt ist, weil thematisiert bewußt, nämlich als wirklich
hingestellt nur jenes Dreidimensionale ist, dem dieses Zweidimensionale dabei
nur zugrunde liegt. Und dieses Zweidimensionale dieser zweiten Fläche ist denn
auch gerade das »Gesichtsfeld« als die Fläche einer »Anschauung«, was jeder
Wahrnehmung von Außenwelt zugrunde liegt. Und dies heißt insbesondere, daß es
auch solcher Wahrnehmung zugrunde liegt, die »Irrtum« ist, weil dabei
dasjenige, was durch sie thematisiert, nämlich als wirklich hingestellt wird,
dadurch nicht als wirklich auch noch hergestellt wird, also nicht verwirklicht
wird und somit unverwirklicht bleibt. Und in der Tat ist jeder solche Fall von
Urteil oder von Behauptung dann ein Irrtum, wenn das Inhaltlich-Bestimmte, das
dabei thematisiert, nämlich als wirklich hingestellt wird, wie zum Beispiel als
ein Baum oder als etwas Rundes oder Rotes, dabei wirklich gar nicht ist. Und
damit, daß thematisierendes Bewußtsein sonach nur noch das einer Behauptung
oder eines Urteils bilden kann, ist nun auch noch speziell
bewußtseinstheoretisch hergeleitet, daß es nur noch fehlbares Bewußtsein bilden
kann.
Denn darin unterscheidet es sich als
Bewußtsein eben prinzipiell von dem Bewußtsein, das ihm selber immer schon
zugrunde liegen muß: von dem Bewußtsein als »Begriff«. Muß dieses doch auch
immer schon gebildet sein, weil immer erst aus ihm heraus dann das einer
Behauptung oder eines Urteils noch gebildet werden kann. Und in der Tat muß
jegliches Bewußtsein als Behauptung
oder Urteil auch genau einen »Begriff«
enthalten, der als solcher aber eben noch kein fehlbares Bewußtsein, sondern
noch ein unfehlbares ist. Nicht zufälligerweise aber stehen diese nun speziell
bewußtseinstheoretische Unfehlbarkeit und Fehlbarkeit zu jener ontologischen
auch in genauester Entsprechung. Die Verwirklichung des Zweidimensionalen jener
zweiten Fläche nämlich, welche die durch den bewußt begleitenden »Begriff«
bewußt begleitete und dadurch »anschauliche« ist, weil sie für ihn erscheint,
ist ihrerseits noch immer eine unfehlbare. Kann doch eine nur noch fehlbare
Verwirklichung erst immer die durch sie bloß intendierte eines
Dreidimensionalen sein, dem dann auch seinerseits ein nur noch fehlbares
Bewußtsein als Behauptung oder Urteil gilt. Und dies bedeutet eben, daß es
einem Dreidimensionalen dann auch nur noch gilt, weil es als das Bewußtsein einer
Intention auf die Verwirklichung von etwas Dreidimensionalem eben nur noch
ausgeht, doch bloß dadurch dieses nicht auch schon erwirkt und somit nicht auch
schon etwas bewußt bereitet.
Denn das tut es eben immer erst und
immer nur, wenn es als das Bewußtsein einer Intention auch faktisch zum Erfolg
führt, nämlich dieses Dreidimensionale als das Wirklich-Andere faktisch auch
verwirklicht. Doch selbst dann tut es dies nicht etwa noch einmal in dem Sinn,
in dem es jenes Zweidimensionale jener zweiten Fläche noch bewußt begleitet,
nämlich als Bewußtsein des »Begriffs« zu ihr, wie sie als »Anschauung« für ihn
erscheint. Genau in diesem Sinn erscheint die dritte Dimension von etwas
Dreidimensionalem ja gerade nicht - auch dann nicht, wenn es faktisch als
Erfolg und so als Wirklich-Anderes erzielt wird — und kann deshalb auch nicht
mehr in diesem Sinn bewußt begleitet werden. Zum Bewußtsein als
thematisierendem Bewußtsein von ihm kann es deshalb nur in dem Sinn kommen, daß
das Zweidimensionale jener zweiten Fläche, die als »Anschauung« sehr wohl noch
durch »Begriff« bewußt begleitet wird, dann im Erfolgsfall faktisch zu der
Oberfläche dieses Dreidimensionalen wird, durch die es selbst dann faktisch
ebenfalls bewußt begleitet wird: Nur eben ohne daß dadurch die Dreidimensionalität
desselben auch für das Bewußtsein als Behauptung oder Urteil noch erschiene,
wie sehr wohl die Zweidimensionalität von jener zweiten Fläche noch für das
Bewußtsein als »Begriff« erscheint. Denn auch, daß diese Fläche im Erfolgsfall
eine Oberfläche eines Dreidimensionalen bildet, ist dann
940
nichts mehr, was auch seinerseits noch
zusätzlich zu ihr für das Bewußtsein als Behauptung oder Urteil über es
erscheinen könnte.
Vielmehr ist genau in diesem Sinn
dieses thematisierende Bewußtsein von ihm als thematisiert Bewußtem eben nur
noch ein intentionales, nämlich eines, das sich zum Bewußtsein der
Vergegenständlichung von etwas Anderem nur bildet, um sich zum Bewußtsein der
Verwirklichung von diesem Anderen zu bilden: Zum Bewußtsein von dem Zweidimensionalen
dieser zweiten Fläche bildet es sich nur, um so sich zum Bewußtsein einer
dritten Dimension zu ihr zu bilden, und als Ganzes somit zum Bewußtsein eines
Dreidimensionalen, dessen Oberfläche diese Fläche sei. Und so, wie im
Erfolgsfall diese Fläche als die Oberfläche dieses Dreidimensionalen in es
eingeht, so geht dann auch das Bewußtsein von ihr als Bewußtsein des »Begriffs«
zu ihr als dadurch »anschaulicher« ein in das Bewußtsein als Behauptung oder
Urteil über dieses Dreidimensionale, das allein dadurch als wirklich
hingestellt und so thematisiert wird. Deshalb muß hier zwischen dem Erfolgsund
Mißerfolgsfall auch ein grundsätzlicher Unterschied bestehen und entsprechend
unterschieden werden.
Denn im Mißerfolgsfall ist es ja gerade
dieses Dreidimensionale als das Wirklich-Andere, was ausbleibt. Und das heißt:
Was ausbleibt, ist in diesem Fall recht eigentlich die dritte Dimension zum
Zweidimensionalen dieser zweiten Fläche. Bleibt in diesem Fall doch diese
Fläche selbst gerade nicht aus. Denn als letzte punktu-elle Ausdehnung gehört
sie noch zum Intendieren selbst, das jener Punkt durch seine bloße
Selbstausdehnung selbst noch zu gewährleisten vermag. Erst diese dritte
Dimension als das durch solches Intendieren Intendierte nämlich ist es, die er
als die nicht mehr punktuelle Ausdehnung, die er daher nur »außerhalb von sich«
besitzt, durch seine bloße Selbstausdehnung selbst dann nicht mehr zu
gewährleisten vermag. Infolgedessen geht in diesem Mißerfolgsfall, wo das
Intendieren selbst ergeht, das Intendierte aber ausbleibt, nicht nur dieses
Intendieren, sondern auch noch das Bewußtsein dieses Intendierens buchstäblich
ins Leere. Nicht nur solches Intendieren nämlich führt in diesem Fall zu
nichts, sondern auch das Bewußtsein solchen Intendierens ist dann eins von
nichts, doch so, daß es das letztere im letztgenannten Sinn gleichwohl auch
seinerseits bewußt begleitet. Denn als ein Bewußtsein ist es ja gerade ein
intentionales, welches das, was ihm im letztgenannten
941
Sinn thematisiert bewußt wird, nicht
für nichts, sondern zunächst einmal durchaus für etwas hält und halten muß, das
heißt: für etwas Wirkliches. Kann ein Bewußtsein als intentional
thematisierendes doch auch nur dahin gehen, etwas zunächst einmal als wirklich
hinzustellen.
Aus eben diesem Grund kann jegliche
»Berichtigung« von »Irrtum« immer grundsätzlich nur nachträglich erfolgen, wie
es ja auch in der Tat der Fall ist, und dann auch nur dahin gehen, an Stelle
von etwas bereits als wirklich Hingestelltem etwas anderes als wirklich hinzustellen.
Und genauer heißt das: Auch nur dahin kann sie gehen, dieses Etwas als ein
inhaltlich-bestimmtes auszutauschen gegen etwas anderes Inhaltlich-Bestimmtes.
Denn im übrigen gehen »Berichtigung« genauso wie »Berichtigtes« ja
gleicherweise dahin, dieses oder jenes Etwas, welches immer schon ein
inhaltlich-bestimmtes ist, als wirklich hinzustellen. Letztlich also muß
»Berichtigung« gerade dahin gehen, dieses Inhaltlich-Bestimmte, wie es immer
schon für das Bewußtsein als »Begriff« und »Anschauung« bewußt ist,
auszutauschen gegen etwas anderes Inhaltlich-Bestimmtes, welches gleichfalls so
bewußt ist. Und zuletzt kann sie mithin nur dahin gehen, »Begriff« und
»Anschauung« als das Bewußtsein dieses Inhaltlich-Bestimmten selber
auszutauschen gegen anderen »Begriff« und andere »Anschauung« und sonach gegen
anderes Bewußtsein eines anderen Inhaltlich-Bestimmten. Denn insoweit das
Bewußtsein als Behauptung oder Urteil über das Bewußtsein als »Begriff« und
»Anschauung« hinausgeht, unterscheiden das »Berichtigte« und das »Berichtigen«
sich überhaupt nicht, weil sie als Behauptung oder Urteil gleicherweise nur
noch dahin gehen, als wirklich hinzustellen. Und zwar gerade das, was dieses
oder jenes inhaltlich-bestimmte Etwas dabei längst schon ist für das Bewußtsein
als »Begriff« und »Anschauung«, das dem Bewußtsein als Behauptung oder Urteil
dabei auch schon längst zugrunde liegt.
Auf solche Art entspricht dieses
Bewußtsein als Behauptung oder Urteil aber auch genauestens diesem Bewußten,
das durch es als ein thematisierendes Bewußtsein ein thematisiert Bewußtes ist.
Denn das ist letztlich jene dritte Dimension von etwas Dreidimensionalem, als
das jenes Zweidimensionale jener zweiten Fläche durch dieses Bewußtsein
hingestellt wird und von ihm daher für etwas Wirklich-Anderes gehalten wird.
Und alles Inhaltlich-Be-
942
stimmte kann dabei, wie Sie bereits
gesehen haben, prinzipiell nur diesseits dieser dritten Dimension von etwas
Dreidimensionalem bleiben, nämlich prinzipiell nur innerhalb des
Zweidimensionalen jener zweiten Fläche, und das heißt: auch wenn sie im
Erfolgsfall eine Oberfläche dieses Dreidimensionalen ist. Zumal im
Mißerfolgsfall diese dritte Dimension auch gar nicht vorliegt und mithin auch
nichts, wohin dann etwas Inhaltlich-Bestimmtes über dieses Zweidimensionale
noch hinaus- und eingehen könnte. Muß das Inhaltlich-Bestimmte doch im
Mißerfolgsfall ebenso wie im Erfolgsfall vollständig beisammen sein, weil ja
als wirklich hingestellt in jedem Fall dasselbe Inhaltlich-Bestimmte wird.
Und dem entspricht genauestens auch
etwas am Bewußtsein als Behauptung oder Urteil, das als ein intentional
thematisierendes Bewußtsein eben dieser dritten Dimension zum Zweidimensionalen
jener zweiten Fläche gilt. Denn innerhalb von dem intentional-thematisiert
Bewußten bleibt infolgedessen jedes Inhaltlich-Bestimmte notwendigerweise
diesseits dieser dritten Dimension, ob sie nun vorliegt oder nicht. Genauso
aber bleibt auch innerhalb von dem entsprechenden intentional thematisierenden
Bewußtsein als Behauptung oder Urteil jedes Inhaltlich-Bestimmte
notwendigerweise diesseits dessen, was dieses Bewußtsein als Behauptung oder
Urteil selbst gerade ausmacht. Und das fällt hier auch besonders auf, weil das
Bewußtsein als Behauptung oder Urteil ja im Unterschied zu dieser dritten Dimension
im Mißerfolgsfall ebenso wie im Erfolgsfall vorliegt. Alles
Inhaltlich-Bestimmte nämlich bleibt hier notwendigerweise innerhalb von dem
Bewußtsein, das hier das Bewußtsein zu dem Zweidimensionalen dieser zweiten
Fläche ist. Und das ist eben das Bewußtsein als »Begriff« zu dieser Fläche als
der dadurch für es »anschaulichen«, wie es dem Bewußtsein als Behauptung oder
Urteil immer schon zugrunde liegen muß, jedoch auch immer nur zugrunde liegen
kann, weil dieses über jenes ja hinausgeht. Denn hinaus geht dieses über jenes
ebenso, wie diese dritte Dimension, der dieses gilt, über das Zweidimensionale
jener zweiten Fläche ja hinausgeht.
Doch das könnte Sie zunächst einmal
befremden. Denn das scheint ja auf den ersten Blick darauf hinauszulaufen, ein
Bewußtsein als Behauptung oder Urteil habe für sich selbst - das heißt: im
Unterschied zu dem »Begriff«, den es enthält und auch enthalten muß - nichts
Inhaltlich-Bestimmtes, also keinen Inhalt. Doch das
943
scheint nur so, - wie es auch nur so
scheint, als habe etwas Dreidimensionales keinen Inhalt, weil in seine dritte
Dimension nichts Inhaltlich-Bestimmtes eingeht. Denn in Wirklichkeit hat etwas
Dreidimensionales einen Inhalt ja gerade dadurch, daß es diese oder jene
Oberflächen oder Oberlinien in ihr oder Oberpunkte in ihr hat. Genau
entsprechend nämlich hat auch das Bewußtsein als Behauptung oder Urteil über
etwas Dreidimensionales einen Inhalt ja gerade dadurch, daß es das Bewußtsein
als »Begriff« schon immer in sich hat. Und der ist jeweils auch nicht zufällig
gerade das Bewußtsein zu den für es »anschaulichen« Flächen oder Linien in ihr
oder Punkten in ihr, einerlei, ob diese dann für das Bewußtsein als Behauptung
oder Urteil im Erfolgsfall faktisch solche Oberflächen oder Oberlinien oder
Oberpunkte eines Dreidimensionalen sind oder im Mißerfolgsfall faktisch eben
nicht. Und über das Bewußtsein als »Begriff« geht das Bewußtsein als Behauptung
oder Urteil dann gerade so hinaus, daß es auch noch als wirklich hinstellt,
nämlich das, was ihm dabei als solches Inhaltlich-Bestimmte immer schon bewußt
ist. Und das heißt, daß es auch noch als etwas Dreidimensionales hinstellt,
nämlich das, was ihm dabei als solches inhaltlich-bestimmte Zweidimensionale
einer Fläche oder Eindimensionale einer Linie in ihr oder Nulldimensionale
eines Punktes in ihr immer schon bewußt ist.
Inhaltlich-Bestimmtes dieser Art auch
noch als dreidimensional oder als wirklich hinzustellen, heißt jedoch gerade
nicht, ihm auch noch etwas weiteres Inhaltlich-Bestimmtes anzufügen. Für sich
selbst genommen ist daher auch nicht nur das, was Wirklichkeit von etwas
Anderem ausmacht, nämlich über Gegenständlichkeit von etwas Anderem hinausgeht,
nicht mehr etwas Inhaltlich-Bestimmtes. Für sich selbst genommen ist vielmehr
entsprechend auch noch das, was das Bewußtsein als Behauptung oder Urteil
ausmacht, nämlich über das Bewußtsein als »Begriff« hinausgeht, nicht mehr
etwas Inhaltlich-Bestimmtes: »Sein ist [...] kein reales Prädikat« nicht nur in
dem Sinn, daß die Wirklichkeit von etwas Anderem keine zusätzliche Eigenschaft
von ihm ist; »Sein ist [...] kein reales Prädikat« vielmehr entsprechend auch
noch in dem Sinn, daß dem »Begriff« von etwas Anderem kein weiterer »Begriff«
von ihm hinzugefügt wird, wenn es dann auch noch als wirklich hingestellt wird.
Im
Zusammenhang mit
Wirklichkeit als Dreidimensionalität
944
jedoch läßt dieses zweifach Negative
jetzt zum ersten Mal durch das entsprechend Positive sich ersetzen.
Denn was die Objektseite betrifft, so
ist tatsächlich diese dritte Dimension als Dimension der Wirklichkeit von etwas
keine Eigenschaft von etwas. Sie ist nämlich weder eine Eigenschaft von etwas
Dreidimensionalem, als das etwas Zweidimensionales hingestellt wird, noch auch
eine Eigenschaft von etwas Zweidimensionalem, das als etwas Dreidimensionales
hingestellt wird. Kann doch keinem Zweifel unterliegen: Etwas Dreidimensionales
dreidimensional zu nennen, wäre tautologisch, also analytisch, nämlich
analytisch wahr, und etwas Zweidimensionales dreidimensional zu nennen, wäre
widersprüchlich, also gleichfalls analytisch, nämlich analytisch falsch.
Dagegen bildet eine Eigenschaft von etwas ursprünglich gerade ein synthetisches
Verhältnis zu dem Etwas, dessen Eigenschaft sie ist. Und so ist eben auch
gerade umgekehrt das Zweidimensionale einer Fläche oder Eindimensionale einer
Linie in ihr oder Nulldimensionale eines Punktes in ihr eine Eigenschaft von
etwas Dreidimensionalem, wenn die dritte Dimension sich dabei, wie synthetisch
hingestellt, auch faktisch einstellt, worin Empirie geradezu besteht. Denn über
dieses Zweidimensionale oder Eindimensionale oder Nulldimensionale noch hinaus
tritt dann synthetisch-faktisch eben auch die dritte Dimension mit auf. Mit ihr
zusammen bilden sie denn auch synthetisch-faktisch etwas Dreidimensionales, das
durch sie als Eigenschaften an ihm etwas Inhaltlich-Bestimmtes ist: zum
Beispiel ein durch Oberflächen oder Kanten oder Ecken inhaltlich-bestimmter
dreidimensionaler Körper. Kann doch auch erst in einem empirischen Objekt - das
als ein dreidimensionales nicht beharren muß, um etwas Wirklich-Anderes zu
sein, und deshalb auch ein Feld sein kann - dieses Verhältnis von Substanz und
Akzidens oder von Ding und Eigenschaft entspringen. Seinen Ursprung haben kann
es nämlich erst als das Verhältnis zwischen Drei- und Zweidimensionalem oder
Drei-und Eindimensionalem oder Drei- und Nulldimensionalem in einem empirischen
Objekt, und nicht etwa bereits als fix- und fertige »Kategorie« in einem
nichtempirischen Subjekt. Entsprechend ist es auch schlechthin absurd, die
Wirklichkeit oder die Substanziali-tät als Dreidimensionalität von etwas davon
abhängig zu machen, daß die dritte Dimension als Dimension der Wirklichkeit
oder der Substanzialität desselben auch als solche selbst noch etwas Inhalt-
945
lich-Bestimmtes sei. Denn diese ist und
bleibt als solche selbst gerade etwas Inhaltsloses und entsprechend auch das
Nichtempirische an jeglichem Empirischen, das auf das Nichtempirische von
Subjektivität als apriorischer Intentionalität zurückgeht, weil es nur
synthetisch-faktischer Erfolg derselben sein kann. Auch nur darin nämlich kann
dieser Erfolg bestehen, etwas zu verwirklichen, was inhaltlich-bestimmt schon
ist, nicht etwa darin, inhaltlich erst zu bestimmen, was schon wirklich wäre.
Und was die Subjektseite betrifft, so
ist dann das entsprechende Bewußtsein auch tatsächlich kein »Begriff«. Es ist
vielmehr Bewußtsein als Behauptung oder Urteil, das über Bewußtsein als
»Begriff« synthetisch-faktisch ebenso hinausgeht, wie die dritte Dimension
synthetisch-faktisch auch über das Zweidimensionale oder Eindimensionale in ihm
oder Nulldimensionale in ihm noch hinausgeht. Über das Bewußtsein als »Begriff«
geht nämlich das Bewußtsein als Behauptung oder Urteil in der Tat hinaus, weil
es als solches dann auch noch intentional thematisiert, das heißt: als wirklich
hinstellt, was es als »Begriff« nur inhaltlich-bestimmt vergegenständlicht. Und
tatsächlich ist durch bloße Bildung von Bewußtsein als »Begriff« von etwas auch
noch nichts behauptet, nichts geurteilt: Wird Bewußtsein als »Begriff« auch nur
gebildet, um es weiter zum Bewußtsein als Behauptung oder Urteil noch zu
bilden, so ist beides doch vergleichbar unterschiedlich wie auch etwas
Dreidimensionales und das Zweidimensionale jener zweiten Fläche, das
desgleichen nur erzeugt wird, um es weiter zum entsprechend Dreidimensionalen
zu erzeugen18. Was im Unterschied zu dem Bewußtsein als »Begriff« dann das
Bewußtsein als Behauptung oder Urteil ausmacht, geht denn auch über das
Inhaltlich-Bestimmte von Bewußtsein als »Begriff« - nach rückwärts gleichsam -
ebenso hinaus, wie jene dritte Dimension - nach vorwärts gleichsam - über jenes
Inhaltlich-Bestimmte jener zweidimensio-
18 Was Kant nur behauptet, wird dadurch
auch noch begründet: »Von diesen Begriffen kann nun der Verstand keinen anderen
Gebrauch machen, als daß er dadurch urteilt« (A 68 B 93, vgl. A 69 B 94). Daß
er dadurch nicht nur urteilen, sondern zum Beispiel auch genausogut bloß fragen
kann, ist dagegen kein Einwand. Eine Frage nämlich setzt ein Urteil immer schon
voraus, weil sie die Aufforderung zu ihm ist (vgl. G. Prauss 2000 a). Und als
vergleichbar grundlegend erweisen dürfte sich ein Urteil auch für alle ändern
sogenannten »Sprechakte«.
946
nalen zweiten Fläche noch hinausgeht.
Für sich selbst genommen ist und bleibt entsprechend auch nicht nur die dritte
Dimension, die im Erfolgsfall auftritt und im Mißerfolgsfall ausbleibt, etwas
Inhaltsloses. Für sich selbst genommen ist und bleibt dann vielmehr auch noch
das, was das Bewußtsein als Behauptung oder Urteil ausmacht und im Mißerfolgsfall
ebenso wie im Erfolgsfall auftritt, etwas Inhaltsloses. Denn der Wirklichkeit
als Dreidimen-sionalität von etwas auf der Seite des Objekts entspricht dann
auf der Seite des Subjekts, etwas als dreidimensional oder als wirklich
hinzustellen. Und dies ist eben das, was über das Bewußtsein als »Begriff«
hinaus dann auch noch das Bewußtsein als Behauptung oder Urteil ausmacht, wozu
sich das Selbstbewußtsein von der Selbstausdehnung jenes Punktes selbst zuletzt
noch bildet. Unausweichlich also ist, daß solches Selbstbewußtsein des Subjekts
sich letztlich auch nur noch als etwas Inhaltsloses bilden kann, so daß
entsprechend auch die dritte Dimension als Dimension der Wirklichkeit des
Objekts nur noch etwas Inhaltsloses bilden kann. Denn das ergibt sich systematisch
zwingend daraus, wie allein es innerhalb eines Subjekts, das Selbstbewußtsein
einer Selbstausdehnung eines Punktes ist, zu einem Inhalt innerhalb desselben
kommen kann.
Durch seine Selbstausdehnung nämlich
kann ein solcher Punkt sich einen Inhalt nur in solche Ausdehnung hinein selbst
zuziehen, die er »innerhalb von sich« besitzt: sei es nur »innerhalb von sich«,
wie die der Zeit, sei es noch mindestens auch »innerhalb von sich«, wie die des
Zeit-Raums. Dadurch nämlich tritt in jedem Fall derselbe Inhalt ebenso als
Inhalt solcher Ausdehnung wie auch als Inhalt solchen Punktes auf. Tut er das
doch im ersten Fall nur als ein Inhalt von »Gefühl«, im zweiten Fall jedoch
auch als ein Inhalt von »Begriff« und »Anschauung«, weil in Gestalt von Raum
auch außerhalb von Punkt, und damit vor und für Punkt, weil auch innerhalb von
Punkt. Nur so ist ja in jedem Fall derselbe Inhalt jeweils ein bewußter,
nämlich als ein Punkt bewußt begleitend und als eine Ausdehnung bewußt
begleitet. Und so bildet sich im ersten Fall ein reines Selbstbewußtsein und im
zweiten Fall ein Selbstbewußtsein, das auch noch ein Fremdbewußtsein ist, indem
es auch noch ein Bewußtsein der Vergegenständlichung von etwas Anderem ist.
Denn nur, soweit der Punkt dabei die Ausdehnung als punktuelle, sprich: als
zeitliche, noch mindestens auch »inner-
947
halb von sich« besitzt, wie die von
Raum als Zeit-Raum, tritt dann Inhalt so wie innerhalb von Ausdehnung auch
innerhalb von Punkt noch auf, und auch nur so noch als bewußter. Dies jedoch
kann vorwärts, nämlich nach der Seite des Objekts hin, eben nur bis
einschließlich von jener zweiten Fläche noch der Fall sein, deren Ausdehnung
als die bewußt begleitete dann eben »Anschauung« ist. Und entsprechend kann
dies rückwärts, nämlich nach der Seite des Subjekts hin, eben nur bis
einschließlich von diesem Punkt der Fall sein, wie er als bewußt begleitender
dann der »Begriff« zu ihr ist.
Nicht jedoch kann dies etwa auch noch
bei jener dritten Dimension der Fall sein, deren Ausdehnung ja keine zeitliche
und so auch keine punktuelle Ausdehnung mehr ist. Denn sie ist dadurch keine,
die der Punkt noch mindestens auch »innerhalb von sich« besitzt, sondern gerade
eine, die der Punkt nur »außerhalb von sich« besitzt. Entsprechend kann dies
nicht etwa auch noch bei diesem Punkt der Fall sein, der dann umgekehrt auch
seinerseits gerade einen bildet, der nur »außerhalb von dieser dritten
Dimension« ist. Und das ist er eben als der Punkt des Urteils oder der
Behauptung, der über den Punkt als den »Begriff« hinausgeht. Tut das dieser
selbe Punkt doch auch gerade in dem Sinn, daß er sich jetzt nicht mehr nur zu
der Ausdehnung verhält, die er noch mindestens auch »innerhalb von sich«
besitzt, wie als »Begriff«. Vielmehr verhält er sich als Urteil oder als
Behauptung jetzt auch noch zu einer Ausdehnung, die er nur »außerhalb von sich«
besitzt, wenn sie sich, wie synthetisch durch ihn hingestellt, auch faktisch
für ihn einstellt: als Erfolg von ihm, der ihn auf solche Weise intendiert. Und
so ist eben auch noch systematisch hergeleitet, daß wie jene dritte Dimension
als solche selbst auch dieser Punkt als solcher selbst: als der des Urteils
oder der Behauptung, keinen Inhalt haben kann.
d) Fremderkenntnis
Dann aber wird es auch noch auf der
Seite des Subjekts erst einmal problematisch, wie Behauptung oder Urteil
überhaupt Bewußtsein bilden können: so wie es schon auf der Seite des Objekts
erst einmal problematisch wurde, wie ein Dreidimensionales überhaupt etwas
Bewußtes bilden könne. Denn genauso wie die Möglichkeit
948
des Auftretens von Inhalt ist und
bleibt ja auch die Möglichkeit der Bildung von Bewußtsein und Bewußtem
grundsätzlich gebunden an jenes Formale, daß im Rahmen einer Selbstausdehnung
eines Punktes dieser Punkt als ein bewußt begleitender und eine Ausdehnung als
die durch ihn bewußt begleitete sich bildet. Und das heißt: Gebunden ist und
bleibt dies alles letztlich daran, daß die Ausdehnung dabei grundsätzlich
zeitliche und somit punktuelle ist, die dieser Punkt noch mindestens auch
»innerhalb von sich« besitzt, so daß Bewußtsein auch grundsätzlich
Zeitbewußtsein als das Selbstbewußtsein dieses Punktes von sich selber ist und
bleibt. Und das ist eben auch bis einschließlich von seinem Raum-Bewußtsein als
Zetf-Raum-Bewußtsein in der Tat der Fall, weil dieser Punkt dieses Bewußtsein,
nämlich auch noch dieses Fremdbewußtsein der Vergegenständlichung von etwas
Anderem als sich, ja in der Tat nur ist, indem er dabei grundsätzlich ein
Zeitbewußtsein als ein Selbstbewußtsein von sich ist.
Das ist er nämlich nur, weil er dabei
genau so weit wie Ranm-auch Zez£-Bewußtsein ist. Doch ist er dann genau so
weit, wie er dabei auch Raum-Bewußtsein ist, Bewußtsein nicht allein von sich,
sondern auch noch von Anderem als sich, wenngleich in jeweils grundsätzlich
verschiedenem Sinn. Denn dieses Andere wird ihm dadurch auch schon
gegenständlich, während er sich selbst dadurch noch überhaupt nicht
gegenständlich wird: genausowenig wie noch nicht durch bloßes Zeit- als bloßes
Selbstbewußtsein. Ist doch an ihm selbst als Punkt auch dabei nach wie vor
nichts räumlich, sondern alles nach wie vor nur zeitlich: eben Nacheinander.
Denn Zugleich als Raum-Anteil an diesem Zeit-Raum ist dabei ja nur die Form für
etwas Anderes als diesen Punkt, und nicht etwa die Form von diesem Punkt. Das
wäre nämlich als Zugleich von Nacheinander widersprüchlich, während
Nacheinander von Zugleich als Zeit-Raum widerspruchsfrei ist. Vielmehr ist
dieses Punktes eigene Ausdehnung auch dabei nach wie vor nur die der Zeit als
Ausdehnung, die er nur »innerhalb von sich« besitzt. Dagegen ist die Ausdehnung
von Raum, obwohl der Punkt sie als die Ausdehnung von Zeit-Raum auch noch immer
»innerhalb von sich« besitzt, durchaus nicht seine eigene. Besitzt er sie doch
als die Ausdehnung von Zeit-Raum auch schon immer »außerhalb von sich«, wodurch
er sie dann eben immer nur noch als die Vorwärtsform für etwas Anderes als sich
in sich besitzt, so
949
daß er sie dadurch dann eben niemals
mehr auch als die Rückwärtsform von sich in sich besitzt. Bewußtsein von sich
selbst ist dieser Punkt daher auch nach wie vor nur als Bewußtsein von sich
selbst als Zeit. Jedoch umfaßt jetzt dieses Zeit- als Selbstbewußtsein eben
auch noch Raum- als Fremdbewußtsein, so daß als Zeit-Raum-Bewußtscin dieser
Punkt jetzt einheitlich und widerspruchsfrei Selbst- und Fremdbewußtsein ist.
Denn dadurch wird bewußt für ihn, im Sinn von gegenständlich für ihn, eben auch
nur etwas Anderes als er im Sinn von etwas Fremdbewußtem, während er als etwas
Selbstbewußtes sich dabei auch nach wie vor ungegenständlich bleibt.
Auf diese Weise aber wird es in der Tat
erst einmal zum Problem, wie dann auch noch Behauptung oder Urteil als
Bewußtsein möglich werden könnte. Müßte doch Behauptung oder Urteil dann auch
noch als weiteres Frew^bewußtsein möglich werden können, das auch seinerseits
noch als -bewußtsein aufzutreten überhaupt nur dann vermöchte, wenn sich jenes
Selbstbewußtsein selber auch zu ihm noch weiterbilden könnte: auch noch über
jenes erste Fremdbewußtsein als »Begriff« hinaus. Ein FrewJbewußtsein nämlich
ist Bewußtsein als Behauptung oder Urteil ja auch in der Tat nicht nur als
Fremdbewußtsein der Vergegenständlichung von etwas Anderem, wie das Bewußtsein
als »Begriff«, sondern auch darüber hinaus noch weiterhin als Fremdbewußtsein
der Verwirklichung von etwas Gegenständlich-Anderem zu etwas Wirklich-Anderem.
Doch etwas Wirklich-Anderes ist etwas Gegenständlich-Anderes nur dadurch, daß
es etwas Dreidimensionales ist, und somit nur durch seine dritte Dimension als
Ausdehnung, die keine punktuelle und mithin auch keine zeitliche mehr ist und
sonach nur noch räumliche. Als solche aber ist sie dann auch keine mehr, die
jener Punkt noch mindestens auch »innerhalb von sich« besitzt, wie die von Raum
als Zeit-Raum, sondern wenn, dann auch nur »außerhalb von sich« besitzt. Und
damit ist dann eben auch erst einmal problematisch, wie der Punkt als jenes
Selbstbewußtsein seiner Selbstausdehnung es vermag, ein Fremdbewußtsein auch
noch von der Ausdehnung, die er nur »außerhalb von sich« besitzt, zu bilden.
Denn als einem grundsätzlichen
Selbstbewußtsein ist ihm ein Bewußtsein als ein fremdbewußtsein doch erst
einmal nur von solcher Ausdehnung zu bilden möglich, welche er noch mindestens
950
auch »innerhalb von sich« besitzt.
Genau entsprechend zu der Problematik auf der Seite des Objekts, wie auch noch
etwas Dreidimensionales überhaupt etwas Bewußtes sein kann, stellt sich somit
auf der Seite des Subjekts die Problematik, wie denn das Verhältnis jenes
Punktes auch zu etwas Dreidimensionalem überhaupt noch ein Verhältnis des Bewußtseins
von ihm sein kann. Möglich ist das nämlich auf der Seite des Objekts nur
dadurch, daß synthetisch-faktisch jene letzte punktuelle Ausdehnung von jener
zweiten Fläche eine Eigenschaft von etwas Dreidimensionalem wird und damit in
es eingeht, wenn die dritte Dimension desselben über sie hinausgeht. Auch nur
dadurch nämlich wird dann das Bewußtsein, wie es als »Begriff« die Ausdehnung
von dieser Fläche als die »Anschauung« bewußt begleitet, auch noch ein
Bewußtsein von dem Dreidimensionalen, weil es dadurch dann synthetischfaktisch
auch noch dessen dritte Dimension bewußt begleitet, wenn sich diese, wie
synthetisch durch dieses Bewußtsem hingestellt, auch faktisch für es einstellt.
Denn intentional thematisiert wird dadurch ja in jedem Fall ausschließlich
diese dritte Dimension, die somit auch, wenn sie sich nicht einstellt, dadurch
intentional thematisiert und so bewußt ist. Auf der Seite des Subjekts kann es
daher entsprechend auch nur dadurch zu diesem Bewußtsein kommen, daß jenes
Bewußtsein als »Begriff« dann in dieses Bewußtsein als Behauptung oder Urteil
eingeht, wenn das letztere über das erstere hinausgeht. Und so kann auch
überhaupt nur durch das erstere das letztere dann ein Bewußtsein der
Verwirklichung von Dreidimensionalem als dem Wirklich-Anderen werden, nämlich
nur von dem, wovon das erstere schon immer das Bewußtsein der
Vergegenständlichung zu etwas Gegenständlich-Anderem durch jenes
Zweidimensionale jener zweiten Fläche ist.
Nur eben mit dem grundsätzlichen
Unterschied, daß auf der Seite des Subjekts dieses Bewußtsein als Behauptung
oder Urteil über das Bewußtsein als »Begriff« in jedem Fall hinausgeht und
mithin auch das Bewußtsein als »Begriff« in jedem Fall in das Bewußtsein als
Behauptung oder Urteil eingeht. Wohingegen auf der Seite des Objekts die dritte
Dimension gerade nicht in jedem Fall hinausgeht über jenes Zweidimensionale
jener zweiten Fläche und so auch die letztere gerade nicht in jedem Fall als
eine Eigenschaft in etwas Dreidimensionales eingeht. Denn im Mißerfolgsfall tut
sie das gerade nicht, sondern nur im Erfolgsfall. Wohingegen
951
auf der Seite des Subjekts das
dementsprechende Bewußtsein als »Begriff« dabei in jedem Fall in das Bewußtsein
als Behauptung oder Urteil eingehen muß, weil das Bewußtsein als Behauptung
oder Urteil über das Bewußtsein als »Begriff« dabei in jedem Fall hinausgehen
muß, da es als damit nunmehr in sich vollständige Intention in jedem Fall
ergehen muß: im Mißerfolgsfall ebenso wie im Erfolgsfall.
Deren grundsätzlichen Unterschied gilt
es darum auch auf der Seite des Subjekts noch festzuhalten, auch wenn er hier
keineswegs der Unterschied von »Wahrheit« oder »Falschheit« als der angeblichen
Eigenschaft einer Behauptung oder eines Urteils ist. Daß derlei sich bis heute
noch nicht definieren läßt, liegt nämlich nur daran, daß derlei nur eine
Ersatzerfindung des naiven Realisten ist, weil dieser Unterschied vielmehr nur
einer von Erfolg als Wirklichkeit und Mißerfolg als Unwirklichkeit auf der
Seite des Objekts ist. Dem naiven Realisten aber kann das nur zum horror vacui
gereichen, weshalb er das auf die Seite des Subjekts verlegen muß, weil er
dogmatisch lauter Wirklichkeit benötigt. Diese aber muß er sich auf Seiten des
Subjekts dann eben auch erfinden, so daß er sich diese hier auch nicht erklären
kann. Muß doch auch in der Tat diese erfundene Wirklichkeit von »Wahrheit« oder
»Falschheit« unerklärbar bleiben, die als »Übereinstimmung« oder
»Nichtübereinstimmung« mit dem Objekt angeblich eine Eigenschaft des Urteils
oder der Behauptung über das Objekt sei, dessen Wirklichkeit dafür auch
angeblich schon immer vorgegeben sei. Vielmehr kann auf der Seite des Subjekts
der grundsätzliche Unterschied dazwischen nur ein gänzlich anderer sein. Und
der ergibt sich Ihnen erst, wenn Sie zunächst einmal sich voll vor Augen
führen, was genau hier als notwendig hergeleitet wurde.
Überhaupt nur durch Bewußtsein als
»Begriff«, so hatte sich ergeben, kann Bewußtsein als Behauptung oder Urteil
auch noch seinerseits Bewußtsein bilden, so daß ersteres, weil letzteres in
jedem Fall noch über es hinausgehen muß, in letzteres in jedem Fall auch
eingehen muß. Was damit hergeleitet wird, ist nämlich nichts geringeres als die
Struktur, die jeder Fall eines elementaren und ursprünglichen Bewußtseins als
Behauptung oder Urteil über einen Gegenstand besitzen muß, das als Bewußtsein
einer »Wahrnehmung« von einem Objekt in der Außenwelt entspringt. Das Urteil
oder die Behauptung als die Form von solchem Wahrnehmungs-
952
Bewußtsein kann danach grundsätzlich
nur eine Struktur annehmen wie »Dies ist ein Baum« und »Dies ist rund« und
»Dies ist rot« als die einer elementaren »Prädikation«. Als ein Bewußtsein
nämlich tritt sie auf, indem jener »Begriff« zum Urteil oder zur Behauptung
dadurch wird, daß er zum »Prädikator« innerhalb von einer »Prädikation« wird,
die über ihn hinaus nur noch den »Indikator« und die »Kopula« enthält: über ein
»...rot« oder ein »...rund« oder ein »... Baum« hinaus nur noch ein »Dies ...«
und »... ist...« oder »...ist ein...«. Und in der Tat kann keineswegs über das
Inhaltliche eines solchen »Prädikators« noch hinaus dann auch durch einen
solchen »Indikator« oder eine solche »Kopula« noch etwas weiteres Inhaltliches
mit hinzukommen, weil sie vielmehr, gleichviel mit welchem »Prädikator« sie
verbunden sind, von immer gleichem inhaltslosem Sinn sind. Denn das
Inhaltliche, das ein Urteil von der zweiten Stufe des »Begriffes« her hat,
bleibt deswegen ganz in letzterem als »Prädikator«. Durch den »Indikator« wird
es von der zweiten Stufe her nur aw/gegriffen, um es in die dritte Stufe hin
nur «'«zubringen als den Gegenstand jenes »Begriffes«. Und von daher ist es
auch gerade jener Gegenstand als jenes Inhaltliche, worauf dieses Urteil durch
den selber inhaltslosen »Indikator« sich bezieht, um jenen Gegenstand als jenes
Inhaltliche dann als wirklich hinzustellen. Daß im Unterschied zum Inhaltlichen
seines »Prädikators« als eines »Begriffes« dieses Urteil selbst ansonsten nur
noch etwas Inhaltsloses sein kann, wie schon hergeleitet, kommt daher in ihm
als solcher »Prädikation« auch zum Ausdruck19.
Mit zum Ausdruck aber kommt zugleich
auch das noch weiter Hergeleitete, daß das Bewußtsein, das Behauptung oder
Urteil ist, nur möglich ist durch das Bewußtsein als »Begriff«. Ist als
Bewußtsein eine »Prädikation« doch auch tatsächlich nur durch einen
»Prädikator« als Bewußtsein möglich, zu dem ein Bewußtsein als »Begriff«, wie
etwa »rot« zu »... rot«, nur dadurch wird, daß es im ganzen durch »Dies ist
...« auch zum Bewußtsein »Dies ist rot« noch wird. Der immer gleiche
inhaltslose Sinn von »Dies« und »ist« wird dadurch aber eben nur zum immer
gleichen inhaltslosen Sinn »Dies ist ...«, durch den dann etwas Anderes immer
gleicherweise
19 Vgl. dazu Weiterführendes im §24,
S. J 047f., das hierzu nicht im
Widerspruch steht, sondern nur in neuer Perspektive.
953
inhaltslos nur noch als wirklich
hingestellt oder intentional thematisiert wird. Zu Bewußtein, das als Urteil
oder als Behauptung etwas Anderes nur noch intentional thematisiert oder als
wirklich hinstellt, kann Bewußtein dann jedoch auch in der Tat nur dadurch
werden, daß es als »Begriff«, als der es dann zum »Prädikator« wird, schon
immer ein Bewußtsein ist, dem inhaltlich schon immer etwas Anderes
gegenständlich ist. Sonst könnte nämlich für Bewußtsein gar nicht feststehen,
was denn eigentlich, sprich: welches Andere denn eigentlich zu intendieren oder
zu thematisieren, sprich: als wirklich hinzustellen sei, weil etwas
Inhaltsloses wie »Dies ist...« doch etwas Inhaltliches für Bewußtsein nicht
mehr bilden kann.
Desgleichen aber kommt dann mit zum
Ausdruck, was des weiteren hergeleitet ist, daß nämlich trotzdem erst und nur
noch dieses Andere es ist, was dadurch dann als wirklich hingestellt in dem
Sinn wird, daß es intentional thematisiert wird. Zum entsprechenden Bewußtsein
nämlich wird Behauptung oder Urteil als »Prädikation« durch deren »Indikator«
ebenso wie auch durch deren »Prädikator«. Wird sie dazu durch ein »Dies ...«
doch ebenso wie durch ein » ... rot«, weil sie durch jedes davon sich auch nur
zu diesem Anderen als sich verhält, das sie dann durch ein »... ist...« als
ihre »Kopula« zuletzt auch nur noch hinstellt als ein Wirklich-Anderes als
sich. Und dieses Andere ist etwas Wirklich-Anderes denn auch nur noch als etwas
Dreidimensionales, das allein es ist, wozu sich eine »Prädikation« durch jedes
ihrer Aufbaustücke dann verhält, indem sie ersteres dadurch intentional
thematisiert oder als wirklich hinstellt. Und das heißt: Als wirklich
hingestellt oder intentional thematisiert wird dadurch keineswegs etwa das
Zweidimensionale jener zweiten Fläche oder Eindimensionale einer Linie in ihm
oder Nulldimensionale eines Punktes in ihm, sondern über es hinaus gerade
dieses Dreidimensionale. Wird es dies dadurch doch auch gerade in dem Sinn, daß
solches Zweidimensionale oder Eindimensionale oder Nulldimensionale eine
Eigenschaft von diesem Dreidimensionalen sei, indem das letztere zum Beispiel »
... rot« sei oder » ... rund« sei oder » ... Baum« sei.
Denn schlechthin unmöglich müßte
bleiben, etwas Dreidimensionales gleichsam nackt als wirklich hinzustellen,
nämlich es als etwas ohne etwas Zweidimensionales oder Eindimensionales oder
Nulldimensionales an ihm als die Eigenschaft von ihm zu inten-
954
dieren oder zu thematisieren. Und
tatsächlich ist doch die Verwirklichung von jenem zweiten Zweidimensionalen,
innerhalb von dem sich Eindimensionales oder Nulldimensionales bilden kann,
nichts anderes als der Versuch einer Verwirklichung von solchem
Dreidimensionalen, dem allein er denn auch gilt, und zwar
bewußtseinstheoretisch ebenso wie ontologisch. Denn auch das entsprechende
Bewußtsein ist als Urteil oder als Behauptung ein als wirklich hinstellendes
oder ein intentional thematisierendes Bewußtsein ausschließlich von solchem
Dreidimensionalen. Und das heißt: Gerade nicht ist es dies etwa auch von
solchem Zweidimensionalen oder Eindimensionalen oder Nulldimensionalen, und
zwar einerlei, ob dieses dadurch nun zur Eigenschaft von solchem
Dreidimensionalen faktisch wird, wie im Erfolgsfall, oder faktisch nicht wird,
wie im Mißerfolgsfall. Daß zuletzt auch dies noch unabweislich in »Prädikation«
zum Ausdruck kommt, macht Ihnen schließlich gleicherweise schlagend evident:
Solches Bewußtsein als intentional thematisierendes kann tatsächlich erst und
nur von etwas Dreidimensionalem seinen Ursprung haben, dem dieser
Gesamtzusammenhang jener drei Stufen von Bewußtsein und Bewußtem immer schon
zugrunde liegen muß.
Denn zweifellos muß eine »Prädikation«
durch einen »Prädika-tor« wie durch »... rot« auch ein Bewußtsein davon sein,
was sie dem Dreidimensionalen »präciiziert«, das sie dabei durch einen
»Indikator« und durch eine »Kopula« wie »Dies ...« und »... ist ...«
intentional thematisiert oder als wirklich hinstellt. Ebenso gewiß jedoch kann
sie dieses Bewußtsein davon nicht als ein in diesem Sinn thematisierendes
Bewußtsein davon sein, weil sie vielmehr als letzteres gerade darüber
hinausgeht. Dem entspricht denn auch genau, daß etwas, das thematisiert wird,
sich nicht »prädizieren« läßt, sondern nur etwas, das beim »Prädizieren«
unthematisiert bleibt, doch sehr wohl dabei bewußt ist und mithin gerade
unthematisiert bewußt ist. In einer »Prädikation« kommt denn auch dies noch mit
zum Ausdruck: Was darin durch »... rot« bewußt ist — da es einem »präciiziert«
wird, das darin durch »Dies ...« bewußt wird - ist darin als solches selbst
gerade nicht thematisiert, weil dadurch, daß es »prädiziert« wird, vielmehr das
thematisiert wird, dem es »prädiziert« wird. Und so kann denn auch tatsächlich
»... rot« nur das sein, was darin durch »Dies ...« und »... ist ...«
intentional thematisiert, das heißt, als wirklich hingestellt wird:
955
etwas Dreidimensionales, wie etwa ein
Ding. Doch keineswegs kann »... rot« etwa die Eigenschaft von einem Ding sein,
die ihm dadurch »prädiziert« wird, weil sie eben deshalb nicht bereits durch
»...rot« thematisiert wird, sondern wenn, dann erst durch »... Röte«. Dadurch
aber wird sie nicht nur nicht mehr »prädiziert«, so wie sie es durch » ... rot«
wird, sondern läßt sich prinzipiell auch nicht mehr »prädizieren«. Und das gilt
für jedes Paar von solchen Ausdrücken mit einem und demselben Inhalt, den sie
jeweils unterschiedlich ausdrücken, indem der eine ihn thematisiert, der andere
aber »prädiziert«: wobei es unerheblich bleibt, ob sprachlich in der Tat in
jedem solchen Fall auch die Entsprechungen zu »... Röte« noch gebildet sind,
weil dies nur vom Bedarf abhängt.
Aus dem Gesamtzusammenhang jener drei
Stufen von Bewußtsein und Bewußtem kann dies alles aber eben auch nur so
Zustandekommen. Denn tatsächlich muß, was im Erfolgsfall als die Eigenschaft
von etwas Dreidimensionalem auftritt, als das Zweidimensionale jener zweiten
Fläche oder als das Ein- bzw. Nulldimensionale in ihm immer schon etwas
Bewußtes sein. Muß es dies doch gerade deshalb, weil dadurch ein
Dreidimensionales als ein Anderes dazu auch immer schon bewußt
vergegenständlicht werden muß, damit es dann auch noch als dieses Andere bewußt
verwirklicht werden kann, indem es dann auch noch bewußt als wirklich
hingestellt oder intentional thematisiert wird. Doch etwas Bewußtes kann dann
jenes Zweidimensionale oder Ein- bzw. Nulldimensionale eben nur als etwas
unthematisiert Bewußtes sein, das dabei diesem Dreidimensionalen als etwas
thematisiert Bewußtem nur zugrunde liegen kann, ihm aber auch in jedem Fall
zugrunde liegen muß: im Mißerfolgsfall ebenso wie im Erfolgsfall. Und das
heißt: Auch dann muß jenes unthematisiert bewußte Zweidimensionale usw. diesem
Dreidimensionalen als thematisiert bewußtem noch zugrunde liegen, wenn das
letztere als etwas Wirklich-Anderes ausbleibt, wie im Mißerfolgsfall, und das
erstere mithin auch nicht als eine Eigenschaft an ihm oder von ihm als etwas
Wirklich-Anderem auftritt.
So jedoch wird dann auch hier erst
einmal problematisch, worin dieser Unterschied zwischen Erfolgs- und
Mißerfolgsfall auf der Seite des Subjekts denn eigentlich bestehen soll, wenn
er doch in der angeblichen »Wahrheit« oder »Falschheit« von Bewußtsein als
Behauptung oder Urteil nicht bestehen kann. Denn trotzdem muß
956
er auf der Seite des Subjekts in jedem
Fall in dem Sinn liegen, daß er auf der Seite des Bewußtseins liegt und damit
eben gegenüber dem durch es Bewußten auf der Seite des Objekts. Besteht er hier
doch in dem Unterschied der Wirklichkeit bzw. Unwirklichkeit eines
Gegenständlich-Anderen, dem auch einer auf der Seite des Bewußtseins noch
entsprechen muß, — doch eben nicht entsprechen könnte, wenn hier gar keiner
bestünde. Was denn also ist dann auf der Seite des Bewußtseins unterschiedlich,
je nach dem, ob es als das intentional thematisierende oder als wirklich hinstellende
nun erfolgreich wird oder erfolglos bleibt?
Das sehen Sie, wenn Sie sich weiterhin
vor Augen halten: Jene Ausdehnung des Zweidimensionalen jener zweiten Fläche
ist mit allem innerhalb von sich als punktueller Ausdehnung grundsätzlich etwas
auf der Seite des Bewußtseins oder des Subjekts. Als punktu-elle und sonach als
zeitliche ist sie mit allem innerhalb von sich daher auch etwas stetig Neues:
ganz genauso wie der Punkt, der als bewußt begleitender »Begriff« dabei mit ihr
einhergeht, so daß sie als die durch ihn bewußt begleitete die »Anschauung« zu
ihm ist. Was Sie sich noch fernerhin vor Augen führen müssen und auch können,
ist dann aber nichts geringeres, als daß in einem ganz bestimmten Sinn es im
Erfolgsfall eben damit dann vorbei ist. Denn was als Erfolgsfall vor sich geht,
ist dann eine Verwandlung, die im Vollsinn dieses Wortes auch gleich zweifach
vor sich geht: bewußtseinstheoretisch ebenso wie ontologisch.
Ontologisch nämlich ist es ja gerade
jenes zweite Zweidimensionale mit dem Ein- bzw. Nulldimensionalen in ihm, was
in diesem Fall zu etwas Dreidimensionalem wird und somit auch tatsächlich in es
selbst verwandelt wird, indem das erstere zur Eigenschaft an ihm oder von ihm
wird. Kann es etwas Dreidimensionales doch auch in der Tat nur gleichsam unter
dieser oder jener Eigenschaft daran oder davon als etwas Wirklich-Anderes
geben: unter einer Oberfläche oder einer Oberlinie oder einem Oberpunkt. Denn
dieses Zweidimensionale oder Ein- bzw. Nulldimensionale in ihm ist genau die
Art und Weise, wie sich im Erfolgsfall etwas Dreidimensionales oder
Wirklich-Anderes einstellt, weil es sich als solches selbst auch gar nicht
anders als in dieser Art und Weise einstellen kann. Entsprechend wäre es
unhaltbar, wollten Sie etwa auch eine Oberfläche oder eine Oberlinie oder einen
Oberpunkt als eine Eigenschaft an ihm oder von ihm
957
noch immer im genannten Sinn als etwas
Punktuelles ansehen, weil es etwas Zeitliches in diesem Sinn dann nicht mehr
ist. Denn auch für keines davon läßt sich etwa das Zeit-Raum-Modell oder sogar
das Zeit-Modell noch durchführen, was Ihnen als Kriterium dafür noch in
Erinnerung sein dürfte20. Was hier im Erfolgsfall als Verwandlung vor sich
geht, ist somit nichts geringeres als folgendes: All das verliert dabei die
Form dieses noch Punktuellen und gewinnt dafür die Form des nicht mehr
Punktuellen dieser dritten Dimension von Raum, der nicht mehr Zeit-Raum ist:
forma dat esse rei. Denn mit dieser dritten Dimension als Form zusammen bildet
all das dann gerade etwas Dreidimensionales, nämlich an ihm oder von ihm eine
zweidimensionale oder eindimensionale oder nulldimensionale Eigenschaft. Und
diese Art und Weise der Verwandlung von all dem in etwas Wirklich-Anderes ist
es denn auch, durch die all das »eine neue Beschaffenheit« bekommt: die neue
Form der dritten Dimension, die es zu einem Objekt in der Außenwelt als etwas
Dreidimensionalem macht, an dem oder von dem das Zwei- und Ein- und
Nulldimensionale dann gerade Eigenschaft ist. Dem genau entsprechend ist es ja
auch nur die neue Form, die er bekommt, wodurch aus Marmor etwa eine Statue
entspringt. Und das, was vorher Marmor war, ist dann durch seine neue Form auch
so in eine Statue verwandelt, daß sie dadurch nicht mehr Marmor, sondern
nunmehr marmorn ist bzw. eine marmorne.
Schlechthin unhaltbar wäre es denn auch
zu meinen, im Erfolgsfall müsse zusätzlich zu diesem Dreidimensionalen auf der
Seite des Objekts als etwas Wirklich-Anderem jenes Zweidimensionale oder Ein-
bzw. Nulldimensionale in ihm auf der Seite des Subjekts noch übrig bleiben:
mindestens als das ßewußt-Begleitete der »Anschauung« zu dem »Begriff« als dem
Bewußt-Begleitenden. Das wäre nämlich ebenso unhaltbar wie zu meinen,
zusätzlich zu dieser Statue müsse dieser Marmor, der durch seine neue Form in
sie verwandelt wurde, übrig bleiben; denn er ist ja dadurch in sie eingegangen
und mithin gerade nicht zurückgeblieben. Daran se-
Vgl oben S. 907f.
Wie Kant intuitiv schon richtig sieht
(z.B. A 197 B 242), auch wenn er
diskursiv noch nicht zu einer Herlcitung der Systematik von all dem in
Form von Zeit und Raum gelangt.
958
hen Sie vielmehr, wie grundsätzlich
hier in der Tat ein ontologisch zu beschreibendes Verwirklichungsgeschehen vor
sich geht. Ihm gegenüber muß daher auch ein genau entsprechendes
Bewußtwer-dungsgeschehen vor sich gehen, das denn auch noch
bewußtseinstheoretisch zu beschreiben ist. Und das Entscheidende daran ist, daß
auch hier noch eine, und zwar die genau entsprechende Verwandlung abläuft, die
Kant ebenfalls nicht hergeleitet hat, obwohl er sie ausdrücklich als
Verwandlung anspricht22. Denn durchaus nicht bleibt auf dieser Seite des
Bewußtseins dieses »Anschauliche« etwa übrig, weil vielmehr gerade dieses
»anschauliche« Zweidimensionale oder Ein- bzw. Nulldimensionale das ist, was
dabei verwandelt wird ins »wahrgenommene« Dreidimensionale. Dieses
»Wahrgenommene« wird dadurch nämlich zum Bewußten für die »Wahrnehmung« als das
Bewußtsein, zu dem auch noch das Bewußtsein als »Begriff« verwandelt wird,
indem es auch noch zum Bewußtsein als Behauptung oder Urteil wird. Auch der
»Begriff« bleibt dabei also nicht etwa noch zusätzlich als eigenes Bewußtsein
übrig und zurück.
Infolgedessen geht auf dieser Seite des
Subjekts mit dem Bewußtsein als Behauptung oder Urteil im Erfolgsfall nicht
mehr solches »anschauliche« Zweidimensionale usw. mit einher: wie noch mit dem
Bewußtsein als »Begriff«, solange es noch nicht verwandelt ist in das
Bewußtsein als Behauptung oder Urteil. Denn statt dieses »anschaulichen«
Zweidimensionalen usw. geht mit dem Bewußtsein als Behauptung oder Urteil im
Erfolgsfall vielmehr dieses »wahrgenommene« Dreidimensionale mit einher, in
welches dieses »anschauliche« Zweidimensionale usw. restlos eingegangen ist, so
daß es als die Eigenschaft desselben eben nicht mehr auf der Seite des Subjekts
liegt. Vielmehr liegt es dann zusammen mit dem Dreidimensionalen auf der Seite
des Objekts, wo es als »wahrgenommenes« Wirklich-Anderes der Außenwelt dem
»wahrnehmenden« Subjekt eben gegenüber steht: als das thematisiert Bewußte eben
dem thematisierenden Bewußtsein gegenüber. Auf der Seite des Bewußtseins als
der Seite des Subjekts tritt somit im Erfolgsfall schlechterdings nichts
anderes mehr auf als nur Behauptung oder Urteil, nämlich schlechterdings nichts
22 Vgl. z.B. Bd. 4, S. 297, Z. 36; S.
555, Z. 6f.
959
rnehr von dem, was mit »Begriff«
zusammen gleichfalls noch auf dieser Seite auftrat, weil all das in diesem Fall
vielmehr gerade gegenüber auftritt. Als die Eigenschaft von etwas Dreidimensio-
f
O O
nalem tritt es nämlich innerhalb
desselben auf und somit außerhalb von dem Bewußtsein als Behauptung oder Urteil
über dieses Dreidimensionale: wohingegen jenes Zweidimensionale usw., das als
punktuelle Ausdehnung die durch bewußt begleitenden »Begriff« bewußt begleitete
»Anschauung« war, noch innerhalb dieses Bewußtseins auftrat.
Eben darin liegt denn auch der
eigentliche Unterschied zwischen Erfolgs- und Mißerfolgsfall auf der Seite des
Bewußtseins als der Seite des Subjekts. Denn keineswegs kann gelten, daß etwa
auch noch im Mißerfolgsfall auf der Seite des Bewußtseins schlechterdings
nichts anderes mehr aufträte als nur Behauptung oder Urteil. Bleibt in diesem
Fall das Dreidimensionale als das Wirklich-Andere aus, so heißt das nämlich,
daß in diesem Fall es bei dem Zweidimensionalen usw. bleibt, indem es dabei
nicht verwandelt wird in etwas Dreidimensionales. Dieses Zweidimensionale usw.
bleibt sonach in diesem Fall zurück und damit übrig als die punktuelle
Ausdehnung, die als die »Anschauung« bewußt begleitet war durch den »Begriff«
als den bewußt begleitenden. Zurück und übrig bleibt in diesem Mißerfolgsfall
somit auch das Andere zu beidem, das durch beides immer schon ein
Gegenständlich-Anderes war, wogegen dieses im Erfolgsfall eben in das
Wirklich-Andere eingeht als die Eigenschaft desselben. Nur erfolgt die
Weiterbildung von Bewußtsein als »Begriff« zu dem Bewußtsein als Behauptung
oder Urteil nicht bloß im Erfolgsfall, sondern auch im Mißerfolgsfall: so daß
dieses Zweidimensionale usw. als das Gegenständlich-Andere auch dabei
hingestellt wird als ein Dreidimensionales oder Wirklich-Anderes und somit für
ein Dreidimensionales oder Wirklich-Anderes auch gehalten wird. Und so ist auch
im Mißerfolgsfall das in diesem Sinn thematisiert Bewußte für thematisierendes
Bewußtsein ausschließlich das Dreidimensionale oder Wirklich-Andere, als das
dabei das Zweidimensionale usw. oder Gegenständlich-Andere, wenngleich nicht
hergestellt wird, so doch mindest hingestellt wird.
Was als eigentlicher Unterschied
zwischen Erfolgs- und Mißerfolgsfall auf der Seite des Subjekts besteht, ist
somit etwas, das Sie auf den ersten Blick befremden könnte. Es ergibt sich
nämlich:
960
Ausgerechnet im Erfolgsfall ist dann
die Bewußtseinsseite ärmer und im Mißerfolgsfall reicher, was jedoch seine
Befremdlichkeit für Sie bei näherem Hinsehen verlieren müßte. Im Erfolgsfall
stellt sich nämlich auf der Seite des Objekts das Dreidimensionale als das
Wirklich-Andere synthetisch-faktisch ein. Entsprechend ist die Seite des
Bewußtseins als die Seite des Subjekts in diesem Fall tatsächlich um genau das
ärmer, was dabei von dieser Seite übergeht auf jene Seite, weil es als das
Zweidimensionale usw. eingeht in das Dreidimensionale oder Wirklich-Andere,
indem es in es selbst verwandelt wird. Dagegen bleibt im Mißerfolgsfall auf der
Seite des Objekts das Dreidimensionale als das Wirklich-Andere
synthetisch-faktisch aus. Entsprechend ist die Seite des Bewußtseins als die
Seite des Subjekts in diesem Fall tatsächlich um genau das reicher, was dabei
gerade nicht auf jene Seite übergeht, sondern auf dieser Seite übrigbleibt,
weil es dabei gerade nicht in etwas Dreidimensionales oder Wirklich-Anderes
verwandelt wird.
Nicht zufällig ist es denn auch gerade
dieser in sich reichere Mißerfolgsfall, der als sogenannter »Irrtum« in der
»Wahrnehmung« seit jeher schon das Eingangstor in das daran beteiligte Subjekt
als das Bewußtsein öffnet: analytisch bis hinauf zu dessen Ursprung. Und
entsprechend ist es auch kein Zufall, daß darum auch nur herab von dessen
Ursprung dann synthetisch eine Herleitung von all dem möglich wird: nur aus der
Selbstausdehnung jenes Punktes (1) zu der Ausdehnung von Zeit und (2) zu der
Ausdehnung von Zeit-Raum und zuletzt noch (3) zu der Ausdehnung von Raum, wie
er als dreidimensionaler erstmals nicht mehr Zeit-Raum und mithin auch nicht
mehr Subjekt, sondern Objekt ist. Daß damit auch noch die entsprechend in sich
dreistufige Systematik von Bewußtsein und Bewußtem hergeleitet ist, ersehen Sie
im Rückblick daraus: Jede solche Selbstausdehnung ist die eines und desselben
Punktes, der gleichwohl zu so verschiedener Ausdehnung sich ausdehnt und sie
dabei auch bewußt begleitet. Bei dem Punkt eines »Gefühls« und bei dem Punkt
eines »Begriffs« und bei dem Punkt einer Behauptung oder eines Urteils handelt
es sich nämlich keineswegs etwa um Punkte, die in dem Sinn unterschiedlich
wären, daß wir sie als individuell verschiedene und so als drei zu zählen
hätten. Vielmehr handelt es sich dabei immer wieder nur um einen und denselben
Punkt, der jeweils unterschiedlich nur insofern ist, als er sich jeweils
unterschiedlich zu der Ausdehnung
961
verhält, die ein je unterschiedliches
Ergebnis seiner Selbstausdehnung ist.
Denn auch nur so entspringt dann dieser
eine Punkt auch noch als ein Bewußtsein, nämlich als ein Punkt, der deshalb,
weil er seine ursprüngliche Ausdehnung zu Zeit bewußt begleiten muß, dann auch
noch jede weitere solche Ausdehnung bewußt begleiten muß: auch über seine
Ausdehnung zu Zeit hinaus noch seine Ausdehnung zu Zeit-Raum sowie schließlich
auch noch seine Ausdehnung zu bloßem Raum als dreidimensionalem. Denn zumindest
intendiert ja dieser eine Punkt zuletzt, auch solche noch durch seine
Selbstausdehnung auszudehnen, dadurch nämlich, daß er sich zumindest noch zum
Zweidimensionalen jener zweiten Fläche selber ausdehnt, um dadurch ein
Dreidimensionales auszudehnen. Nur aus diesem Grund wird nämlich im Erfolgsfall
jenes Zweidimensionale dann mit allem innerhalb von sich zur Eigenschaft an
diesem Dreidimensionalen.
Ein Bewußtsein bildet dieser eine Punkt
darum auch von der ersten Stufe her und bis zur dritten Stufe hin als
grundsätzliches Selbstbewußtsein, das als grundsätzliches Zeitbcwußtsein auch
noch zum Zeit-Raum-Bewußtsein und zuletzt auch noch zum reinen Raum-Bewußtsein
wird. Zugrunde liegt es als ein grundsätzliches Selbstbewußtsein oder
Zeitbewußtsein also nicht nur dem Zeit-Raum-Bewußtsein als dem Fremdbewußtsein
der Vergegenständlichung von etwas Anderem. Zugrunde liegt es als ein solches
dann vielmehr auch noch dem reinen Raum-Bewußtsein als dem Fremdbewußtsein der
Verwirklichung von etwas Gegenständlich-Anderem zu etwas Dreidimensionalem oder
Wirklich-Anderem. Erst einmal fraglich war es deshalb, wie auch noch von diesem
ein Bewußtsein möglich sei, wenn doch Bewußtsein grundsätzlich ein
Selbstbewußtsein als ein Zeitbewußtsein ist, die Ausdehnung von etwas
Dreidimensionalem als dem Wirklich-Anderen dagegen nicht mehr die von Zeit ist,
sondern nur noch die von reinem Raum ist. Denn als erstmals nicht mehr
punktuelle Ausdehnung ist die von dreidimensionalem Raum ja eine Ausdehnung,
die dieser eine Punkt nur »außerhalb von sich« besitzt. Daß ihm auch noch von
solchem Dreidimensionalen ein Bewußtsein möglich wird, bedeutet deshalb, daß er
es auch nur gerade noch soeben als das Äußerste an Grenzfall von Bewußtsein
bilden kann.
962
Denn ein Bewußtsein als Behauptung oder
Urteil ist es einerseits ja in der Tat als grundsätzliches Selbstbewußtsein
oder Zeitbewußtsein dieses einen Punktes, weil er grundsätzlich ein Zeit-Punkt
als ein stetig neuer ist und bleibt. Und das wird Ihnen hier sogar besonders
klar, weil im Erfolgsfall ja mit dieser Zeit von diesem Punkt jetzt nicht mehr
jener Raum als Zeit-Raum mitein-hergeht wie noch mit dem Punkt als dem
»Begriff«. In diesem Fall ist nämlich jener Raum in diesen dreidimensionalen
Raum von einem wirklich-anderen Objekt verwandelt, das dem Subjekt als dem
Selbstbewußtsein oder Zeitbewußtsein dieses Punktes in Gestalt von Urteil oder
von Behauptung jeweils gegenübersteht. Entsprechend ist ja auch jenes
Bewußtsein als »Begriff« nunmehr verwandelt in dieses Bewußtsein als Behauptung
oder Urteil. Daß dann dieses anderseits ein Fremdbewußtsein als ein reines
Raumbewußtsein ist, nämlich Bewußtsein vom Objekt als etwas Dreidimensionalem
oder Wirklich-Anderem, wird denn auch überhaupt nur dadurch möglich, daß es ein
Bewußtsein vom Objekt als einem Gegenständlich-Anderen schon immer war und auch
noch weiter bleibt: von ihm als jenem Zweidimensionalen usw. Denn bewußt im
Sinn von gegenständlich ist diesem Bewußtsein das Objekt als etwas Anderes ja
auch noch, wenn es über dieses Gegenständlich-Andere hinaus auch noch ein
Wirklich-Anderes ist, wie als etwas Dreidimensionales im Erfolgsfall. Auch noch
als ein Wirklich-Anderes bewußt im Sinn von gegenständlich kann ihm dieses
Dreidimensionale dann jedoch nicht zufälligerweise immer nur als dasjenige
sein, das jenes Zweidimensionale usw. als die Eigenschaft von sich besitzt, und
niemals etwa auch noch darüber hinaus als dieses Dreidimensionale an und für
sich selbst. Denn seine Dreidimensionalität besitzt es eben nicht noch
zusätzlich als seine Eigenschaft, sondern als seine Wirklichkeit, die keine
weitere Eigenschaft mehr ist, wie schon erwähnt. Durch seine dritte Dimension
ist es als etwas Dreidimensionales eben nur noch wirklich, aber nicht als
solches selbst auch seinerseits noch eigens gegenständlich, wie etwa, als ob es
auch noch so etwas wie eine »dreidimensionale Eigenschaft« besäße23. Vielmehr
ist es letzteres
23 Denn als angebliche
»dreidimensionale« wäre sie statt eine »Eigenschaft« an ihm oder von ihm vielmehr
ein Teil an ihm oder von ihm. Der aber ist statt eine Eigenschaft vielmehr nur
etwas Dreidimensionales ge-
963
dann nur gerade noch soeben durch das
Zweidimensionale oder Eindimensionale oder Nulldimensionale einer Eigenschaft
von sich, die es dann aber auch nur noch als eine an sich oder in sich als dem
Dreidimensionalen haben kann.
Thematisiert bewußt wird dabei also in
der Tat ausschließlich dieses Dreidimensionale als das Wirklich-Andere, auch
wenn es dies ausschließlich durch das Zweidimensionale oder Eindimensionale
oder Nulldimensionale seiner Eigenschaft wird. Zwar ist die dabei auch
ihrerseits bewußt, doch keineswegs auch ihrerseits thematisiert, sondern ist
ihrerseits vielmehr nur unthematisiert bewußt. Und so ist eben erst und nur als
dieses Fremdbewußtsein der Verwirklichung von etwas Anderem - und bei Erfolg:
der Wirklichkeit von diesem Anderen - jenes in sich dreistufige
Selbstbewußtsein ein thematisierendes Bewußtsein. Keineswegs ist es dies etwa
auch bereits von irgendetwas, das ihm vordem schon bewußt ist: weder von bzw.
als »Gefühl«, noch von bzw. als »Begriff« und »Anschauung« des
Gegenständlich-Anderen, noch von bzw. als Behauptung oder Urteil selbst.
Vielmehr ist es dies erst und nur als dieses in sich dreistufige Selbst- und
Fremdbewußtsein wie auch erst und nur von dem durch es intentional
thematisiert-bewußten Wirklich-Anderen. Und einerlei, ob letzteres dies im
Erfolgsfall nun tatsächlich ist oder im Mißerfolgsfall nun tatsächlich nicht
ist: Das als wirklich mindest hingestellte und daher für wirklich mindest auch
gehaltene Andere ist es in jedem Fall in dem Sinn, daß es etwas
Dreidimensionales sei mit etwas Zweidimensionalem oder Eindimensionalem oder
Nulldimensio-nalem als der Eigenschaft desselben. Denn sogar auch noch bei
anhaltend-zusammenhängendem Erfolg als anhaltend-zusammenhängender
Verwirklichung von etwas Dreidimensionalem kann es
genüber anderem Dreidimensionalen,
womit auch sein Unterschied zur Eigenschaft jetzt hergeleitet wäre: mit
Empfehlung an die neumodische, doch geschichtsvergessene und
sachlich-systematisch unhaltbare Theorie der »Tropen« (vgl. C. Friebe 2004 a).
Teilen läßt sich etwas Dreidimensionales deshalb auch nicht zufällig nur so,
daß Teile, die dadurch entspringen, immer wieder dreidimensionale Teile sind, und
nicht etwa auch so noch, daß als Teile auch noch seine Oberflächen oder
Oberlinien oder Oberpunkte sich ergeben könnten. Als die Eigenschaften des
Geteilten können diese durch die Teilung vielmehr nur vergehen und stattdessen
nur entsprechend neue Eigenschaften an dein jeweiligen Teil entstehen (vgl. C.
Friebe 2004 b), was jetzt ebenfalls noch hergeleitet ist.
964
immer nur durch weitere solche
zweidunensionale oder eindimensionale oder nulldimensionale Eigenschaften als
das Wirklich-Andere zum Thema für thematisierendes Bewußtsein werden, das es
etwa »von verschiedenen Seiten her« zum Thema macht. Doch niemals kann es dies
dabei etwa auch zusätzlich noch seiner dritten Dimension nach werden, weil
vielmehr gerade diese und nur diese seine dritte Dimension als seine
Wirklichkeit es ist, was durch das Zweidimensionale oder Eindimensionale oder
Nulldimensionale jener Eigenschaft an ihr zum Thema wird und auch nur dadurch
werden kann24.
Es bildet somit jedes solche
Dreidimensionale jeweils auch gerade unaufhebbar eine Einheit einer innerlichen
Zweiheit zwischen dieser dritten Dimension und diesem Zweidimensionalen oder
Eindimensionalen oder Nulldimensionalen an ihr. In genauester Entsprechung dazu
steht all dem denn auch nicht minder unaufhebbar die »Prädikation« als Einheit
einer innerlichen Zweiheit gegenüber, nämlich als die »... ist ...«-Vereinigung
des »Indikators« und des »Prädikators«. Hergeleitet ist auf diese Weise also
nicht nur jene in sich einheitliche Zweiheit als »Kategorie« von »Ding und
Eigenschaft« oder »Substanz und Akzidens«, sondern auch diese in
24 Als dieses Dreidimensionale an und
für sich selbst, das dabei nicht auch zusätzlich noch seiner dritten Dimension
nach gegenstandlich werden kann, läßt sich vielmehr zum ersten Mal formal
konkretisieren, worauf Kant mit
dem Gedanken eines »Dinges, - an sich
selbst betrachtet« reflektiert: im Unterschied 7,11 ihm als der
»Erscheinung« oder dem »Phänomenen« (vgl. G. Prauss 1974). Ein Ding, das stets
nur perspektivisch — und das heißt: nie unter einer dreidimensionalen, sondern
stets nur unter einer weniger als dreidimensionalen Eigenschaft — als etwas
Wirklich-Anderes zu gewinnen ist, wie nunmehr als notwendig hergeleitet, ist
darum auch stets nur als »Erscheinung« oder als »Phänomenen« etwas Empirisches
(Wie diese Unterscheidung Kants auch noch in der Speziellen Relativitätstheorie
Einsteins sich konkretisiert, dazu vgl. C. Eriche 2006). Ist es als solches
aber erst einmal gewonnen, im Erfolgsfall, läßt sieh so ein Wirklich-Anderes
über seine Gegenständlichkeit hinaus dann freilieh auch noch seiner bloßen
Wirklichkeit nach vorstellen. Das heißt: Dann läßt sieh auch noch absehen von
seiner Gegenständlichkeit als dieser seiner notwendigen Perspektivik, um es als
ein Dreidimensionales eben nur noch seiner dritten Dimension nach
nichtempirisch vorzustellen, von der bzw. dem dann aber eben keine Eigenschaft
mehr »prädizierbar« sein kann. Wäre die Natur, wie Empiristen und naive
Realisten meinen, nicht nur perspektivisch etwas Dreidimensionales, sondern
auch unperspektivisch, und das heißt: auch »an sich seihst betrachtet«
dreidimensional, was durchaus möglich, doch
965
sich einheitliche Zweiheit noch als
»Urtcilsform« von »Indikator«, »Kopula« und »Prädikator«. Und als Grundform,
etwas zu behaupten, sprich, etwas als wirklich hinzustellen, führt ihr
innerlicher Aufbau von thematisierendem Bewußtsein somit auch notwendig zum
entsprechend innerlichen Aufbau von thematisiert Bewußtem. Als elementare und
ursprüngliche ist diese »Urteilsform« denn auch nur eine einzige, der gegenüber
alle ändern angeblichen »Urteilsformen« vielmehr nur noch Inhaltsformen,
nämlich Formen dessen sind, was sich als wirklich hinstellen läßt"1. Und
so gewiß eine »Prädikation« als ein Bewußtsein durch den »Prädikator« innerhalb
von sich auch ein Bewußtsein einer Eigenschaft von etwas ist, so ist sie durch
den »Indikator« innerhalb von sich doch insgesamt dann ein thematisierendes
Bewußtsein erst und nur von demjenigen, das sie gleichsam durch die Eigenschaft
hindurch als dreidimensional und so als wirklich hinstellt.
Ein thematisierendes Bewußtsein von
etwas dadurch thematisiert Bewußtem tritt sonach auch erst und nur als das
Bewußtsein und von dem Bewußten auf, das sich ergibt, indem im Anschluß an
Vergegenständlichung von etwas Anderem intentional Verwirklichung von diesem
Gegenständlich-Anderen erfolgt, die bei synthetisch-faktischem Erfolg auch
Wirklichkeit desselben noch ergibt. Und das gilt eben erst und nur für das
Objekt als Außenwelt, das als das »Wahrgenommene« dann das Bewußte für die
»Wahrnehmung« als das Bewußtsein von ihm ist. Das heißt: Es gilt nicht im
geringsten etwa auch und schon für das Subjekt als Innenwelt:
empirisch nicht erkennbar ist, dann
schlösse sich wie folgt ein Kreis. Dann würde die Erkenntnis der Natur als
dreidimensionaler, wenn auch nur noch perspektivisch, dadurch möglich, daß sich
die Natur aus ihrer Drei-dimensionalität heraus zur Nulldimensionalität von
jenem Punkt und seinen Selbstausdehnungen gleichsam verdichtete, durch deren
dritte als die zweidimensionale jener zweiten Fläche er dann zum
thematisierenden Bewußtsein einer Ausdehnung als einer dreidimensionalen wird.
Erfolgreiche Verwirklichung dieser Natur durch das Bewußtsein der Erkenntnis
von ihr wäre dann die Intention, die perspektivisch Dreidimensionales mit
unperspektivischem gleichsam zur Deckung bringt. Läßt sieh doch auch nur so,
nämlich synthetisch-vorwärts, der Gesamtzusammenhang von Zeit und Raum und
deren Dimensionen als verschiedenen Ausdehnungen voll erklären. Dagegen muß all
dies vom angeblich empirisch vorgegebenen dreidimensionalen Raum her
analytisch-rückwärts (als Raum-»Schnitte«) bis zum Punkt der Zeit hin
unerklärlich bleiben. 25 Vgl. G. Prauss 2000 a.
966
weder im ganzen noch im einzelnen. Und
dies obgleich es doch sowohl im ganzen wie im einzelnen dabei auch selbst
bereits bewußt sein muß, das heißt, auf jeder der drei Stufen seiner inneren
Struktur, ob nun bewußt im Sinn von jeweiligem Punkt als dem bewußt
begleitenden oder bewußt im Sinn von jeweiliger Ausdehnung als der bewußt
begleiteten. Schlechthin für nichts von alle-dem kann gelten, daß es hier
thematisiert bewußt sein müßte oder auch nur könnte, weil dies vielmehr immer
erst und immer nur auf Grund von alledem, was als Voraussetzung dafür gerade
unthema-tisiert bewußt sein muß, das Objekt in der Außenwelt sein kann26.
Nur jene allerletzte Ausdehnung der
dritten Dimension von etwas Dreidimensionalem nämlich kann dies sein, auch wenn
sie dann als nicht mehr punktuelle Ausdehnung gerade eine sein muß, die der
Punkt nur »außerhalb von sich« besitzt. Und zwar, weil dann auch solche
Ausdehnung gerade noch soeben eine durch den Punkt als den bewußt begleitenden
bewußt begleitete sein muß: durch den Punkt nämlich, der dann jenes
Zweidimensionale usw. auch noch als zur Eigenschaft von ihr gewordenes und
dadurch eben auch noch sie als dritte Dimension dazu bewußt begleiten muß. Denn
daß er dies »gerade noch soeben« muß, bedeutet, daß aus Gründen seiner inneren
Struktur es ein noch weitergehendes Bewußtsein von etwas noch weiterem Bewußten
dieser Art nicht geben kann. Und so grundsätzlich kann dadurch thematisiert
bewußt nur diese dritte Dimension des dreidimensionalen Objekts sein, daß nicht
einmal die Eigenschaft an ihm als Ding, die doch mit ihm zusammen dann schon
etwas Wirklich-Anderes sein muß, bereits thematisiert bewußt sein kann, sondern
auch ihrerseits noch unthematisiert bewußt sein muß, weil immer erst und immer
nur durch sie es selbst thematisiert bewußt sein kann.
26 Aus welchem Grund der Raum der
wahrnehmbaren Außenwelt gerade dreidimensional sein muß, ist damit hergeleitet,
während man dies wie Kant seihst (vgl. z.B. Bd. 11, S. 37) bis heute noch für
unerklärlich hält. Mithergeleitet ist denn auch, aus welchem Grund vom ein- bis
dreidimensionalen Raum einschließlich jeder Raum ein »anschaulicher« sein muß,
während jeder mehr als dreidimensionale Raum kein »anschaulicher« sein kann,
wie man dies zu unterscheiden pflegt. Schon so jedoch vernachlässigt man jenen
Unterschied von ein- bis 7,wei- und dreidimensionalem Raum, da letzterer
durchaus nicht in dem Sinn der beiden ersteren ein »anschaulicher« ist.
967
e) Selbsterkenntnis als Problem
Hier aber gilt es nunmehr etwas
nachzuholen, was wir bisher aufgeschoben haben. In formaler Hinsicht, die wir
hier verfolgen, muß es zusätzlich zu jenem Zweidimensionalen usw. noch genau
ein weiteres Formales geben, das dabei auch seinerseits noch in die Stellung
einer Eigenschaft an etwas Dreidimensionalem tritt. Denn jene Eigenschaften
sind als Oberflächen oder Oberlinien oder Oberpunkte eines Dreidimensionalen ja
nur räumliche, weil auch noch jeder solche Punkt ja mindestens in dem Sinn
räumlich ist, daß er ein Punkt in räumlicher Umgebung ist. Nur deshalb nämlich
treten dabei solche Eigenschaften auf, weil jene zweite Fläche als ein Raum es
ist, was sich dabei mit allen Linien oder Punkten innerhalb von ihm verwandelt
zu den Oberflächen oder Oberlinien oder Oberpunkten als den Eigenschaften eines
Dreidimensionalen.
Als der dieser Umwandlung zugrunde
liegende ist dieser Raum jedoch ein Zeit-Raum, nämlich Nacheinander von
Zugleich als stetig neuem. Folglich muß bei dieser seiner Umwandlung dann nicht
nur er, sondern auch diese seine Zeit noch umgewandelt werden: nicht allein
dieses Zugleich, sondern mit ihm auch dieses Nacheinander von Zugleich noch.
Also muß dabei mit solchem Raum und seiner inneren Gliederung zusammen dann
auch dessen oder deren Nacheinander noch zu einer Eigenschaft an diesem
Dreidimensionalen werden: eben zu der objektiven Zeit eines Objekts, der
gegenüber sich dann jene Zeit als bloße subjektive unterscheiden muß. Nur heißt
das freilich nicht, daß solche Zeit als Eigenschaft dann auch sogleich wie eine
räumliche an diesem Objekt sichtbar werden müßte. Als bloß zeitliche bleibt sie
an ihm vielmehr gerade unsichtbar, weil sie als Eigenschaft an ihm ja weder
einen Oberpunkt noch eine Oberlinie oder eine Oberfläche an ihm bilden kann.
Das sehen Sie zum Beispiel daran: Die
Naturwissenschaft muß gerade deshalb, weil das zutrifft, diese objektive Zeit
eines Objekts als eine eindimensionale Linie künstlich-fälschlich sichtbar
machen, um sie als die Eigenschaft eines Objekts behandelbar zu machen.
Künstlich-fälschlich aber ist das, weil sie ein Zugleich wie eine
eindimensionale Linie gar nicht ist, sondern als Nacheinander eben nur ein
nulldimensionaler Punkt. Als dieser aber kann sie nicht
968
einmal gleich einem Raumpunkt wie ein
Oberpunkt von einem dreidimensionalen Objekt sichtbar werden. Vielmehr kann die
objektive Zeit das erst und nur, wenn sie als diese Eigenschaft von einem
Objekt, die als eine unsichtbare eine bloße, leere Form von ihm ist, auch noch
irgendeinen eigenen Inhalt in sich aufnimmt, so daß sie dadurch auch noch zu
einer inhaltlichen Eigenschaft von ihm wird statt nur zu einer formalen. Wie zu
jedem Inhalt innerhalb von dieser oder jener Form kann es dann aber auch zu
solchem Inhalt nur in faktisch-kontingenter Weise kommen: nur indem durch seine
Selbstverwirklichung ein Subjekt einen Inhalt faktisch-kontingent in diese
seine Selbstverwirklichung hinein sich selber zuzieht. Und genau an dieser
Stelle gilt es etwas bisher Aufgeschobenes nachzuholen.
Zu einem Inhalt innerhalb von Raumform
nämlich kann es beispielsweise dadurch kommen, daß sich ein Subjekt in Form von
jener zweiten Fläche eine Rotbestimmtheit zuzieht oder auch in Form von einer
Linie innerhalb von dieser Fläche eine Rundbestimmtheit oder auch in Form von
einem Punkt in ihr eine entsprechende Bestimmtheit. Da es sich bei all dem aber
grundsätzlich um etwas innerhalb von Raum als ZezY-Raum handelt, der als jene
punktuelle Ausdehnung mit jenem Punkt zusammen etwas stetig Neues ist, kann die
Bestimmtheit von all dem nur unter folgender Bedingung sich ergeben. Nur wenn
dabei jedes einzelne davon auf solchen Punkt bezogen je und je in dem Sinn
auftritt, daß es aufzutreten nicht etwa gerade anfängt oder auch gerade
aufhört, tritt es dabei als etwas Bestimmtes auf. Denn wenn dabei das Auftreten
von Rotbestimmtheit beispielsweise aufhört und das Auftreten von
Grünbestimmtheit beispielsweise anfängt, oder umgekehrt, dann tritt dabei auf
solchen Punkt bezogen je und je gerade nicht etwas Bestimmtes auf. Dann tritt
vielmehr stattdessen etwas Unbestimmtes auf, das in der Grundform von
Bestimmtheit etwas Widersprüchliches wie »rot und nichtrot« oder »grün und
nichtgrün« ausmacht, und entsprechend auch in allen ändern solchen Fällen.
Denn das Aufhören des Auftretens von
»rot« ist in der Tat dasselbe wie das Anfangen des Auftretens von »nichtrot«,
oder umgekehrt. Es ist mithin dem Inhalt nach tatsächlich etwas Widersprüchliches
und dadurch etwas Unbestimmtes in der Grundform von Bestimmtheit, das etwas
Bestimmtes dabei prinzipiell nicht
969
sein kann. Muß doch auch der Punkt des
Aufhörens von etwas und des Anfängern von etwas anderem, und umgekehrt, in
jedem solchen Fall derselbe Punkt sein. Demgemäß muß auch das Aufhören von
etwas und das Anfangen von etwas anderem im Fall der Zeit als Punkt dasselbe
sein und somit auch im Fall derpunktuellen Ausdehnung von Raum als Zeit-Raum.
Deshalb tritt dabei sowohl als »Anschauung« wie als »Begriff« ein in sich
widersprüchlicher Gehalt auf und mithin auch ein entsprechend widersprüchliches
Bewußtsein von ihm.
Dieses Unbestimmte eines
widersprüchlichen Gehalts und eines widersprüchlichen Bewußtseins von ihm kann
darum etwas Bestimmtes, das es dabei prinzipiell nicht sein kann, prinzipiell
nur werden. Erst und nur auf jener dritten Stufe nämlich kann dieses auf jener
zweiten Stufe Widersprüchliche und dadurch Unbestimmte zu etwas Bestimmtem
werden. Denn das kann es erst und nur, wenn es sich dann genauso
faktisch-kontingent, wie es zunächst nur unbestimmt, weil widersprüchlich
auftritt, in die objektive Zeit eines Objekts hinein auch noch verteilt,
wodurch es denn auch noch bestimmt, weil widerspruchsfrei auftritt. Denn die
Einheit eines widersprüchlichen Gehalts wird dadurch dann zu einer Einheit
zweier widerspruchsfreier Gehalte, weil sich dadurch das zunächst aufeinmal
auftretende »rot und nichtrot« beispielsweise in das Nacheinander von »erst rot
dann nichtrot«, oder umgekehrt, verteilt und so zerlegt in eine neue Einheit
von Gehalt. Und diese neue Einheit ist denn auch gerade die von einem
Minimalgehalt eines Bewegungsfalls im allgemeinsten Sinn des Wortes, in Bezug
worauf dann jeder andere als solche Fall, wie der bisher allein behandelte, ein
Ruhefall ist. Denn in objektiver Zeit auf dieser dritten Stufe sind ja ständig
beide Fälle gleicherweise möglich, so daß auch für »Wahrnehmung« als das
Bewußtsein davon ständig gleicherweise ein Bewegungs- wie ein Ruhefall zum
»Wahrgenommenen« als dem Bewußten werden kann.
Als etwas wirklich Objektives in der
objektiven Zeit kann ein Bewegungsfall dies aber eben immer erst und immer nur
sein, wenn er Fall einer Bewegung von Gehalten ist, von denen jeder
grundsätzlich als räumlicher bestimmt ist, also eine Oberfläche oder eine
Oberlinie oder einen Oberpunkt an etwas Dreidimensionalem bildet. Denn auch
immer erst und immer nur mit solchem Raum zusammen kann die Zeit als
Nacheinander der Bewe-
970
gung von Gehalten selber etwas wirklich
Objektives sein, jedoch durchaus nicht etwa immer schon und immer auch von sich
her. Trotzdem kann sie als die objektive Zeit nicht etwa das Ergebnis einer
weiteren und zusätzlichen Selbstausdehnung jenes Punktes sein. Denn über dessen
letzte Selbstausdehnung zu der dritten Dimension von Raum hinaus kann es ja
nicht noch eine weitere und zusätzliche Selbstausdehnung von ihm geben.
Vielmehr kann die objektive Zeit nur ein Ergebnis sein, das sich mit dieser
Ausdehnung der dritten Dimension des Raumes als eines Objekts noch mitergeben
muß. Und nur mit solcher Objektivität von dreidimensionalem Raum zusammen ist
denn auch gerade noch soeben eine Objektivität von Zeit und von Bewegung als
der Eigenschaft von einem Objekt möglich und entsprechend auch gerade noch
soeben eine »Wahrnehmung« als Fremdbewußtsein davon.
Von sich selbst her ist und bleibt
dagegen so etwas wie Zeit oder Bewegung reine Subjektivität, weil sie die Zeit
als Nacheinander der Bewegung jener Selbstausdehnung eines Punktes ist und
bleibt, der jeweils ein Subjekt als Selbstbewußtsein davon bildet. Dementgegen
ist das Fremdbewußtsein jener »Wahrnehmung« nicht nur von einem Ruhe-, sondern
auch noch von einem Bewegungsfall gerade das Bewußtsein der intentionalen
Fremdverwirklichung von einem räumlich-dreidimensionalen Objekt, das allein
dadurch thematisiert bewußt wird: ob nun als Bewegungs- oder Ruhefall. Dagegen
ist das Selbstbewußtsein als das reine Zeitbewußtsein des Subjekts gerade das
Bewußtsein jener Selbstausdehnung als der Selbstverwirklichung dieses Subjekts.
Und das hat dabei schon ein Vollbewußtsein von sich selbst als etwas
Vollbewußtem, doch noch kein thematisierendes Bewußtsein von sich selbst, und
ist denn auch noch kein thematisiert Bewußtes für sich selbst. Ist es doch ein
thematisierendes Bewußtsein dabei nur von etwas Anderem als von sich selbst und
so gerade auch nur durch sich selbst als etwas unthematisiert Bewußtes.
Dies jedoch hat dann auch Folgen für
den Sinn von Ruhe oder von Bewegung, den allein ein solches Subjekt mit einem
Bewegungs- oder Ruhefall verbinden kann, sobald es ihn zum »Wahrgenommenen« für
eine »Wahrnehmung« gewinnt und somit zu etwas thematisiert Bewußtem. Denn ein
Fall von Ruhe oder von Bewegung, wie sie auf der dritten Stufe gleicherweise
möglich
971
sind, ist jeder solche Fall dann auch
gerade nur im Sinn von Ruhe in der objektiven Zeit und von Bewegung in der
objektiven Zeit. Doch objektive kann sie eben nur als die im vorgenannten Sinn
objektivierte subjektive Zeit sein, die objektiviert wird in dem Sinn, daß sie
auf Räumlich-Dreidimensionales projiziert wird. Folglich kann ein Sinn von
objektiver Zeit der Ruhe oder der Bewegung eines Objekts sich für ein Subjekt
auch nur aus seiner subjektiven Zeit heraus ergeben und mithin auch nur aus
seinem Selbstbewußtsein als dem Zeitbewußtsein von ihr, das ja das Bewußtsein
seiner Selbstverwirklichung zur Wirklichkeit von Zeit ist.
Was das nach sich ziehen muß, wird
Ihnen einsichtig, wenn Sie sich erst einmal verdeutlichen, daß dies allein
schon für die objektive Wirklichkeit als solche selbst gilt: Schon allein, daß
ein Subjekt als in sich vollständige Intention ursprünglich dahin geht, etwas
zu urteilen oder zu behaupten, nämlich etwas Anderes als sich als wirklich
hinzustellen, läßt sich nur aus diesem Subjekt selbst heraus erklären. Nur
daran nämlich kann das liegen, daß es ein Bewußtsein und mithin auch einen Sinn
von Wirklichkeit aus seinem Selbstbewußtsein seiner Selbstverwirklichung zur
Wirklichkeit der Zeit schon immer mitbringt, während ein Subjekt sich ein
Bewußtsein und mithin auch einen Sinn von irgendeinem Inhalt solcher
Wirklichkeit durch seine Selbstverwirklichung zu ihr erst immer zuzieht.
Demgemäß gilt das für diese Wirklichkeit von solcher Zeit dann auch noch
insbesondere, wenn sie auch noch zur Wirklichkeit von objektiver Zeit der Ruhe
oder der Bewegung eines Objekts wird, was sie ja werden muß.
Was so ein Subjekt auf ein Objekt
projizieren muß, so daß für das Bewußtsein dieses Subjekts ein Objekt auch noch
den Sinn eines Bewegungs- oder Ruhefalls in objektiver Zeit gewinnen muß, ist
somit subjektive Zeit in dem Sinn und in dem Bewußtsein, wie ein Subjekt beides
nur aus seinem Selbstbewußtsein von sich selbst her haben kann: im Sinn und im
Bewußtsein von sich selbst als der Bewegung eines Intendierens. Nur es selbst als
die Bewegung einer auf der dritten Stufe in sich vollständigen Absicht oder
Intention kann dasjenige sein, was ein Subjekt auf ein Objekt als Fall von Ruhe
oder von Bewegung in der objektiven Zeit dann projizieren muß. Infolgedessen
kann ihm ein Objekt von vornherein nur als ein anderes Subjekt gelten, das in
objektiver Zeit nur deshalb in Bewegung oder Ruhe sei bzw. komme, weil es
gleich-
972
falls aus Absichtlichkeit oder
Intentionalität heraus in objektiver Zeit auftrete.
Dies jedoch gerade ohne daß sich dieses
derart projizierende Subjekt dabei bereits thematisch werden könnte, weil ihm
dabei ja ausschließlich ein Objekt thematisch werden kann und somit auch gerade
als ein anderes Subjekt thematisch werden muß. Entsprechend ist jetzt als
notwendig hergeleitet, daß ein solches Subjekt ein Objekt als etwas
Wirklich-Anderes ursprünglich nur im Sinn und im Bewußtsein jenes generellen
ursprünglichen Animismus vor sich haben kann. Denn dieser notwendige Animismus
ist ja nur die zusätzliche Perspektivik solcher Zeit, die mit der Perspektivik
jenes Raumes notwendig einhergehen muß: Wie etwas Dreidimensionales nur unter
der Räumlichkeit von dieser oder jener Eigenschaft ein Wirklich-Anderes für das
Bewußtsein einer »Wahrnehmung« von ihm sein kann, so gilt dann ferner, daß es
dies auch nur unter der Zeitlichkeit von dieser oder jener Eigenschaft einer
Bewegung oder Ruhe eines wirklich-anderen Subjekts für das Bewußtsein solcher
»Wahrnehmung« von ihm sein kann.
Als notwendig ist damit dann jedoch des
weiteren hergeleitet, daß auch die Kausalität der Ruhe oder der Bewegung eines
Wirklich-Anderen für ein Subjekt ursprünglich nur die der Intentionalität oder
Absichtlichkeit von einem wirklich-anderen Subjekt sein kann: die Kausalität
einer Spontaneität und Freiheit, die von selbst oder aus sich heraus etwas in
Ruhe oder in Bewegung setzt bzw. hält. Und in der Tat: Als diese Spontaneität
und Freiheit der Kausalität ist die Intentionalität oder Absichtlichkeit eines
Subjekts auf dieser dritten Stufe nicht nur vollständig, sondern im Rahmen
seines Selbstbewußtseins diesem Subjekt auch schon vollständig bewußt. Denn
gegen jegliche Bestimmtheit, der ein Subjekt als »Begriff« und »Anschauung«
erst einmal notwendigerweise unterliegen mag, vermag es sich aus dieser
Spontaneität und Freiheit seiner Absicht oder Intention heraus als diese selbst
auf dritter Stufe auch noch zu berichtigen, wenn es im Rahmen seines
Selbstbewußtseins davon einen Anlaß dazu findet, weil es darin eines
Fehlschlags sich bewußt wird27.
Insgesamt heißt dies dann aber: Die
Kausalität, die aus der dreistufigen inneren Struktur dieses Subjekts heraus
als eine Aprio-
27 Vgl. dazu oben § 14.
973
rität für das hervorgehen muß, was ein
Objekt für ein Subjekt sein kann, wie Kant vertritt, kann dann auch keine
andere als die Kausalität der Spontaneität und Freiheit dieses Animismus sein:
die des Verhältnisses von Ursache und Wirkung innerhalb von einem und demselben
Objekt als dem anderen Subjekt. Und weiterhin bedeutet dies: Dann kann auch
jede andere Kausalität als diese erst und nur aus einem weiteren und
zusätzlichen Grund heraus hervorgehen, der jedoch auf irgendeine Weise
ebenfalls aus dieser dreistufigen inneren Struktur heraus entspringen muß, wenn
anders daraus auch noch jede andere Kausalität als eine Apriorität für das
hervorgehen muß, was ein Objekt für ein Subjekt sein kann. Und dieser weitere
und zusätzliche Grund dafür kann eben, wie Sie wissen, nur die zusätzliche
Selbsterkenntnis durch die zusätzliche Selbstthematisierung dieses Subjekts
sein, die über dessen bloßes Selbstbewußtsein grundsätzlich hinausgeht, weil es
nur ein nichtthematisierendes Bewußtsein dieses Subjekts von sich selbst als
etwas unthematisiert Bewußtem ist28. Und wie auch diese noch aus dessen
dreistufiger innerer Struktur sollte hervorgehen können, ist darum erst jetzt
in vollem Umfang als Problem gewonnen, da es ja ausschließlich jene
Fremdthematisierung als die Fremderkenntnis eines Objekts ist, was aus der
dreistufigen inneren Struktur dieses Subjekts hervorgehen kann.
Bevor wir darauf eingehen, sollten wir
daher zunächst zu Ende führen, was das Bisherige bereits zur Folge hat. Ergeben
hatte sich, daß jede andere als die spontane oder freiheitliche Kausalität nur
auf diesen weiteren und zusätzlichen Grund zurückgehen kann. Das gilt dann aber
insbesondere für die Kausalität eines Verhältnisses von Ursache und Wirkung
zwischen zueinander anderen Objekten, die wir so, als sei das
selbstverständlich, für die einzige und eigentliche halten: so wie Kant mit
Newton und der mathematischen Physik der Neuzeit. Daß als Apriorität jedoch
gerade solche Kausalität nicht nur alles andere als selbstverständlich, sondern
auch sogar noch eigens zu begründen ist, darüber war sich Kant nicht im
entferntesten im klaren, weil er seinen Ansatz dazu nicht voll durchgeführt
hat. Als Ergebnis unserer Herleitung ist dies denn auch von einiger Bedeutung,
da die mathematische Physik inzwischen selbst die apriori-allgemeine Gültigkeit
solcher
28 Vgl dazu oben §21.
974
Kausalität bezweifelt: mindest für den
mikrophysikalischen Bereich, auf dem jedoch der makrophysikalische beruht,
nicht etwa umgekehrt. Und dies hängt wesentlich damit zusammen, daß hier auch
die apriori-allgemeine Gültigkeit der Substanzialität als der zeitüberdauernden
Beharrlichkeit eines empirischen Objekts nun zweifelhaft geworden ist. Umso
bedeutsamer ist dann jedoch: Als wirklich hergeleitete ergibt die Apriorität
für Substanzialität eines empirischen Objekts als Wirklichkeit ein gänzlich
anderes Kriterium als die zeitüberdauernde Beharrlichkeit desselben, nämlich
seine Dreidimensionalität. Denn das hat auch noch Folgen für Kausalität als die
von zueinander anderen Objekten, weil sie mit der Substanzialität als der
Beharrlichkeit solcher Objekte wesentlich zusammenhängt.
Von vornherein beachten sollten Sie
daher, daß wir einen Bewegungsfall in objektiver Zeit, auf den bezogen jeder
andere als solche Fall ein Ruhefall ist, nur »im allgemeinsten Sinn des Wortes«
hergeleitet haben29, weil er auch tatsächlich nur in dem Sinn herzuleiten ist.
Dies festzuhalten nämlich führt dann zu der weiteren Einsicht, worin jener
ursprüngliche generelle Animismus jenes Subjekts eigentlich bestehen muß, der
sich im Zuge jener Projektion von subjektiver Zeit zu objektiver Zeit ergeben
muß. Denn wesentlich besteht er danach darin, daß ein solches Subjekt jeden
Fall einer Bewegung in der Zeit als objektiver, dessen Minimalgehalt das
Nacheinander von so etwas wie »erst rot dann nichtrot« sein muß, apriori als
den Fall einer Veränderung beurteilen muß. Kann es ihn doch auch nur als einen
Fall von Ursache und Wirkung innerhalb von einem und demselben Objekt
auffassen. Und das muß darum diesen Wechsel eines Minimalgehalts als einen
Wechsel mindest zweier Eigenschaften an sich als etwas Beharrlichem und damit
Substanziellem überdauern und im Ruhefall entsprechend unverändert bleiben. Daß
Bewegung somit nur Veränderung von einem und demselben Substanziellen als
Beharrlichem sein kann, ist deshalb auch geradezu ein Wesensmerkmal dieses
ursprünglichen generellen Animismus.
Freilich könnte Ihnen dies als
zweifelhaft erscheinen, wenn Sie -durchaus richtig - überlegen, daß ja
keineswegs auch noch das Umgekehrte gelte. Denn ein Animismus schließe zwar
Bewegung
29 Vgl. üben S. 969.
975
als Veränderung von einem und demselben
ein. Doch schließe keineswegs auch umgekehrt Bewegung als Veränderung von einem
und demselben einen Animismus ein. Bewegung als Veränderung von einem und
demselben müsse nämlich keineswegs aus diesem Selbigen heraus verursacht sein;
stattdessen könne sie doch auch aus etwas Anderem als diesem Selbigen heraus
verursacht sein. — Nur wäre damit zwar schon eine andere als diese
ani-mistische Kausalität vorausgesetzt, wonach dann die Bewegung oder die
Veränderung als Wirkung keine animistische mehr wäre. Dies jedoch nur trivialerweise,
weil nur nach Voraussetzung. Die Ursache dagegen müßte als bewegende dann
ihrerseits wieder Bewegung als Veränderung von einem und demselben sein.
Entsprechend müßte dann für diese Ursache der Animismus entweder erhalten
bleiben oder könnte abermals nur durch Voraussetzung einer Verursachung aus
etwas Anderem als diesem Selbigen heraus vermieden werden usw. Dadurch aber
wäre dieser Animismus gar nicht eigentlich vermieden, weil er dadurch vielmehr
immer wieder neuergehen müßte und daher auch immer wieder nur ins poten-ziell
Unendliche hinausgeschoben werden könnte.
Also nicht einmal die mathematische
Physik der Neuzeit, die doch spätestens seit Newton nur noch auf Kausalität als
diejenige zwischen zueinander anderen Objekten setzt, hat diesen Animismus
wirklich überwunden. Deshalb ist es auch kein Zufall, daß der einzige, nämlich
der kantische Versuch, sie auch noch zu begründen, mit dem Wesensmerkmal dieses
Animismus steht und fällt: mit der Bewegung der Veränderung von einem und
demselben Substanziellen als etwas Beharrlichem in objektiver Zeit. Hat Kant
für die notwendige und allgemeine Gültigkeit dieser Kausalität doch letztlich
nur die einzige Begründung, daß die Substanzialität als die Beharrlichkeit
eines Objekts im Fall einer Bewegung nur noch durch die zusätzliche Kausalität
zu verbürgen sei: Als die Veränderung von einem und demselben
substanziell-beharrlichen Objekt lasse Bewegung sich nur dann gewährleisten,
wenn sie sich auch als eine durch ein anderes Objekt verursachte begreifen
lasse. Nur aus dem Zusammenhang mit diesem anderen Objekt als Ursache heraus
ergebe sich ein Grund dafür, solche Bewegung überhaupt für etwas in der
Außenwelt zu halten, sprich: für etwas Objektives in der objektiven Zeit.
Solche Bewegung könne nämlich ohne diesen Grund doch auch genausogut bloß etwas
Sub-
976
jektives in der subjektiven Zeit sein,
sprich, bloß etwas in der Innenwelt eines Subjekts'". Und so ist die
Kausalität denn auch zuletzt nur als die Rettung für die Substanzialität im
Fall einer Bewegung hergeleitet.
Als Begründung aber steht und fällt
dies eben mit der ani-mistischen Voraussetzung: Eine Bewegung müsse in der
objektiven Zeit eine Veränderung sein, die als Wechsel von Gehalten als den
Eigenschaften eines und desselben Substanziellen sich ereigne, das als etwas
Selbiges m objektiver Zeit etwas Beharrliches sein müsse. Dies jedoch trifft
gar nicht zu, weil es in objektiver Zeit durchaus Bewegung geben kann, die
nicht Veränderung in objektiver Zeit sein muß, ja die das gar nicht sein kann,
wie etwa die Teilung oder die Vereinigung von etwas. Eine Teilung von etwas ist
nämlich keineswegs eine Veränderung von diesem Etwas. Denn bei einer Teilung,
die aus einem Etwas mehr als eines macht, beharrt ja dieses eine Etwas
keineswegs, sondern verschwindet". Aber auch eine Vereinigung von etwas
ist durchaus keine Veränderung von diesem Etwas. Denn auch bei einer
Vereinigung von etwas, die aus mehr als einem Etwas eines macht, beharrt ja
dieses mehr als eine Etwas keineswegs, sondern verschwindet. Seinem eigenen
Ansatz nach vermöchte Kant mithin für solche Fälle von Bewegung eine Kausalität
zwischen zueinander anderen Objekten gar nicht herzuleiten, weil er sie danach
ja nur zur Sicherstellung von Bewegung als Veränderung von einem und demselben
Substanziellen als Beharrlichem gewinnen kann. Er könnte deshalb solche Fälle
von Bewegung strenggenommen nur als unverursacht stehenlassen, so daß diese
Fälle seinen Ansatz widerlegen würden, weshalb er sie auch nicht zufällig so
gut wie ausläßt32.
Umso wichtiger denn auch, was sich aus
unserer Herleitung noch mitergibt, daß nämlich all dies gar nicht herleitbar
sein kann,
30 Vgl. dazu G. Prauss L999, S. 160ff.
31
Dabei sollten Sie beachten, daß
das Teilen eines Ganzen und das
Trennen
seiner Teile zwar zu unterscheiden sind, jedoch nur geometrisch,
während
physisch mit dem Teilen eines Ganzen immer auch das Trennen
seiner
Teile miteinhergehen dürfte. Umgekehrt gilt das Entsprechende für
das
Vereinigen von etwas.
32
Vgl. den dafür höchst aufschlußreichen Text in B 232f. Wie wenig er
bisher
verstanden ist, bezeugt etwa die unsinnige zweite Konjektur von
Valentiner,
die man meines Wissens noch nicht kritisiert hat: An der Stelle,
977
Selbstbewußtsein als Bewußtsein unserer Fremderkenntnis
will sagen: nicht erst solche
Kausalität als die zwischen zueinander anderen Objekten, sondern auch schon
solche Substanzialität, die als Beharrlichkeit solcher Objekte das Kriterium
für sie als etwas Wirklich-Anderes der Außenwelt sein soll. Was als dieses
Kriterium hergeleitet werden kann, ist vielmehr nur die Dreidimcnsio-nalität
der Substanzialität von etwas Wirklich-Anderem der Außenwelt, das unter null-
bis höchstens zweidimensionalen Eigenschaften auftritt. Solches
Dreidimensionale muß infolgedessen keineswegs beharren, um tatsächlich etwas Wirklich-Anderes
der Außenwelt zu sein, kann vielmehr als ein Dreidimensionales auch entstehen
und vergehen: unter welcher Eigenschaft auch immer. So vermag es dies zum
Beispiel durch die Teilung oder die Vereinigung von etwas Dreidimensionalem, so
daß auch die Eigenschaften, unter denen es entsteht oder vergeht, mit ihm
entstehen und mit ihm vergehen.
Demgemäß muß wirklich-andere Bewegung
in der objektiven Zeit durchaus nicht notwendigerweise in Veränderung von
jeweils einem und demselben Substanziellen als Beharrlichem bestehen. Als was
sie notwendigerweise vor sich gehen muß, ist vielmehr nur so etwas wie jene
Bewegung von »erst rot dann nichtrot« in der objektiven Zeit, weil auch nur
diese apriori herzuleiten ist. Über die Art der damit vor sich gehenden Bewegung
aber schließt so etwas wie »erst rot dann nichtrot« eben schlechterdings nichts
ein. - So kann sie zwar durchaus eine Veränderung von einem und demselben
Dreidimensionalen sein, an welchem jeweils null- bis zwei-dimensionale
Eigenschaften wechseln. — So kann sie jedoch genausogut auch bloße Ablösung von
einem Dreidimensionalen durch ein anderes Dreidimensionales sein, indem zum
Beispiel an die Stelle eines roten Dreidimensionalen ein nichtrotes tritt, was
keineswegs eine Veränderung von etwas Selbigem als etwas Rotem zu etwas
Nichtrotem ist. - So aber kann jene Bewegung auch Entstehen und Vergehen eines
Dreidimensionalen sein, wie es sie etwa als das Teilen und Vereinigen von etwas
Dreidimensionalem gibt. - So nämlich kann sie im Extremfall auch sogar eine
Bewe-
mit der Valentiner seine Schwierigkeiten hat, wird Kant von eben dieser Möglichkeit eines Entstehens und Vergehens von Substanz, belegt z.B. durch Vereinigen und Teilen von Substanz, geradezu verfolgt, doch ohne daß er etwas mit ihr anzufangen wüßte.
978
Selbstbewußtsein als verschiedene Bewußtsemsarten
gung eines jeweiligen Auf- wie
Abtretens von etwas in der objektiven Zeit als Punkt anstatt als Spanne sein33,
woran Sie noch einmal das Künstlich-Fälschliche der Auffassung von Zeit als
Linie sehen können. Schließlich ist doch nicht bloß jeder solche Fall einer
Bewegung, sondern dementsprechend auch noch jeder Fall von Ruhe nur empirisch
zu entscheiden. Daß es sich dabei in jedem Fall um etwas in der Außenwelt als
Wirklich-Anderes handelt, ist denn auch gesichert, wenn es sich dabei um etwas
Dreidimensionales oder null- bis zweidimensionale Eigenschaften eines
Dreidimensionalen handelt34.
Dementsprechend kann auch keine Rede
davon sein, derglei-
33 Vgl. z.B. C. Friehe 2001, S. 159ff.,
S. 281ff.
34
Das ist auch noch für die Quantentheorie von einiger Bedeutung, weil
man zu
betonen pflegt, die für sie grundlegende Wellengleichung Schrö-
dingers
besitze keine eigentliche Wirklichkeitsbedeutung. Vielmehr bringe
diese
Grundgleichung nur die statistische Wahrscheinlichkeitsverteilung
für ein
Auftreten von diesem oder jenem Wirklichen zum Ausdruck, lasse
aber jede
weitergehende Aussage darüber offen. Dies jedoch kann schwer
lich
richtig sein. Denn diese Gleichung muß gerade in der voll konkreten
Form, in
der sie die Wahrscheinlichkeit für Meßergebnisse zum Ausdruck
bringt,
für sie auch diesen dreidimensionalen Raum enthalten, und der ist
eben
Kriterium für objektive Wirklichkeit. Dem kann als Einwand denn
auch
nicht entgegenstehen, diese drei Dimensionen, oder auch nur deren
dritte,
seien so etwas wie die berüchtigten und abzulehnenden »verborge
nen Parameter«, weil das in diesem Fall mit Sicherheit nicht zutrifft. Was
man hier
verkennt, ist nichts geringeres als die Wirklichkeitsbedeutung
eben
dieses dreidimensionalen Raumes. Auch nur daran liegt es nämlich,
daß man
meint, in vielen Fällen habe man es hier im mikrophysikalischen
Bereich
nur noch zu tun mit »Akzidenzen« oder »Eigenschaften«, aber
nicht mehr
mit »Substanzen« oder »Dingen«, nämlich nur noch mit dem
dafür
wiederholt zitierten »Grinsen ohne Katze«. Diesen Eindruck immer
noch zu
haben, heißt indes, noch immer der Substanz im falschen Sinn zu
huldigen.
Denn so gewiß man es dabei mit dreidimensionalem Raum zu
tun hat,
so gewiß hat man dabei das »Grinsen« auch mit »Katze«: Kann die
dritte
Dimension doch prinzipiell nicht auch noch für sich selbst ein
eigenes
»Grinsen« zeigen, von dem ihre Objektivität und Substanzialität
daher auch prinzipiell nicht abhängig sein kann. Man wird sich vielmehr
überlegen
müssen, ob nicht vieles, was man dabei immer noch für »Kat
zen« hält,
recht eigentlich ein »Grinsen« ist, z.u dem zuletzt das Universum
insgesamt
die »Katze« ist. Denn das Verhältnis zwischen ihm als etwas
Dreidimensionalem
und den null- bis zweidimensionalen »Zügen« als dem
»Grinsen«
dieses dreidimensionalen Universums dürfte unaufhebbar sein:
auch dann,
wenn solches »Grinsen« als gerade vor sich gehendes ein
»Grinsen«
in Bewegung ist. Vgl. dazu oben S. 915, Anm. 11.
979
eben müsse allgemein und notwendig einer
Kausalität gehorchen, die als eine zwischen zueinander anderen Objekten für die
Sicherstellung von Bewegung der Veränderung solcher Objekte als beharrlicher
Substanzen herzuleiten wäre. Und tatsächlich hat die mathematische Physik
inzwischen die notwendige und allgemeine Gültigkeit von Substanzialität als der
Beharrlichkeit von etwas ebenso zurückgenommen wie auch die von Kausalität
zwischen zueinander anderen Objekten als beharrlichen Substanzen. Denn entgegen
jedem Mechanismus und Determinismus muß die mathematische Physik im
mikrophysikalischen Bereich auf Schritt und Tritt »spontanes« Auftreten von
etwas anerkennen. Dieses aber ist darum nicht weniger etwas Empirisches und
Wirklich-Anderes der Außenwelt, sofern nur immer gilt, daß es auch etwas Dreidimensionales
oder eine null- bis zweidimensionale Eigenschaft von etwas Dreidimensionalem
ist. Daß all dergleichen auch »spontan« entstehen und bestehen oder auch
vergehen kann, bedeutet nämlich nichts geringeres als daß es dies auch
unverursacht kann, das heißt: auch ohne Fremdeinwirkung oder ohne äußere
Ursache, wie Physiker dies selber formulieren3^. Damit aber ist Kausalität nur
als die zwischen zueinander Wirklich-Anderem negiert, nicht auch noch als die
innerhalb von einem und demselben, die vielmehr für dieses bloße Negative das
entsprechend Positive bietet. Und tatsächlich ist inzwischen die
Naturwissenschaft selbst auf bestem Weg, in der Natur Strukturen von der Art
und Weise zu entdecken, die bisher nur die Ontologie als die Naturphilosophie
entdeckt hat.
So zum Beispiel die Struktur, die wir
als jene dreistufige Selbstausdehnung eines Punktes zu entfalten hatten. Diese
nämlich läßt sich aus der Rückschau nur als das Sich-Äußern eines Inneren in
selbsterzeugtes Äußeres hinein verstehen, wozwischen keine Differenz von
Wirklich-Anderem zu Wirklich-Anderem bestehen kann, von denen jedes etwas
eigenes Dreidimensionales wäre. Denn dazwischen kann es Differenzen vielmehr
nur von der Art geben, wie sie zwischen einem Dreidimensionalen und dem
Zweidimensionalen oder Eindimensionalen oder Nulldimensionalen innerhalb von
ihm bestehen. Und das sind eben Strukturen, wie sie jeweils
35 Vgl. z.B. P. Waloschek 1998, s.v.
»spontan«; dazu auch C. Friebe 2001, S. 283.
980
etwas in sich Einheitliches oder
Ganzheitliches bilden. Als dergleichen aber tritt, wie mittlerweile die
Naturwissenschaft selber einsieht, die Natur bereits als Objekt auf, nicht erst
als Subjekt, so daß sie darin als strukturell Vergleichbares hervortritt, das
sich wechselseitig stützt.
Einem Geschehen, das von solcher
innerer Struktur ist, liegt dann aber auch eine Kausalität zugrunde, die gerade
keine zwischen zueinander Wirklich-Anderem ist. So etwa, wenn die Wirkung einer
Ursache in einem und demselben Augenblick über beliebige Entfernung hin erfolgt,
als ob sie weder eine Zeitspanne noch eine Raumstrecke durchliefe, sondern
innerhalb von einer und derselben Einheit oder Ganzheit sich vollzöge, wie im
EPR-Geschehen. Unsere Selbstausdehnung aber ist tatsächlich ein vergleichbares
Geschehen. Denn wozu auch immer sie im Zuge ihrer Dreistufigkeit führen mag, so
kann von ihr doch in der Tat nicht gelten, daß sie etwa eine Zeitspanne bzw.
eine Raumstrecke durchliefe; und zwar einfach deshalb nicht, weil Zeit und Raum
vielmehr als jeweilige Stufen in ihr allererst entspringen und mithin auch
allererst von daher für die Bildung einer Spanne oder Strecke eines Raumes oder
einer Zeit verfügbar werden. Daß in der Natur dergleichen vorkommt, stützt sich
somit wechselseitig.
Doch vergleichbar ist dergleichen auch
noch weiter. Denn bei beidem handelt es sich zwar um ein Kausalgeschehen, doch
bei keinem um ein solches im Normalsinn. So ist solcherart Geschehen denn auch
schon auf Seiten des Objekts kein Fall von Kausalität zwischen zueinander
Wirklich-Anderem, wodurch eine Information vermittelt würde. Damit aber läßt
sich unsere Selbstausdehnung abermals genau vergleichen. Denn auch jede
einzelne Struktur im Zuge ihrer inneren Dreistufigkeit muß als Wirkung dieser
Selbstausdehnung gelten, und gleichwohl kann vor Vollendung ihrer dritten Stufe
keine von diesen Strukturen schon eine Information vermitteln. Ist die
Minimalstruktur einer Information doch das Elementare von Behauptung oder
Urteil, das erst auf der dritten Stufe auftritt.
Insgesamt ergibt sich somit folgendes:
Als Apriorität tatsächlich herzuleiten ist Kausalität, wie sie in all diesem
Kausalgeschehen auftritt, nur im Grundsinn animistischer Kausalität. Kein
Zufall ist es deshalb, daß sogar auch der Kausalität von Wirklich-Anderem zu
Wirklich-Anderem, die danach ja nur eine Art im Unterschied
981
zu ändern ist, der Grundsinn dieses
Animismus immer noch zugrunde liegt, wie sich bereits ergeben hat'6. Genau in
diesem Grundsinn ist Kausalität als die von einer »Kraft« für die
Naturwissenschaft denn auch schon seit jeher und bis heute noch verdächtig. Sie
versucht sie deshalb möglichst loszuwerden, wie zum Beispiel durch die
»Geometrisierung« von ihr in der Allgemeinen Relativitätstheorie. Doch auch
diese kann das nur bewältigen, indem sie solchen Animismus einer »Kraft«
hinausschiebt bis zum Urknall als Beginn der Selbstausdehnung unseres
Universums, deren »Kraft« sich nicht auch selbst noch »geometrisieren« läßt.
Nicht im geringsten kann darum die Rede
davon sein, es träte von der Seite des Objekts her etwa die Kausalität von
Wirklich-Anderem zu Wirklich-Anderem als ursprüngliche und auch ani-mismusfreie
auf, was vielmehr nichts als unhaltbare empiristische Dogmatik ist. Denn wie
auch immer es aufseilen des Objekts mit der Kausalität bestellt sein mag, so
tritt sie doch allein von Seiten des Subjekts in unsere Welt und so auch nur
als animistische, als die allein sie denn auch herzuleiten und jetzt
hergeleitet ist: als die der Spontaneität und Freiheit eines Intendierens. Und
dies so grundsätzlich, daß sogar auch erst und nur durch Selbsterkenntnis
solchen Intendierens von sich selbst der Sinn der Kausalität zwischen
zueinander Wirklich-Anderem entspringen kann. Das kann er nämlich erst und nur
durch jene Negation, daß etwas in der Außenwelt auch nicht wie ich von selbst
oder durch sich in Ruhe oder in Bewegung sein bzw. kommen kann, sondern durch
etwas Anderes als sich. Nur setzt dies eben erst einmal die Selbsterkenntnis
mittels »ich« voraus, die Kant bei seiner Theorie solcher Kausalität
vernachlässigt.
Doch einem Subjekt solcher
Selbsterkenntnis, die dafür zugrunde liegen muß, kann etwas Wirklich-Anderes
der Außenwelt dann auch zunächst einmal nur als ein anderes Subjekt solcher
Selbsterkenntnis gelten, das gleich ihm durch »ich« gerade wissentlich in Ruhe
oder in Bewegung eines Intendierens ist bzw. kommt. Im ganzen hergleitet ist
sonach, daß jedes solche Subjekt einem Wirklich-Anderen als sich dann
apriori-notwendigerweise erst einmal im Sinn und im Bewußtsein einer
Interpersonalität entgegen-
36 Vgl. oben S. 970f.
982
treten muß. Kann es doch dann von jeder
anderen als seiner eigenen Kausalität auch nur aus seiner eigenen heraus noch
ein Bewußtsein bilden, nämlich nur durch Negation der eigenen als einer
wissentlich intentionalen: sei dies nun Bewußtsein von Kausalität als einer
zwar intentionalen, doch nicht auch noch wissentlichen, wie bei Tieren, oder
gar von einer nicht einmal intentionalen, wie bei einem bloßen Objekt, die
gleichwohl Kausalität sei.
Hergeleitet ist sonach, daß jene
ungelösten Fragen, über die Kant nicht hinauskam, ungelöst nur deshalb sind,
weil sie von Grund auf falsch gestellt sind und sich darum grundsätzlich nicht
lösen lassen. Wie denn eigentlich sich angesichts von Kausalität zwischen
zueinander Wirklich-Anderem, die angeblich die ursprüngliche sei, spontane oder
freiheitliche denken lasse, ist als falsche Frage unbeantwortbar. Denn zu
beantworten ist vielmehr nur die richtige: Wie läßt sich angesichts spontaner
oder freiheitlicher Kausalität als der eigentlich ursprünglichen denn so etwas
wie Kausalität zwischen zueinander Wirklich-Anderem denken? Und desgleichen
unbeantwortbar ist die genauso falsche Frage: Wie denn läßt sich angesichts von
Wirklich-Anderem, das ursprünglich angeblich bloßes Objekt für ein Subjekt sei,
auch noch die Intersubjektivität oder sogar die Interpersonalität eines
Subjekts zu wirklich-anderen Subjekten als den Tieren oder Menschen denken? Zu
beantworten ist nämlich ebenfalls nur die entsprechend richtige: Wie läßt sich
angesichts von Interpersonalität eines Subjekts zu einem wirklich-anderen
Subjekt als einem Menschen, welche eigentlich ursprünglich ist, auch noch die
bloße Intersubjektivität eines Subjekts zu einem bloßen Tier oder sogar die
bloße Einstellung zu einem bloßen Objekt denken?
Kann auf beide Fragen doch die Antwort
auch nur lauten: Denken läßt sich all dies nicht als etwas, das schon durch ein
bloßes Selbstbewußtsein eines Subjekts in die Welt kommt, wie all das, was über
die drei Stufen eines selbstbewußten Intendierens in die Welt kommt, das auch schon
ein bloßes Tier ist. Denken läßt sich all dies vielmehr nur als etwas, das erst
durch die zusätzliche Selbsterkenntnis eines Subjekts in die Welt kommt, das
von sich als diesem selbstbewußten Intendieren und mithin von sich als Tier
dann auch noch weiß und dadurch Mensch ist. In die Welt kommt all dies nämlich
nur, indem ein solches Subjekt seine Selbsterkenntnis so weit bildet, daß es
auch noch einsieht: Was es durch
983
die Selbsterkenntnis von sich selbst
weiß, gilt bloß deshalb keineswegs auch schon von jedem Wirklich-Anderen als
sich.
Als oberste Voraussetzung für all dies
hergeleitet ist dann aber eben ferner: Apriori-notwendigerweise muß ein
Subjekt, das durch seine zusätzliche Selbsterkenntnis von sich selbst als einem
selbstbewußten Intendieren weiß, auch noch von jedem Wirklich-Anderen zunächst
einmal als einem wissentlichen Intendieren ein Bewußtsein haben. Denn für jedes
Wirklich-Andere als sich, das nicht ein solches Intendieren sei, kann so ein
Subjekt dann auch nur noch dadurch ein Bewußtsein bilden, daß es das von sich
Gewußte für dies Wirklich-Andere als sich zumindest teilweise oder sogar auch
insgesamt zurücknimmt.
Hergeleitet ist mithin auch noch der
letzte Grund für die von Kant versuchte Herleitung moralisch-rechtlicher
Verpflichtung, ein Versuch, den Kant nur deshalb abgebrochen hatte, weil er
keine Antwort auf die Frage wußte: Wie denn weiß ich überhaupt, daß so wie ich
auch Wirklich-Anderes als ich ein wissentliches Intendieren sei, so daß ein
jedes Subjekt, das dies von sich selbst weiß, dies auch noch von jedem ändern
solchen Subjekt weiß?37 Die Antwort aber lautet eben: Jedes Subjekt, das dies
von sich selbst weiß, muß dies, weil es dies dann auch von einem
wirklichanderen Subjekt noch wissen muß, gerade apriori-notwendiger-weise
wissen, da es überhaupt erst durch Zurücknahme von diesem Wissen dann auch noch
von etwas Anderem als einem solchen Subjekt wissen kann.
Infolgedessen sind Subjekte dieser Art
nicht nur, wie Tiere, bei Verstand, sondern, wie Menschen, auch noch bei Vernunft,
weil sie durch zusätzliche Selbsterkenntnis mittels »ich« synthetisch auch von
sich noch wissen. Demzufolge wissen solcherart Subjekte eben daher dann
synthetisch-apriori-notwendig auch noch von anderen Subjekten so wie von sich
selbst. Und das ist die von Kant gesuchte, aber nicht gefundene
Grundvoraussetzung für deren wechselseitige moralisch-rechtliche Verpflichtung.
Das dafür Entscheidende ist deshalb, wie es über dieses bloße selbstbewußte
Intendieren bei den bloßen Tieren noch hinaus zu dieser Selbsterkenntnis von
sich selbst als selbstbewußtem Intendieren bei den Menschen überhaupt soll
kommen können. Davon nämlich hängt dann auch
37 Vgl. oben S 19, S. 794ff.
984
noch ab, als was sich ein Subjekt durch
seine Selbsterkenntnis selbst erkennt, und somit eben weiterhin, als was es
dann durch solche Selbsterkenntnis auch noch jedes andere Subjekt erkennt, weil
es dadurch von ihm nur wissen kann, was es von sich weiß. Eine Herleitung
solcher Verpflichtung steht und fällt daher mit einer angemessenen Antwort auf
die Frage, wie sich diese Selbsterkenntnis eines solchen Subjekts ihrem Wesen
nach gestalten kann.
985
§ 23. Wie unser Selbstbewußtsein auch noch zum Bewußtsein unserer Selbsterkenntnis von uns als Subjekten wird
Schrittweise einzusehen gilt es nun für
uns, wie auch noch solche Selbsterkenntnis möglich wird. Als ersten Schritt
erfordert das die Einsicht, daß sie einerseits nur auf der Grundlage von jener
Fremderkenntnis möglich werden kann, doch anderseits auch nur im Gegenzug zu
ihr. Denn ursprünglich liegt ja auch erst und nur als diese Fremderkenntnis
überhaupt ein selbstbewußtes Intendieren vor, das dann durch zusätzliche
Selbsterkenntnis rückläufig auch noch zu selbsterkanntem Intendieren wird. So
etwa, wenn ein selbstbewußtes Subjekt etwas Rundes nicht einfach nur sieht, wie
schon als Tier, sondern, wie erst als Mensch, dann auch noch weiß, daß es dies
sieht, wie bei »Ich sehe, dies ist rund« statt »Dies ist rund«. Als nächsten
Schritt erfordert dies dann aber auch des weiteren einzusehen: Möglich werden
kann dies also nur, wenn zusätzlich zu dem, was einem intendierenden Subjekt
bei seiner Fremderkenntnis Thema ist, das Wirklich-Andere, auch dieses Subjekt
selbst sich dabei noch zum Thema wird und so gerade beides Thema ist: nicht
etwa letzteres statt ersterem. Läßt sich doch auch »Ich sehe, dies ist rund«
seinem ursprünglichen Normalsinn nach nicht so verstehen, als wäre nur noch ein
Subjekt und dessen Sehen dabei Thema, aber nicht mehr, was es sehe. Fälle
reiner Selbsterkenntnis, die es auch gibt, sind davon zu unterscheiden, wie wir
sehen werden1.
Damit stehen Sie denn auch vor einer
Frage, die zu einer Antwort zwingt: Was ist denn mit Thematisieren eigentlich
gemeint, wenn beides ein Thematisieren sein muß, doch das zweitere dies nicht
im Sinn des ersteren sein kann? Das kann es nämlich in der Tat nicht, wie Sie
sehen werden. Und das zwingt Sie dazu, sich zu überlegen, was genau denn
eigentlich mit ersterem Thematisieren
l Die angemessene Analyse eines Urteils wie »Ich sehe, dies ist rund« kann deswegen (mit p für ... dies ist rund) nur lauten: »p&ich urteile >p<&>p< urteile ich auf Grund meiner Gesichtsanschauung«. Vgl dazu unten S. 1016ff. und §24, S. 1053ff.